Öffentliche Anhörungen Der Ausschuss führte in der 16. Wahlperiode bislang sechs öffentliche Anhörungen zu folgenden Themen durch: • 17.05.2006: Siebter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen • 31.05.2006: Reform und Stärkung europäischer Menschenrechtsschutzsysteme • 28.02.2007: Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2002 bis 2005 • 24.10.2007: Nationale Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuches • 14.11.2007: Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit • 24.01.2008: Gemeinsame öffentliche Anhörung des Sportausschusses und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: Die olympische Charta, die Spiele in Peking 2008 und die Achtung der Menschenrechte Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a17/anhoerungen/ Das Ausschuss-Sekretariat organisiert pro Jahr zwei größere und bei Bedarf weitere kleine Delegationsreisen in Länder mit einer kritischen menschenrechtlichen oder humanitären Lage, damit sich die Abgeordneten ein Bild vor Ort machen und Menschenrechtsverteidiger ermutigen können. So reisten Mitglieder des Ausschusses beispielsweise nach Uganda, Darfur, Israel/Palästina, Kolumbien/Peru und Usbekistan. Auch der VN-Menschenrechtsrat in Genf ist einmal pro Jahr Reiseziel. Arbeitsweise des Ausschusses Der Ausschuss tagt nicht öffentlich; er kann jedoch beschließen, dass zu Sitzungen oder einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit zugelassen wird. Die Ausschuss-Sitzungen werden von den Obleuten vorbereitet. Sie entscheiden über Tagesordnung, Einladung von Gästen, Anhörungsthemen oder Delegationsreisen. Vorab werden diese Punkte in den Arbeitsgruppen bzw.-kreisen der Fraktionen beraten. In größeren Arbeitsgruppen ist die Zuständigkeit für einzelne Themen, Regionen oder Länder auf Berichterstatter/innen aufgeteilt. Die Vorbereitung der Sitzungen und die fachliche Unterstützung der Mitglieder des Ausschusses werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsgruppen bzw.-kreise sowie der Abgeordneten-Büros geleistet. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe befasst sich mit überwiesenen Bundestags- oder EU-Vorlagen, für die er federführend oder mitberatend ist. Er gibt sein Abstimmungsvotum ab, das er auch mit einer Stellungnahme an die Bundesregierung oder den federführenden Ausschuss versehen kann. Aus der Mitte des Ausschusses können auch interfraktionelle parlamentarische Initiativen entwickelt werden, wie dies z.B. zur Lage in Simbabwe oder in Sri Lanka geschehen ist. Der Ausschuss kann auch Gesetzesvorhaben mit menschenrechtlicher Relevanz beeinflussen. Unabhängig von der obligatorischen Befassung mit parlamentarischen Anträgen oder EU-Dokumenten kann sich der Ausschuss nach dem Selbstbefassungsrecht mit Grundsatzfragen der Menschenrechtspolitik und der humanitäre Hilfe, der Analyse ihrer Ziele und Mittel und mit aktuellen Themen befassen. Häufig sind dies Vorbereitung und Ergebnisse von internationalen Konferenzen, von EU-Ratstagungen, sich zuspitzende politische Konflikte und Umweltkatastrophen. 105
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