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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Öffentliche Anhörungen Der Ausschuss führte in der 16. Wahlperiode bislang sechs öffentliche Anhörungen zu folgenden Themen durch: 17.05.2006: Siebter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspoli­tik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen 31.05.2006: Reform und Stärkung europäischer Menschenrechtsschutzsysteme 28.02.2007: Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2002 bis 2005 24.10.2007: Nationale Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuches 14.11.2007: Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit 24.01.2008: Gemeinsame öffentliche Anhörung des Sportausschusses und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: Die olympische Charta, die Spiele in Peking 2008 und die Achtung der Menschenrechte Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a17/anhoerungen/ Das Ausschuss-Sekretariat organisiert pro Jahr zwei größere und bei Bedarf wei­tere kleine Delegationsreisen in Länder mit einer kritischen menschenrechtlichen oder humanitären Lage, damit sich die Abgeordneten ein Bild vor Ort machen und Men­schenrechtsverteidiger ermutigen können. So reisten Mitglieder des Ausschusses bei­spielsweise nach Uganda, Darfur, Israel/Palästina, Kolumbien/Peru und Usbekistan. Auch der VN-Menschenrechtsrat in Genf ist einmal pro Jahr Reiseziel. Arbeitsweise des Ausschusses Der Ausschuss tagt nicht öffentlich; er kann jedoch beschließen, dass zu Sitzun­gen oder einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit zugelassen wird. Die Aus­schuss-Sitzungen werden von den Obleuten vorbereitet. Sie entscheiden über Tagesord­nung, Einladung von Gästen, Anhörungsthemen oder Delegationsreisen. Vorab werden diese Punkte in den Arbeitsgruppen bzw.-kreisen der Fraktionen beraten. In größeren Arbeitsgruppen ist die Zuständigkeit für einzelne Themen, Regionen oder Länder auf Berichterstatter/innen aufgeteilt. Die Vorbereitung der Sitzungen und die fachliche Un­terstützung der Mitglieder des Ausschusses werden von den Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern der Arbeitsgruppen bzw.-kreise sowie der Abgeordneten-Büros geleistet. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe befasst sich mit über­wiesenen Bundestags- oder EU-Vorlagen, für die er federführend oder mitberatend ist. Er gibt sein Abstimmungsvotum ab, das er auch mit einer Stellungnahme an die Bundes­regierung oder den federführenden Ausschuss versehen kann. Aus der Mitte des Aus­schusses können auch interfraktionelle parlamentarische Initiativen entwickelt werden, wie dies z.B. zur Lage in Simbabwe oder in Sri Lanka geschehen ist. Der Ausschuss kann auch Gesetzesvorhaben mit menschenrechtlicher Relevanz beeinflussen. Unabhängig von der obligatorischen Befassung mit parlamentarischen Anträgen oder EU-Dokumenten kann sich der Ausschuss nach dem Selbstbefassungsrecht mit Grundsatzfragen der Menschenrechtspolitik und der humanitäre Hilfe, der Analyse ihrer Ziele und Mittel und mit aktuellen Themen befassen. Häufig sind dies Vorbereitung und Ergebnisse von internationalen Konferenzen, von EU-Ratstagungen, sich zuspitzende politische Konflikte und Umweltkatastrophen. 105