tion und ermöglichen so eine umfassende Einordnung der Finanzierungssysteme und der Zukunftsfähigkeit von PSM in Europa(Friedrich-Ebert-Stiftung o. J.). 2. Finanzierungsmodelle von PSM Im Folgenden werden zunächst die verschiedenen Finanzierungsmodelle der PSM in Österreich, Frankreich, Italien, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich skizziert. Österreich finanzierte den ORF über Jahrzehnte primär durch Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen, wobei die Gebühren an den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten anknüpften. Die Einnahmen wurden durch die Medienaufsichtsbehörde KommAustria verteilt, rund ein Drittel der Beiträge wurde zweckgebunden anderen kulturund medienpolitischen Institutionen als dem ORF zugewiesen. Durch die zunehmende Onlinenutzung entstand allerdings im Laufe der Jahre eine„Streaminglücke“, da ORF-Programme über Computer oder andere digitale Endgeräte gebührenfrei konsumiert werden konnten. Der Verfassungsgerichtshof beurteilte dies als verfassungswidrig und erzwang schließlich im Jahr 2022 eine Reform. Seit 2025 gilt nun in Österreich eine allgemeine Haushaltsabgabe, die durch Länderabgaben ergänzt wird (Beaufort 2026). Frankreich schaffte 2022 die bis dahin geltende pri märe finanzielle Grundlage der französischen PSM und durch staatliche Zuschüsse ergänzte Fernsehrundfunkgebühr„Contribution à l’audiovisuel public“ ab und ersetzte sie zeitlich befristet durch eine Finanzierung der PSM über die Mehrwertsteuer(Poulain 2026). Italien nutzt zwei Mechanismen für die Finanzierung der PSM-Organisation Rai: Zum einen gibt es seit 1938 eine Rundfunkgebühr, die an den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten anknüpft. Ergänzend spielen Werbeeinnahmen eine wichtige Rolle(Bagnariol 2026). Auch Polens PSM-Finanzierung basiert seit 2005 auf einer Rundfunk- und Fernsehgebühr, die an den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten gebunden ist(Horonziak 2026). Schweden hat 2019 anstelle einer Rundfunkgebühr, die an den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten anknüpfte, eine einkommensabhängige, verpflichtende Abgabe eingeführt, über die grundsätzlich alle Steuerzahler:innen zur Finanzierung der schwedischen PSM beitragen. Der Einzug der Abgabe erfolgt zusammen mit der Einkommensteuer durch die Steuerbehörde(Kaun/Biendara 2026). Im Vereinigten Königreich wird die BBC ebenfalls primär über eine Nutzungs- bzw. Lizenzgebühr finanziert, die für Haushalte gilt, die BBC-Rundfunkprogramme oder den BBC IPlayer nutzen. Daneben spielen Werbeeinnahmen und Einnahmen aus dem Verkauf von Rechten bezüglich der von der BBC produzierten Inhalte eine Rolle. Die kommerziellen britischen PSM finanzieren sich insbesondere über Werbeeinnahmen(Chivers 2026). Deutschland finanziert seine öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten primär über einen haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag, der monatlich erhoben wird und unabhängig von der Nutzung der Angebote anfällt. Die Einnahmen werden vor allem an die ÖRR-Organisationen ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt, während der Auslandssender Deutsche Welle überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird. Ergänzend generieren die Sender begrenzte Einnahmen aus Werbung, Sponsoring sowie aus Lizenzund Verwertungserlösen(Stratmann 2026). Zusammenfassend lassen sich folgende Finanzierungsquellen der PSM unterscheiden: haushaltsbezogene Gebühren, unterschiedlich konzipierte Arten von Steuern, gerätegebundene Gebühren, Werbeeinnahmen, Erträge aus dem Verkauf von Rechten zur Nutzung von PSM-Inhalten und zuletzt staatliche Zuschüsse. 3. Legitimität und politische Debatte um Finanzierungsmechanismen Die Finanzierung von PSM ist nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine normative Frage: In vielen Ländern wird darüber diskutiert, inwieweit unterschiedliche Finanzierungsmodelle gerechtfertigt sind, insbesondere wenn die Zahlungspflicht für die PSM-Beträge grundsätzlich für alle Steuerzahler:innen, Haushalte oder Besitzer:innen bestimmter Geräte gilt, unabhängig davon, ob sie die Angebote tatsächlich nutzen(Campos-Freire et al. 2020: 676). In Italien wird die Gebühr politisch vor allem von der rechten Opposition kritisiert. Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch wiederholt die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr bestätigt, die an den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten anknüpft und die Finanzierung der Rai sichert(Bagnariol 2026). 4. Die finanzielle Situation europäischer PSM: Begrenzungen und Kürzungen In diesem Abschnitt wird auf aktuelle Entwicklungen eingegangen, die die Sicherstellung und Stabilität der PSM-Finanzierung in der zeitnahen Zukunft betreffen. Der österreichische ORF sieht sich künftig mit finanziellen Einschränkungen konfrontiert. Die jüngste Gesetzesnovelle zu dessen Finanzierung friert die ORF-Haushaltsabgabe für 2027 bis 2029 auf 15,30 Euro ein, wodurch ein Sparbedarf von rund 220 Millionen Euro entsteht. Überschreitungen des Budgets sind nur für bestimmte, etwa kulturelle, Programminhalte wie beispielsweise das ORF-Radiosymphonieorchester, zulässig. Zwar bleibt die Haushaltsabgabe damit weiterhin als Einnahmequelle erhalten, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des ORF werden jedoch durch die eingefrorene Höhe der Abgabe begrenzt, was insbesondere künftige Investitionen erschwert(Beaufort 2026). Vor bzw. zeitgleich mit der Abschaffung der Fernsehrundfunkgebühr und der befristeten Einführung einer primär auf der Mehrwertsteuer basierenden Finanzierung sind die staatlichen Zuschüsse an die PSM in Frankreich seit Jahren sukzessive gekürzt worden: Das Gesamtbudget für die französischen PSM ist seit 2015 real kaum gewachsen, während die Inflation deutlich gestiegen ist. Bei France Télévisions etwa sank die staatliche Unterstützung zwiÖffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Finanzierungsmodelle und ökonomische Herausforderungen 2
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