Ursula Mehrländer Vorbemerkung = Die Fachtagung„Von Förderprogrammen zu Mainstreamingstrategien: Migrant/innen als Kunden und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ setzt als Kooperationsveranstaltung des Bereichs Migration und Qualifizierung beim DGB Bildungswerk und des Gesprächskreises Migration und Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung eine langjährige Tradition fort. Diese Zusammenarbeit beider Institutionen zielt auf die Frage, wie wir in Deutschland eine humane Zuwanderungs-, Flüchtlings- und Integrationspolitik gestalten können. Im Jahre 2001 hatten wir uns mit dem Thema„Gleichbehandlung oder positive Diskriminierung? Betriebliche Modelle der Integration von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausländischer Herkunft“ beschäftigt. Wenn es um den öffentlichen Dienst als Beschäftigungssektor für Migrantinnen und Migranten geht, ist es nicht einfach, exaktes Zahlenmaterial zur Beschreibung der Beschäftigungssituation zu erhalten. Einige Angaben aber sind verfügbar. So betrug z.B. 1999 in Nordrhein-Westfalen der Anteil der Ausländer an den Erwerbstätigen insgesamt 12,3 Prozent. Im öffentlichen Dienst hingegen lag die Ausländerbeschäftigtenquote lediglich bei 4,5 Prozent. Der Anteil der nicht-deutschen Auszubildenden im öffentlichen Dienst ist mit 2,6 Prozent ebenfalls sehr niedrig. Hinzu kommt, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr stark in jenen Sektoren des öffentlichen Dienstes beschäftigt sind, die von Rationalisierungen oder Privatisierungen betroffen sind. Beispiele dafür sind die Müllentsorgung und die Reinigungsberufe. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund in höheren oder gehobenen Positionen des öffentlichen Dienstes relativ selten vertreten sind. Die Gründe, die dafür genannt werden, sind vielfältig. Da sind zum einen die Einstellungstests, die nicht kulturneutral sind. Hinzu kommen beamtenrechtliche Vorschriften und Traditionen, die als Sperre wirken. Aber auch sogenannte Beziehungsnetzwerke sind für Migrantinnen und Migranten verschlossen. Auf Seiten der Migrantinnen und Migranten gibt es unserem Eindruck zufolge Vorbehalte gegen den öffentlichen Dienst. Sie entscheiden sich eher für andere Wirtschaftszweige und-sektoren. Außerdem ist in vielen öffentlichen Verwaltungen keine Personalplanung mit dem Ziel vorhanden, Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund einzustellen und verstärkt zu fördern. Die Bedeutung von zweisprachigen Beschäftigten mit interkulturellen Kompetenzen für eine effektive Gestaltung auch des öffentlichen Dienstes wird nach wie vor nicht ausreichend erkannt. Das führt zum zweiten Themenbereich: Migrantinnen und Migranten als Kunden des öffentlichen Dienstes. Die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland geworden ist – was jetzt auch von der Politik anerkannt wird – und vor allem, dass in den Großstädten der Bevölkerungsanteil der Menschen mit Migrationshintergrund bei 30 bis 40 Prozent liegt, muss Einfluss auf die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen und ihrer Angebote haben. In der Vergangenheit wurde das sogenannte Ausländerproblem an spezielle Ausländerbüros oder auch multikulturelle Referate delegiert; dies gilt insbesondere für die größeren Städte. Diese waren zuständig für ihre Klientel und hatten begrenzte Mittel, um spezielle Förderprogramme und Sondermaßnahmen durchzuführen. Immer mehr setzt sich nun aber in den öffentlichen Verwaltungen die Erkenntnis durch, dass die Herausforderungen, die durch Zuwanderung in den Gemeinden und Städten entstehen, einer grundlegend neuen Herangehensweise bedürfen. Vielfach ist jetzt die Rede davon, dass 5
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Von Förderprogrammen zu Mainstreamingstrategien : Migrant/innen als Kunden und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ; eine gemeinsame Fachkonferenz des Gesprächskreises Migration und Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung und des DGB-Bildungswerks, Bereich Migration & Qualifizierung am 1. Oktober 2002 in Bonn
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