Thematische Bandbreite des Ausschusses Menschenrechtspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Bei der Konstituierung des Ausschusses im Dezember 1998 wurde für seine Arbeit ein allgemeiner thematischer Rahmen abgesteckt, der seitdem unverändert blieb: • Fragen der Weiterentwicklung der nationalen, europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes sowie der juristischen und politischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen • Fragen der deutschen Menschenrechtspolitik im multilateralen und im bilateralen Rahmen • menschenrechtsrelevante Aspekte der Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik sowie der Wirtschafts- und Außenwirtschaftspolitik • menschenrechtsrelevante Aspekte der Asyl- und Flüchtlingspolitik, Fragen der Minderheitenpolitik und des Rassismus • Fragen der humanitären Hilfe Dieser weite Rahmen lässt Raum sowohl für grundsätzliche völkerrechtliche Fragen als auch für aktuelle menschenrechtliche und humanitäre Brennpunkte. Einige Beispiele aus der 16. Wahlperiode: • Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte • Wahrung der Menschenrechte im Anti-Terrorkampf • Ächtung der Folter und der Todesstrafe • Rüstungsexport und Menschenrechte • Harmonisierung der EU-Asyl-und Flüchtlingspolitik • Lage von illegal aufhältigen Menschen in Deutschland • Lage der Menschenrechte in ausgewählten Staaten wie China, Birma, Afghanistan, Türkei, Maghreb-Staaten, Israel/Palästina, Russland, Kolumbien, Mexiko, Sudan, Simbabwe, Iran, Syrien. Eines der wichtigsten menschenrechtspolitischen Projekte des Menschenrechtsausschusses gleich zu Beginn seiner Einrichtung war das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auf der Basis eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses wurde es im März 2001 gegründet. Es hat sich mittlerweile als wichtiges Forum für den Austausch zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen etabliert. Einen immer größeren Raum nehmen heute EU-Themen ein. Mit der deutschen EURatspräsidentschaft 2007 wurden im Deutschen Bundestag die EU-bezogenen Arbeitseinheiten ausgebaut und neu strukturiert, so dass sich die Ausschüsse zeitnah mit EUDokumenten befassen können. Dies betrifft auch den Menschenrechtsausschuss. Mit dem Vertrag von Lissabon, der im Januar 2009 in Kraft treten soll, erhalten die nationalen Parlamente mehr Einwirkungsmöglichkeiten, u.a. durch die Subsidiaritätsprüfung. Dies wird die Arbeit des Ausschusses weiter verändern. 104
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