Ausgabe 4/2024 Diskussionspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung WEITER DENKEN Faire Beschaffung für NRW – eine Handreichung Anna Backmann, Merle Kamppeter und Christian Wimberger Auf einen Blick Einleitung Mit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes und dem Beschluss für ein EU-Lieferkettengesetz wurden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich verankert. Zwar schaffen Lieferkettengesetze bessere Voraussetzungen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung, das Potential der Lieferkettengesetze muss von Beschaffer_innen jedoch aktiv genutzt werden, indem sie soziale, umwelt- und klimabezogene Kriterien sowie die jeweiligen Nachweise zur Einhaltung von den bietenden Unternehmen einfordern. Die Zeit ist reif für eine nachhaltige Beschaffung in der Breite und verbindliche Sorgfaltspflichten auch für die öffentliche Hand. Autor_innen Anna Backmann, Merle Kamppeter und Christian Wimberger sind Referent_innen für faire öffentliche Beschaffung bei der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisation Romero Initiative(CIR). Die CIR setzt sich seit vielen Jahren für Menschenrechte in globalen Lieferketten und eine faire öffentliche Beschaffung ein und hat dazu bereits einige Pilotprojekte von Kommunen begleitet. Die öffentliche Hand in Deutschland(Bund, Länder und Kommunen) gibt pro Jahr schätzungsweise 500 Mrd. Euro für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen aus(OECD 2019). Sie hat damit eine enorme Marktmacht und ihr Handeln trägt maßgeblich zum Erreichen bzw. Nichterreichen der Sustainable Development Goals (SDGs) bei. Zugleich kommt ihr als öffentlicher Auftraggeberin eine Vorbildrolle zu, öffentliche Gelder nicht für Produkte auszugeben, in deren Lieferketten es zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt. Lange galt der günstigste Preis als das einzige Zuschlagskriterium für öffentliche Aufträge. Mit der Einführung der EU-Vergabereform 2014 und dem daraufhin reformierten deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) wurde jedoch Rechtssicherheit dafür geschaffen, dass auch soziale und ökologische Kriterien in der öffentlichen Vergabe gefordert werden können. Nach wie vor sind nachhaltige Kriterien allerdings – bis auf wenige Ausnahmen auf Länderebene – freiwillige„Kann-Kriterien“, deren Berücksichtigung nicht verpflichtend ist. Das heißt, dass der Kauf von ökologischen und fair gehandelten Produkten vom Engagement einzelner Vergabestellen und Beschaffer_innen abhängt und dadurch nicht flächendeckend umgesetzt wird. In den vergangenen Jahren haben bereits einige Kommunen mit innovativen Pilotprojekten in unterschiedlichen Sektoren gezeigt, dass eine faire und ökologische Beschaffung machbar ist. Der Kompass Nachhaltigkeit listet über 1.000 Praxisbeispiele zur nachhaltigen Beschaffung verschiedenster Produktgruppen. 1 1 Vgl. https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/praxisbeispiele(06.05.2024). Auf kommunaler und Landesebene bietet die CIR Schulungen, Workshops sowie die Begleitung von innovativen und fairen Ausschreibungsverfahren an. 3
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(2024) 4. Faire Beschaffung für NRW : eine Handreichung
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