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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Die von allen Mitgliedsstaaten des Europarates ratifizierte Konvention begründet ein nichtgerichtliches, präventives System zum Schutz von Häftlingen. Es stützt sich auf pe­riodische Besuche und Ad-hoc-Besuche des gleichnamigen Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) in Haftanstalten, Gefängnissen, Polizeirevieren oder auch in psychiatrischen Klini­ken. Periodische Besuche werden in allen Vertragsstaaten der Konvention regelmäßig durchgeführt. Ad-hoc-Besuche erfolgen dann, wenn sie dem Komitee alsnach den Umständen erforderlich scheinen. Nach der Konvention haben die Delegationen des CPT unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen sich Personen befinden, denen die Freiheit entzogen ist, einschließlich des Rechts, sich innerhalb dieser Orte ungehin­dert zu bewegen. Ausgehend von dem jeweiligen Besuchen erstellt das CPT einen Be­richt mit Empfehlungen, der dem betroffenen Staat zugeschickt wird. Dieser Bericht ist der Ausgangspunkt für einen kontinuierlichen Dialog mit dem Staat. Getreu den Prinzi­pien der Zusammenarbeit und Vertraulichkeit sind die Berichte eigentlich streng vertrau­lich, in der Praxis jedoch erlauben die allermeisten Staaten deren Veröffentlichung. Deutschland wurde von einer CPT-Delegation bisher fünf Mal besucht(1991, 1996, 1998, 2000 und 2005). Verweigert ein Vertragsstaat die Zusammenarbeit mit dem CPT oder lehnt es ab, die Lage im Sinne der Empfehlungen des Ausschusses zu verbessern, kann dieser mit Zwei­drittel-Mehrheit eine öffentliche Erklärung abgeben, was bisher zweimal gegenüber der Türkei(1992, 1996) und dreimal gegenüber Russland(2001, 2003, 2007) geschah. Das CPT setzt sich aus unabhängigen und unparteiischen Experten zusammen. Für jeden Vertragsstaat wird ein Mitglied für vier Jahre gewählt, das jedoch nicht im eigenen Land tätig wird. Deutsches Mitglied ist seit 2006 Dr. Wolfgang Heinz vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Das CPT hat auf Grundlage seiner Tätigkeit Normen für die Behandlung von Perso­nen entwickelt, denen die Freiheit entzogen ist. Sie sind in der BroschüreDie Standards des CPT veröffentlicht. Die Broschüre und weitere Informationen sind erhältlich unter: Secretariat of the CPT Council of Europe F-67075 Strasbourg Cedex, France Tel.:+33(0) 3 88 41 20 00 Fax:+33(0) 3 88 41 27 72 Email: cptdoc@coe.int http://www.cpt.coe.int Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderhei­ten Für den nationalen Minderheitenschutz ist das Europäische Rahmenübereinkom­men zum Schutz nationaler Minderheiten von großer Bedeutung. Auch hier gibt es ei­nen Berichtsverfahren: Die offiziellen Staatenberichte werden an einen Ministerkomitee übermittelt, das ihn zur Vorbereitung seiner eigenen Entscheidung an einen Beratenden Ausschuss weiterleitet. Informationen zum nationalen Minderheitenschutz finden sich unter: 158