Heft 
(2014) 21
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INTERVIEW MIT SANJA BARIĆ Verfassungsänderungen in Kroatien Anlässlich verschiedener Initiativen zur Änderung der kroatischen Verfassung sprachen wir mit Prof. Dr. Sanja Barić, der Inhaberin des Lehrstuhls für Verfassungsrecht an der juristischen Fakultät der Universität in Rijeka. Im vorigen Jahr brachte der kroatische Sabor eine Initiative zur Änderung der kroatischen Verfassung auf den Weg. Wie schätzen Sie diese Initiative ein? > Formell wurde das Verfahren zur Änderung der Verfassung vor der Sommerpause 2013 eingeleitet. Das Ziel war, die Verjährung von Morden, die während der kommunistischen Herrschaft begangen wurden, aufzu­heben. Die Ausweitung der Initiative zur Verfassungs­änderung auf die Themen Referendum und lokale Selbstverwaltung erfolgte auf Antrag der Oppositions­parteien, die davon ihre Unterstützung einer Änderung der Verfassung abhängig machten. Zweifellos benötigt Kroatien eine gründliche Reform des Systems der lokalen Selbstverwaltung. Die Idee der Präzisierung der Verfassungs­bestimmungen über Referenden griff die Regierungs­koalition nach den Erfahrungen mit dem Referendum über die verfassungsmäßige Definition der Ehe auf, das auf Initiative einer Bürgergruppe zustande gekommen war. Die beiden nachträglich in die Initiative zur Ver­fassungsänderung einbezogenen Themen sind für die Verfassungsordnung viel wichtiger als das Thema der Nichtverjährung von Morden. Leider hat die Regierungs­koalition durch ihr politisch ungeschicktes Verhalten die Verfassungsrevision zum Scheitern gebracht. Welchen Ausgang der Initiative zur Verfassungsänderung können wir erwarten? > Ich glaube, dass die vorgeschlagenen Verfassungs­änderungen gescheitert sind. Es ist interessant zu analysieren, was geschehen ist. Bekanntlich änderte die Regierungskoalition kurz vor dem Eintritt Kroatiens in die EU das Gesetz über den europäischen Haftbefehl, so dass die Verjährung einer Straftat zum absoluten Hindernis für die Auslieferung wurde. Weil dadurch der deutsche Auslieferungsantrag gegen den ehemaligen jugoslawi­schen Geheimdienstchef Josip Perković blockiert wurde, wurde das GesetzLex Perković genannt.[ Wir berichte­ten darüber in Blickpunkt Nr. 19, Anm. d. Red.] Die rechte Opposition protestierte und beschuldigte die Regierung, Verbrechen der kommunistischen Ära vor Strafverfolgung schützen zu wollen. Unter diesen Bedingungen ergriff die Regierungsmehrheit die Initiative zur Verfassungs­änderung, um zu zeigen, dass sie bereit ist, die Nicht-Verjährung von kommunistischen Morden in der Verfassung zu verankern. Doch dann fand zunächst das Referendum über die Definition der Ehe statt und danach sammelte derStab zur Verteidigung des kroati­schen Vukovar mit Unterstützung der katholischen Kirche die notwendige Zahl von Unterschriften, um ein Referendum gegen Einführung der Zweisprachigkeit (und dadurch gegen den offiziellen Gebrauch der kyrillischen Schrift) in Vukovar durchzusetzen. Unter diesen Umständen, und um Anschuldigungen zu vermeiden, man begehe nationalen Verrat, entzogen die Abgeordneten des rechten HDSSB der Verfassungsreform ihre Unterstützung, ohne die eine verfassungsändernde Mehrheit nicht gegeben war. Das war das Ende der Initiative zur Änderung der Verfassung. Was bedeutet die Änderung der Verfassung, die durch die InitiativeIm Namen der Familie und das Referen­dum über die Definition der Ehe herbeigeführt wurde? > Das Referendum über die Definition der Ehe hat gezeigt, dass die Verfassungsbestimmungen über Refe­renden aufgrund von Bürgerbegehren ausgesprochen mangelhaft und für jegliche Manipulation offen sind. Es fehlen klare Grenzen für die Materie, die Gegenstand eines Referendums sein kann. Die Initiatoren eines Referendums haben außerdem nicht die Pflicht, die Herkunft ihrer finanziellen Mittel offenzulegen, und überdies sind die Verfahrensregeln mangelhaft. Ich bin der Meinung, dass angesichts der bestehenden Regeln das Referendum über die Ehedefinition eigentlich nicht zulässig war. Was hat aber die Regierungskoalition gemacht? Sie hat zuerst monatelang die Verfassung so ausgelegt, dass das Parlament das Recht habe, nach dem Referendum über die Änderung der Verfassung zu entscheiden also das Ergebnis des Referendums nicht respektieren muss. Darauf antwortete das Verfassungs­gericht präventiv mit der Warnung, dass dies nicht zulässig sei. Die Regierungskoalition lehnte es aber ab, die Verfassungsmäßigkeit der Referendumsfrage vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen, und musste schließlich den Volksentscheid durchführen. Dem Ver­fassungsgericht waren bei diesem Referendum die Hände gebunden, weil das Parlament nicht aktiv gewor­den war. Doch fasste es einen historischen Beschluss, der eine grundsätzliche Deutung der Materie darstellt, und worindie Verfassungsidentität Kroatiens, die Grenzen der Konstitutionalisierung von Gesetzesmaterien sowie die notwendige Weiterentwicklung der Rechte von außerehelichen und gleichgeschlechtlichen Gemein­schaften näher bestimmt wurde. Damit setzte das Verfassungsgericht den Auswirkungen einer positiven Entscheidung des Referendums über die Definition der Ehe klare Grenzen, weil die Initiatoren des Referendums die Öffentlichkeit darüber systematisch in die Irre führten. Wie bewerten Sie die Initiative, die das Recht nationaler Minderheiten auf Zweisprachigkeit in lokalen Territorialeinheiten einschränken will (die sogenannte Initiative gegen kyrillische Schrift in Vukovar)? > Hier ist die rechtliche Situation viel einfacher. Änderungen des Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten können auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den internationalen Verträgen geprüft werden. Nach meiner Überzeugung, aber auch nach den Aussagen des relevanten Aufsichtsorgans, das über die Einhaltung der Rahmenkonvention über den Schutz nationaler Minderheiten wacht, ist die Referen­dumsinitiative gegen kyrillische Schrift in Vukovar verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die geltende Zweisprachigkeitsregel, denn Zweisprachigkeit soll erst dann verpflichtend werden, wenn eine nationale Minder­heit auf lokaler Ebene mehr als die Hälfte und nicht wie bisher ein Drittel der Bevölkerung ausmacht. Es ist ermutigend, dass die Mehrheit im Sabor bereit ist, das Verfassungsgericht anzurufen. Andererseits ist es besorg­niserregend, dass diese Initiative überhaupt zustande gekommen ist. Das zeigt, dass ein Teil unserer Bevölkerung wegen seiner Lebensprobleme und Frustrationen zur Intoleranz gegen Minderheitengruppen neigt. Die Referendumsinitiative bringt ein weiteres und sehr wichtiges Problem zum Ausdruck, nämlich die Frage des Säkularismus in Kroatien und des Verhältnisses zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat. Es sei hier erwähnt, dass die katholische Kirche in Kroatien das Referendum gegen kyrillische Schrift unter­stützte und die Unterschriftensammlungen oft in Räum­lichkeiten der Pfarrbezirke stattfanden. Welche Rolle spielt das Verfassungsgericht bei der Aufrechterhaltung der Verfassungswerte? > Das Gericht leidet an zwei äußeren und zwei inneren Problemen. Ein äußeres Problem ist die Miss­achtung und Instrumentalisierung durch das Parlament. Die Ernennung von Richtern war früher Gegenstand eines politischen Kuhhandels. Nach der Änderung des Verfahrens und der Einführung einer Zweidrittelmehr­heit bei der Wahl der Richter im Jahr 2010 wurde bisher kein einziger Richter ernannt. Das Gericht handelt also seit vier Jahren mit einem Richter weniger. Das zweite Problem ist die Notwendigkeit einer weiteren Präzisierung von Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts, auch sollte das Gericht vor dem Missbrauch von Verfassungsklagen durch mutwillige Kläger geschützt werden. Hinsichtlich der inneren Dynamik des Gerichts ist es wichtig, dass Richter an ihrer eigenen Ausbildung und der Verbesserung von Urteilsbegründungen arbeiten. Die gegenwärtige Gerichtspräsidentin Jasna Omejec hat viel für die Qualität der Argumentation bei der Urteilsbegründung getan. Impressum BLICKPUNKT KROATIEN erscheint vierteljährlich in elektronischer Form. Gesamtverantwortlich: Dr. DIETMAR DIRMOSER, Leiter des Regionalbüros der FES für Kroatien und Slowenien Chefredakteur und Übersetzer ins Deutsche: Dr. NENAD ZAKOŠEK, Professor an der Fakultät der politischen Wissenschaften der Universität Zagreb und wissen­schaftlicher Berater des FES-Büros Zagreb Layout: VESNA IBRIŠIMOVIĆ Adresse: Friedrich-Ebert-Stiftung, Praška 8, HR- 10000 Zagreb, Kroatien Telefon: Fax: E-mail: Web: +385 1 4807970 +385 1 4807978 blickpunkt@fes.hr www.fes.hr Die publizierten Texte geben die Ansichten der Autoren wieder und müssen nicht mit den Auffassungen der FES übereinstimmen. © Copyright: Die Verwendung der Texte oder Auszüge aus ihnen ist nur mit der vorherigen Genehmigung des FES-Büros Zagreb erlaubt. Wenn Sie den Newsletter abonnieren möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an unsere Adresse. 4