Transparente 10 Verwendung der Mittel Auszug aus„Gemeinsame Erklärung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., FriedrichEbert-Stiftung e.V., Friedrich-NaumannStiftung, Hanns-Seidel-Stiftung e.V. und der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.“(November 1998); Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. (beigetreten 2003): Sechster Abschnitt: Kontrolle und Öffentliche Rechenschaftslegung 1. Die Politischen Stiftungen weisen darauf hin, daß die ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Globalzuschüsse und Projektförderungsmittel seit jeher von der jeweils bewilligenden Bundesbehörde auf der Basis der eingereichten Verwendungsnachweise kontrolliert wird. Die Verwendung der Globalzuschüsse wird zudem aktuell und laufend im Rahmen der begleitenden Kontrolle des Erfolgs durch das Bundesministerium des Innern auf der Grundlage der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) geprüft. Außerdem wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Politischen Stiftungen vom Bundesrechnungshof kontrolliert, dessen Prüfrecht sich aus§ 104 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung ergibt. Der Bundesrechnungshof legt seine Prüfberichte der jeweils bewilligenden Bundesbehörde vor. Daneben wird die Verwendung der Landesmittel durch Landesbehörden und Landesrechnungshöfe kontrolliert. Die Einhaltung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsbestimmungen wird von den Finanzbehörden geprüft.
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Die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen in Deutschland
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