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Nach der gescheiterten Verfassungsreform : Chavismus ohne Zukunft?
Entstehung
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unterworfen und ein linksnationalistisches, militaristisches Projekt mit kontinentalem An­spruch errichtet hat. Mit seinem messianischen Diskurs hat er eine sozio-affektive Bindung insbesondere der ärmeren Bevölkerungsschich­ten an seine charismatische Führerpersönlichkeit erzeugt, insgesamt 11 unterschiedliche Wahl­gänge erfolgreich bestanden und den Putschver­such vom April 2002 sowie denzivilen Ausstand, der die Erdölproduktion zeitweise lahm legte, um die Jahreswende 2002/2003 politisch überlebt. Ungewollt unterstützte ihn dabei eine heterogene Opposition, die keine reale Alternative hervorbrachte und nach dem gescheiterten Abberufungsreferendum vom August 2004 größtenteils in Resignation verfiel. Teile der Opposition verabschiedeten sich seiner­zeit aus dem politischen Prozess mit dem nie bewiesenen Vorwurf der Wahlfälschung. Die oppositionelle Verweigerung trug dazu bei, dass der Chavismus seit 2004 die große Mehrheit aller bundesstaatlichen Gouverneure und der Bürgermeister stellt und seit Ende 2005 im Parlament keine der Opposition zuzurechnenden Abgeordnete mehr vertreten sind. Chávez politisches Projekt, die bolivarische Revolution, ist permanent und ohne Verfallsda­tum. Die zahlreichen Ankündigungen, er werde bis 2021 oder noch länger im Amt bleiben, stehen im Widerspruch zum Artikel 230 der bolivarischen Verfassung, die nur ÉáåÉ unmittel­bare Wiederwahl erlaubt. Nach seiner beeindruckenden Wiederwahl (63%) fühlte Chávez im Dezember 2006 aber genügend Rückenwind, um sein hegemoniales Langfristprojekt verfassungskonform zu gestal­ten und einen Reformvorschlag zur bestehenden Verfassung anzukündigen. Das darüber abzuhal­tende Referendum wurde für Dezember 2007 angesetzt. Merkmale der gescheiterten Reform Mit der 2006 angekündigten Reform, deren Ausarbeitung acht Monate beanspruchte und Anfang November im Eiltempo vom Parlament bei nur wenigen Enthaltungen angenommen wurde, schloss der Präsident an die Praktiken der vordemokratischen Zeiten an, in denen de facto bestehende Machtverhältnisse ohne Konsensbil­dung nachträglich legitimiert wurden. Von dem im Reformvorschlag insgesamt 69 neu gefassten Artikeln stammen 33 vom Präsidenten, 36 fügte das Parlament hinzu. Die überarbeite­ten Bestimmungen stellten zum Teil substantielle Veränderungen der geltenden Verfassung dar, die eigentlich nur von einer Verfassungsgeben­den Versammlung hätten beschlossen werden können. Doch alle darauf abzielenden Klagen wurden vom Obersten Gerichtshof durchweg aus Verfahrensgründen abgewiesen. Neben der unbefristeten Wiederwahl des Präsi­denten, nicht aber der bundesstaatlichen Gou­verneure und der Bürgermeister, und der Verlängerung der Amtszeit von sechs auf sieben Jahre, enthält der Reformvorschlag überwiegend Dispositionen, die eine extreme Machtkonzent­ration in Händen des Staatsoberhauptes beinhal­ten. So waren u.a. folgende weitreichenden Kompe­tenzen vorgesehen: die Bildung neuer territorialer Gebietseinhei­ten unter Zustimmung des Parlaments mit einfacher Mehrheit und die Einsetzung ihrer Autoritäten ohne Bürgerbeteiligung; die Zuständigkeit für die Ernennung des Gouverneurs des Bundesdistrikts der Haupt­stadt Caracas, die bislang von einem aus all­gemeinen Wahlen hervorgegangenen Bürgermeister geleitet wurde; die Kontrolle über die Zentralbank, die Geldpolitik und die Verfügungsgewalt über die Währungsreserven; die alleinige Entscheidung über Beförderun­gen im Offizierkorps der Armee, die sich bisher auf Dienstränge vom Oberst aufwärts beschränkte. In diesen Vorschlägen verdeutlicht sich das Staats- und Regierungsverständnis des Präsiden­ten Chávez, der die Exekutive als permanente Notstandsregierung begreift. Schon 1999 rekla­mierte er in einem Brief an den Obersten Ge­richtshof angesichts der angeblichen latenten Gefahren sozialer Explosionen als Folge von Exklusion, Marginalisierung und Armut breiter Bevölkerungsschichten einerseits und perzipier­ter externer Bedrohungen des ressourcenreichen Landes andererseits das Prinzip derexklusiven Führung des Staates durch den Präsidenten. Diese Sichtweise, die schwerlich mit der Idee der Gewaltenteilung und der gegenseitigen Kontrol­le der Verfassungsorgane vereinbar ist, findet sich in der Reform explizit wieder. Dort wird die Exekutive gegenüber den übrigen Gewalten deutlich hervorgehoben und ihr die Aufgabe übertragen, die Beziehungen zwischen und mit den übrigen fünf Verfassungsorganen zukoor­dinieren. Mit demContinuismo schließt Chávez an eine Tradition an, die im 20. Jahrhundert die latein­amerikanischen Regimes von Leguía im Perú der zwanziger Jahre, Vargas im Brasilien der dreißi­ger Jahre und Perón im Argentinien der vierziger Jahre charakterisierte. Ähnliche Tendenzen tauchten in Südamerika Mitte der neunziger Jahre wieder auf(Argentinien, Brasilien, Peru, Venezuela, Kolumbien) und werden gegenwär­tig besonders vom Präsidenten Morales in Boli­vien verfolgt. In der politischen Geschichte Venezuelas bestand die Möglichkeit der unbe­schränkten Wiederwahl(de facto) lediglich 2