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Die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen in Deutschland
Entstehung
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Transparente 10 Verwendung der Mittel Auszug ausGemeinsame Erklärung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Friedrich­Ebert-Stiftung e.V., Friedrich-Naumann­Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung e.V. und der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.(November 1998); Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. (beigetreten 2003): Sechster Abschnitt: Kontrolle und Öffentliche Rechenschafts­legung 1. Die Politischen Stiftungen weisen darauf hin, daß die ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Globalzuschüs­se und Projektförderungsmittel seit jeher von der jeweils bewilligenden Bundesbehörde auf der Basis der eingereichten Verwendungsnach­weise kontrolliert wird. Die Verwendung der Globalzuschüsse wird zudem aktuell und lau­fend im Rahmen der begleitenden Kontrolle des Erfolgs durch das Bundesministerium des Innern auf der Grundlage der Allgemeinen Nebenbe­stimmungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) geprüft. Außerdem wird die Haus­halts- und Wirtschaftsführung der Politischen Stiftungen vom Bundesrechnungshof kontrol­liert, dessen Prüfrecht sich aus§ 104 Abs. 1 Bun­deshaushaltsordnung ergibt. Der Bundesrech­nungshof legt seine Prüfberichte der jeweils bewilligenden Bundesbehörde vor. Daneben wird die Verwendung der Landesmittel durch Landesbehörden und Landesrechnungs­höfe kontrolliert. Die Einhaltung der steuerrecht­lichen Gemeinnützigkeitsbestimmungen wird von den Finanzbehörden geprüft.