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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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GRULAC: Argentinien(2011), Bolivien(2010), Brasilien(2011), Chile(2011), Cuba (2009), Mexico(2009), Nicaragua(2010), Uruguay(2009); WEOG: Deutschland(2009), Frankreich(2011), Großbritannien(2011), Italien(2010), Kanada(2009), Niederlande(2010), Schweiz(2009). Die Resolution zur Einsetzung des MRR formuliert explizit die Erwartung, dass Mit­glieder des Rates den höchsten Standards der Menschenrechte genügen. Die Resolution drückt die Hoffnung aus, dass die Mitgliedsstaaten kooperieren und zum Dialog bereit sind. Neu ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Generalversammlung, ein Mitglied des Rates mit Zwei-Drittel-Mehrheit abzuwählen, wenn dieses in gravierende Menschenrechtsverletzungen verstrickt ist. Die Gruppe der westlichen Staaten plädiert dafür, keinen Staat zu wählen, der beim VN-Sicherheitsrat wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Tagesordnung steht oder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu verantworten hat. Für Nichtregie­rungsorganisationen bieten die Wahlen die Möglichkeit, mit kritischen Bewertungen der Menschenrechtslage in einem Staat ein Schlaglicht auf dessen Kandidatur zu werfen und ihn einer öffentlichen Überprüfung zu unterziehen. Insbesondere NGOs aus Asien neben den Großen wie Amnesty International und Human Rights nutzen diesen Spiel­raum und decken auf Websites oder in elektronischen Informationsbulletins die dunklen Seiten der Bewerber aus Asien auf. Inwieweit solche Kampagnen wirken, ist immer schwer zu ermessen. Auf jeden Fall haben über hundert NGOs im Jahr 2008 massiv ge­gen die Kandidatur von Sri Lanka protestiert und mindestens dazu beigetragen, dass Sri Lanka tatsächlich nicht wieder gewählt worden ist. Der MRR trifft sich mindestens drei Mal pro Jahr zu regulären Plenarsitzungen und insgesamt mindestens zehn Wochen lang. Im ersten Jahr(2006) schöpfte der MRR nicht die vollen zehn Wochen aus, sondern beschränkte sich auf sieben Sitzungswochen. Die Menschenrechtskommission hatte in der Regel einmal pro Jahr mit einer Sitzungsdauer von sechs Wochen getagt. Als planbare Sitzungsmonate des MRR schälen sich März/April(Hauptsitzung) sowie Juni und September eines jeden Jahres heraus. Dazu kommen jeweils 14-tägige Sitzungen in den Monaten Februar, Mai und Dezember, in denen der MRR als Arbeitsgruppe tagt und die Anhörungen zum Universal Periodic Re­view durchführt(s.u.). Darüber hinaus können Sondersitzungen von einem Drittel der Rats-Mitglieder beantragt werden. Bislang wurden sieben Sondersitzungen einberufen (vier Mal zum Themenkomplex Israel/Palästina/Libanon), je einmal zu Darfur/Sudan und Myanmar sowie eine themenspezifische Sitzung zur Nahrungsmittelspekulation und zum Recht auf Nahrung. Arbeitsstruktur des Menschenrechtsrates Die Institutionenbildung des MRR(vgl. Dokumente zum fåëíáíìíáçå=_ìáäÇáåÖ m~Åâ~ÖÉ= A/HRC/5/1 und A/HRC/5/2) wurde bis Mitte 2008 weitgehend abgeschlossen. Die Reso­lution der UN-Generalversammlung hatte von der vorläufigen Übernahme wesentlicher Mechanismen und Verfahren der vormaligen Menschenrechtskommission gesprochen. Darunter fielen vor allem die Sonderverfahren( péÉÅá~ä=mêçÅÉÇìêÉë), der Beschwerdeme­chanismus der MRK nach dem 1503-Verfahren und die bisherigen Möglichkeiten der Nichtregierungsorganisationen, an den Sitzungen und Beratungen teilzunehmen. Die Resolution gab dem Rat vor, innerhalb eines Jahres alle diese Mechanismen auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls an seine veränderte Arbeitsorganisation anzu­passen. Dies beinhaltete das Risiko, dass bisher erreichte Standards beschnitten werden konnten. Die Mehrheit der Asiengruppe hatte immer wieder vernehmen lassen, etwa 183