Jahrgang 
2025
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FES BRIEFING stellung geknüpft sein sollte, eine Begrenzung der Amtszei­ten an der Organisationsspitze sowie die Förderung junger Menschen in Entscheidungsgremien, um eine Erneuerung der Führungsebenen zu gewährleisten. Marokko hat 65 Übereinkommen der ILO ratifiziert, darunter sieben der zehn Kernarbeitsnormen. Allerdings sind von die­sen Übereinkommen nur 46 in Kraft. Die zentralen gewerk­schaftlichen Rechte, wie Organisationsfreiheit und Streikrecht, sind in dem 2003 reformierten und 2004 in Kraft getretenen Arbeitsgesetz garantiert, obgleich die Gewerkschaften dessen Einhaltung regelmäßig einklagen müssen. Zudem berücksich­tigt die neue Verfassung von 2011 bereits in ihrem ersten Ab­schnitt den Schutz von Wirtschafts- und Sozialrechten und spricht den Gewerkschaften ein Mitwirkungsrecht zum Schutz dieser Rechte zu. Die Politik einer»Flexibilisierung« der Ar­beitsbeziehungen hat die Rechte der Arbeitnehmer_innen in den vergangenen Jahren jedoch sukzessive untergraben. Während marokkanische Gewerkschaften ihre politischen Rechte immer wieder gegenüber Staat und Arbeitgebern einfordern müssen, stehen sie sich durch die sektorübergrei­fende Dauerkonkurrenz und die überbordende Parteipoliti­sierung oftmals selbst im Weg. Im Kontext der wirtschaftli­chen Sonder- und Freihandelszonen, die es in Marokko un­ter anderem in Casablanca und Tanger gibt, sind gewerk­schaftliche Aktivitäten zudem äußerst ungern gesehen. Hier kommt es regelmäßig zu perfiden Methoden des»Union Busting« bis hin zu direkten Entlassungen von Arbeiter_in­nen, die sich noch in den zarten Anfängen der Selbstorgani­sation befinden. Der Zugang zu den Zonen wird streng kon­trolliert und es herrscht ein bedrückendes Klima aus Über­wachung, Angst und Selbstzensur der dort Beschäftigten. Die gewerkschaftliche Organisation der dort angesiedelten Industriebetriebe ist de facto nicht möglich. Dies liegt auch im Interesse der Regierung, die dort industrielle Arbeitsplät­ze ansiedeln und Marokko somit für internationale Firmen als Fertigungs- und Zulieferungsstandort in Konkurrenz zu Ländern Mittel- und Osteuropas attraktiver machen kann. lohns verfügen. Rentner_innen bekämen durchschnittlich 2.000 Dirham im Monat(ca. 183 Euro). Sonderregelungen für Offshore-Projekte und Sonderwirtschaftszonen, wie die Automotive City im Norden des Landes, bestärken diese Fehlentwicklungen. Die zerstrittene Gewerkschaftsbewe­gung zeigte sich hinsichtlich des Schutzes von Arbeitneh­mer_innenrechten bisher jedoch wenig handlungsfähig. Ob­wohl Gewerkschaften die gleichen Prinzipien und Werte auf Diskursebene verteidigen, ist ihr Handeln nicht kongruent. Zudem erhöht der Mangel an dauerhafter Autonomie auf­grund der Nähe zu den politischen Parteien oder der Regie­rung die Uneinigkeit zwischen ihnen. Das Wachstum des Dienstleistungssektors, insbesondere in den dynamisch wachsenden Branchen der Privatwirtschaft, unter anderem durch Zulieferbetriebe für Automobil- und Flugzeughersteller, führte zu einer Zunahme von Angestell­ten, die den Gewerkschaften weniger zugeneigt sind als tra­ditionelle Arbeiter_innen. Der Organisationsgrad ist in der öffentlichen Verwaltung(z. B. Bildung, Gesundheit) sowie in einigen halbstaatlichen Sektoren(Banken) am höchsten, un­ter den privatwirtschaftlichen Träger_innen des wirtschaftli­chen Wachstums dagegen oft am geringsten. Schätzungen zufolge trägt der unregulierte und nicht gewerkschaftlich organisierte informelle Sektor bis zu 30 Prozent zum marok­kanischen BIP bei. Demnach bestehen für Gewerkschaften sehr große blinde Flecken in der Organisationsfähigkeit. Die Anhebung des Mindestlohns ab September 2023 ist ein direktes Ergebnis des aktuellen sozialen Dialogs. Der gesetz­liche Mindestlohn bezieht sich jedoch zwangsläufig nur auf formelle und offizielle Beschäftigung, nicht auf Schwarz­arbeit bzw. den informellen Sektor. So bleibt beispielweise Lohnausbeutung von illegalen Migrant_innen aus Subsaha­ra-Afrika auf marokkanischen Baustellen weitgehend uner­fasst, ebenso wie die Armutsfeminisierung innerhalb des größtenteils weiblichen informellen Sektors. GEWERKSCHAFTEN UND IHR(POLITISCHES) GEWICHT GEWERKSCHAFTEN UND IHRE KERNAUFGABEN Mit dem Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu ver­bessern und ausländische Direktinvestitionen zu fördern, fin­den zunehmend flexible Vertragsformen ohne Absicherung Verbreitung. Das Arbeitsgesetz findet hingegen kaum Beach­tung: Laut offiziellen Angaben des Arbeitsministeriums hal­ten sich nur 20 Prozent der Unternehmen an die Vorschriften dieses Gesetzes; individuelle und kollektive Konflikte handeln zu 70 Prozent von der Nichteinhaltung des Arbeitsgesetzes. Die fehlende Beachtung des Rechts auf gewerkschaftliche Betätigung gehört hier zu den Hauptthemen. Das Gewicht der Gewerkschaften und die Reichweite ihres politischen Einflusses kann anhand des gewerkschaftlichen Organisationsgrads, des sektoralen Geltungsbereichs und der Wahlergebnisse bei den Berufswahlen bestimmt wer­den. Insgesamt wird die Gesamtzahl der Gewerkschaftsmit­glieder in Marokko, zu denen die Daten jedoch entweder fehlen oder nicht mit den Angaben aus verschiedenen Quel­len übereinstimmen, vom nationalen Statistikinstitut HCP für 2018 auf vier Prozent der Beschäftigten geschätzt. Auch wenn diese Zahl mit Vorsicht zu genießen ist, so ist sie doch ein Indikator für die strukturelle Schwäche der kollektiven Interessenvertretung. Der aktuelle Mindestlohn von rund 15,55 Dirham pro Stun­de(ca. 1,42 Euro) bzw. 2.970 Dirham im Monat(ca. 272 Eu­ro) wird selbst in der öffentlichen Verwaltung zuweilen un­terschritten. Eine Erhebung der marokkanischen Sozialkasse Anfang 2019 stellte fest, dass lediglich rund die Hälfte der Arbeitnehmer_innen über Einkünfte in Höhe des Mindest­Politisches Gewicht erhalten marokkanische Gewerkschaf­ten auch auf Ebene der Legislative durch ihre Vertretung nach Stimmenanteilen bei den Berufswahlen in der zweiten Kammer des marokkanischen Parlaments(20 von 120 Sitze). Allerdings bildet hier nur die UMT eine Parlamentarier_in­nengruppe, die ab einer Größe von acht Vertreter_innen 6