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Finanzierungsmodelle und ökonomische Herausforderungen
Entstehung
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tion und ermöglichen so eine umfassende Einordnung der Finanzierungssysteme und der Zukunftsfähigkeit von PSM in Europa(Friedrich-Ebert-Stiftung o. J.). 2. Finanzierungsmodelle von PSM Im Folgenden werden zunächst die verschiedenen Finan­zierungsmodelle der PSM in Österreich, Frankreich, Italien, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich skizziert. Österreich finanzierte den ORF über Jahrzehnte ­primär durch Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen, wobei die Gebühren an den Besitz von Radio- und Fern­sehgeräten anknüpften. Die Einnahmen wurden durch die Medienaufsichtsbehörde KommAustria verteilt, rund ein Drittel der Beiträge wurde zweckgebunden anderen kultur­und medienpolitischen Institutionen als dem ORF zuge­wiesen. Durch die zunehmende Onlinenutzung entstand allerdings im Laufe der Jahre eineStreaminglücke, da ORF-Programme über Computer oder andere digitale ­Endgeräte gebührenfrei konsumiert werden konnten. Der Verfassungsgerichtshof beurteilte dies als verfassungswid­rig und erzwang schließlich im Jahr 2022 eine Reform. Seit 2025 gilt nun in Österreich eine allgemeine Haus­haltsabgabe, die durch Länderabgaben ergänzt wird (Beaufort 2026). Frankreich schaffte 2022 die bis dahin geltende pri ­märe finanzielle Grundlage der französischen PSM und durch staatliche Zuschüsse ergänzte Fernsehrundfunkge­bührContribution à laudiovisuel public ab und ersetzte sie zeitlich befristet durch eine Finanzierung der PSM über die Mehrwertsteuer(Poulain 2026). Italien nutzt zwei Mechanismen für die Finanzierung der PSM-Organisation Rai: Zum einen gibt es seit 1938 eine Rundfunkgebühr, die an den Besitz von Radio- und Fern­sehgeräten anknüpft. Ergänzend spielen Werbeeinnahmen eine wichtige Rolle(Bagnariol 2026). Auch Polens PSM-Finanzierung basiert seit 2005 auf einer Rundfunk- und Fernsehgebühr, die an den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten gebunden ist(Horonziak 2026). Schweden hat 2019 anstelle einer Rundfunkgebühr, die an den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten anknüpf­te, eine einkommensabhängige, verpflichtende Abgabe ein­geführt, über die grundsätzlich alle Steuerzahler:innen zur Finanzierung der schwedischen PSM beitragen. Der Einzug der Abgabe erfolgt zusammen mit der Einkommensteuer durch die Steuerbehörde(Kaun/Biendara 2026). Im Vereinigten Königreich wird die BBC ebenfalls primär über eine Nutzungs- bzw. Lizenzgebühr finanziert, die für Haushalte gilt, die BBC-Rundfunkprogramme oder den BBC IPlayer nutzen. Daneben spielen Werbeeinnah­men und Einnahmen aus dem Verkauf von Rechten bezüg­lich der von der BBC produzierten Inhalte eine Rolle. Die kommerziellen britischen PSM finanzieren sich insbesonde­re über Werbeeinnahmen(Chivers 2026). Deutschland finanziert seine öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten primär über einen haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag, der monatlich erhoben wird und unab­hängig von der Nutzung der Angebote anfällt. Die Einnah­men werden vor allem an die ÖRR-Organisationen ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt, während der Auslands­sender Deutsche Welle überwiegend aus Steuermitteln fi­nanziert wird. Ergänzend generieren die Sender begrenzte Einnahmen aus Werbung, Sponsoring sowie aus Lizenz­und Verwertungserlösen(Stratmann 2026). Zusammenfassend lassen sich folgende Finanzie­rungsquellen der PSM unterscheiden: haushaltsbezogene Gebühren, unterschiedlich konzipierte Arten von Steuern, gerätegebundene Gebühren, Werbeeinnahmen, Erträge aus dem Verkauf von Rechten zur Nutzung von PSM-Inhalten und zuletzt staatliche Zuschüsse. 3. Legitimität und politische Debatte um ­Finanzierungsmechanismen Die Finanzierung von PSM ist nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine normative Frage: In vielen Ländern wird darüber diskutiert, inwieweit unterschiedliche Finanzie­rungsmodelle gerechtfertigt sind, insbesondere wenn die Zahlungspflicht für die PSM-Beträge grundsätzlich für alle Steuerzahler:innen, Haushalte oder Besitzer:innen bestimm­ter Geräte gilt, unabhängig davon, ob sie die Angebote tat­sächlich nutzen(Campos-Freire et al. 2020: 676). In Italien wird die Gebühr politisch vor allem von der rechten Opposi­tion kritisiert. Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch wie­derholt die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr bestätigt, die an den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten anknüpft und die ­Finanzierung der Rai sichert(Bagnariol 2026). 4. Die finanzielle Situation europäischer PSM: Begrenzungen und Kürzungen In diesem Abschnitt wird auf aktuelle Entwicklungen ein­gegangen, die die Sicherstellung und Stabilität der PSM-­Finanzierung in der zeitnahen Zukunft betreffen. Der österreichische ORF sieht sich künftig mit fi­nanziellen Einschränkungen konfrontiert. Die jüngste Ge­setzesnovelle zu dessen Finanzierung friert die ORF-Haus­haltsabgabe für 2027 bis 2029 auf 15,30 Euro ein, wodurch ein Sparbedarf von rund 220 Millionen Euro entsteht. Überschreitungen des Budgets sind nur für bestimmte, etwa kulturelle, Programminhalte wie beispielsweise das ORF-Radiosymphonieorchester, zulässig. Zwar bleibt die Haushaltsabgabe damit weiterhin als Einnahmequelle er­halten, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des ORF werden jedoch durch die eingefrorene Höhe der Abgabe ­begrenzt, was insbesondere künftige Investitionen erschwert(Beaufort 2026). Vor bzw. zeitgleich mit der Abschaffung der Fernseh­rundfunkgebühr und der befristeten Einführung einer pri­mär auf der Mehrwertsteuer basierenden Finanzierung sind die staatlichen Zuschüsse an die PSM in Frankreich seit Jahren sukzessive gekürzt worden: Das Gesamtbudget für die französischen PSM ist seit 2015 real kaum gewachsen, während die Inflation deutlich gestiegen ist. Bei France ­Télévisions etwa sank die staatliche Unterstützung zwi­Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa Finanzierungsmodelle und ­ökonomische Herausforderungen 2