Politische Stiftungen sind Akteure 2 zur Förderung der Demokratie Die Politischen Stiftungen erfüllen im Auftrag des Staates demokratische und gesellschaftspolitische Bildungsarbeit. Da diese Aufgabe gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1986(AZ 2 BvE 5/83) im öffentlichen Interesse liegt, wird sie aus öffentlichen Mitteln finanziert. Unser parlamentarisch-politisches System setzt ausreichend informierte, politisch gebildete und deshalb mündige Bürgerinnen und Bürger voraus. Insofern erfüllen die Träger der Politischen Bildung einen öffentlichen Auftrag, der für das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von elementarer Bedeutung ist. Die Politischen Stiftungen sind privatrechtliche Organisationen, die ihre Leistungen unabhängig und eigenverantwortlich erbringen. Sie sind Teil der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind Akteure zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten im In- und Ausland. Eine Besonderheit Politischer Stiftungen liegt darin, dass sie nicht wertneutral sind, sondern den politischen Pluralismus in Deutschland repräsentieren. In ihrer Bildungsarbeit vermitteln sie, wie die verschiedenen politischen Strömungen auf dem Boden des Grundgesetzes um die jeweils beste Lösung und um Mehrheiten ringen. Ihr Alleinstellungsmerkmal, parteipolitisch orientiert und zugleich unabhängig zu sein, ermöglicht ihre Beteiligung am Wettstreit der Ideen auf der Basis einer gemeinsamen freiheitlichen demokratischen Ordnung, aber mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen. Dadurch unterstreichen sie die weithin unterschätzte Bedeutung der Parteien für die friedliche Artikulation und Integration unterschiedlicher politischer Auffassungen und Interessen. Demokratie und Parteien gehören in einer freiheitlichen Gesellschaft zusammen – das eine ist ohne das andere nicht zu haben.
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Die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen in Deutschland
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