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Politische Kultur und kultureller Pluralismus
Entstehung
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Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus Gründen auch innerhalb der großen kulturell-religiösen Traditionen empirisch immer nur im Plural. "Leitkultur" und Demokratie In den rechtsstaatlichen Demokratien der Gegenwart sind es nicht nur die von allen zu achtenden Regeln der Moral, der Gleichheit der Person und ihrer Würde und der wechsel­seitigen Anerkennung, die den Raum für die Selbstbehauptung divergenter Lebensführung und Glaubensüberzeugung, also für die Entfaltung der konkurrierenden Zivilisationsstile, der Aktualisierung gemeinsam geteilter kultureller Orientierungen erst schaffen. Auch die wesentlich weiter gehenden konkreten Werte und Normen der politischen Kultur der De­mokratie in einer gegebenen Gesellschaft, also ein wichtiger Teil ihrer gelebten Sittlichkeit, gehören zu den ermöglichenden Bedingungen des kulturellen Pluralismus. Weil sie die Bedingung für Autonomie und Selbstbehauptung der unterschiedlichen Identitäten sind, können beide nicht ohne Selbstwiderspruch von diesen partikulären Identitäten her selbst wieder in Frage gestellt werden. Eine partikulare Kollektiv-Ethik bzw. Weltanschauung an die Stelle von Moral, Recht und der Sittlichkeit der politischen Kultur des demokratischen Rechtsstaats zu setzen, die für alle gilt, definiert gerade den Kern des modernen Funda­mentalismus und schließt ihn darum als legitimen Teilhaber am kulturellen Pluralismus aus. Sobald nun aber der Anspruch auf eine Leitkultur innerhalb der Demokratie erhoben wird, die Festlegungen auf den Ebenen 1 oder 2 für alle Bürger treffen will, die über das für die gemeinsame politische Kultur Unerlässliche hinausgehen, werden die Ansprüche der rechtsstaatlichen Demokratie verletzt und damit im Kern schon der fundamentalis­tische Übergriff auf die Rechte und anerkennungsfähigen Identitäten anderer von Seiten der Mehrheitskultur selbst vollzogen. Die»Leitkultur«, die eine rechtsstaatliche Demokratie von Rechts wegen für alle Bürgerin­nen und Bürger als Orientierung verbindlich machen kann und auf deren Verankerung in der Gefühls- und Denkwelt ihrer Bürgerinnen und Bürger sie u.a. im Bildungssystem hin­wirken muss, um die Voraussetzungen ihres eigenen institutionellen Bestands zu sichern, darf daher den Kernbestand der politischen Kultur, also der Ebene 3, nicht überschreiten. Auch empirisch gesehen werden nicht begründungsfähige Überschreitungen dieser Ebene gerade Distanz und Entfremdung der betroffenen Gruppen gegenüber der Demokratie schaffen und damit deren Stabilität und Existenzbedingungen untergraben. Die rechts­staatliche Demokratie bedarf keiner Übereinstimmungen auf den Ebenen 1 und 2 und nur www.fes-online-akademie.de Seite 4 von 9