Empfehlung abzugeben, staatlicherseits eine Debatte über die Wiedereinführung der Todesstrafe durchzuführen. NGOs bewerten das UPR-Verfahren überwiegend kritisch, einige sind schlicht enttäuscht. Die nationale NGO-Koordination aus Indonesien brachte ihre Bewertung auf den Nenner, dass das UPR-Verfahren von einer råáîÉêë~ä=mÉêáçÇáÅ=oÉîáÉï= in eine råáîÉêJ ë~ä=mÉêáçÇáÅ=oÜÉíçêáÅ mutiere und die Perspektive und Stimme der Opfer von Menschenrechtsverletzungen außer acht lasse. Negativ zu werten ist zweifelsohne die geringe unmittelbare Aktivität zur konkreten Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort. Zu vieles an möglichen Maßnahmen hängt vom Goodwill der Regierung ab, zu wenig geht zwingend aus dem Verfahren hervor. Zu den negativen Aspekten gehören darüber hinaus die Bemühungen von Staaten wie Indonesien, die sonst nicht unbedingt zu den Hardlinern gehören, noch die leiseste Kritik aus dem Report herauszufiltern. Selbst die Erwähnung eines Krisengebietes wie West-Papua schien die politische Substanz der Regierung zu gefährden. Der Versuch fruchtete zwar nicht, zeigte aber den Wirklichkeitsgehalt des regierungsamtlichen Goodwill. Umgekehrt erwächst daraus die Chance, im Abgleich des Staatenberichts, der Zusammenfassungen des Hochkommissariats sowie dem Schlussbericht durch das UPR-Verfahren die essentiellen Lücken im Menschenrechtsschutz zu identifizieren, um sie dann allerdings durch andere Verfahren des MRR geltend zu machen. Nach den ersten Erfahrungen entpuppt sich das UPR-Verfahren – in der Dynamik, Sprache und den Ergebnissen – als eine Art Standardsetzung zum objektiven Ermessen der Menschenrechtslage und als Mechanismus zur frühen Warnung, dessen Resultate eher mittel- bis langfristig wirksam werden. In diesem staatenzentrierten Ambiente ist es m.E. nicht wahrscheinlich, aus dem UPR-Verfahren einen Mechanismus zur sofortigen Konfliktbearbeitung zu entwickeln. Neben den daraus erwachsenden Gefahren der Verschleierung rückt damit die Notwendigkeit(und Chance) wieder in den Blick, aktuelle, gravierende Konflikte etwa durch eine Länderresolution nach TOP 4 zu behandeln. Erste Trends Die größere Konsensorientierung des MRR im Vergleich zur früheren MRK ist einer der jetzt bereits feststellbaren Trends. In wesentlichen Punkten hat dies auch zu Ergebnissen geführt: die Verabschiedung der Konvention gegen erzwungenes Verschwindenlassen I= des Fakultativprotokolls zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, zwei neue Mandate der thematischen Sonderverfahren(Sklaverei, Trinkwasser) und auch die meisten Resolutionen zur Verlängerung der Mandate gingen im Konsens durch. Das Konsensbemühen und Zeichen flexibler Verhandlungsbereitschaft sollten gleichwohl keinerlei Illusion aufkommen lassen. Länder wie Ägypten, China, Russland oder Pakistan versuchen nach Kräften, die unabhängigen und unbequemen Mandatsträger zur Evaluierung der Lage der Menschenrechte einzuhegen, themenorientierte Mandate aus dem Bereich der politischen und zivilen Rechte inhaltlich einzuschränken, Ländermandate ganz abzuschaffen und die größeren Mitspracherechte der nichtstaatlichen Akteure inhaltlich zu zensieren. Vom Ärgernis zur ernstzunehmenden Bedrohung entwickelt sich der Verhaltenskodex für die Mandatsträger der Sonderverfahren. Staaten wie Ägypten, China und Pakistan scheuen sich mittlerweile nicht, aus dem Verhaltenskodex ungeniert mehr Pflichten 189
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