Zrau Moral. Die Aloral 5ft eine wacfc're Madam, Iditrt alles Ober einen Ramm; macht's wie der Dotfbarbier fürwahr« CRcnn der den Bauern fchneid't das Baar, nimmt er ein bolzen öchüfrekin, das fetzt er Jedem auf den Kopf, ki nun fein Schädel groß oder klein, und was hervorguckt von dem Schopf, das Tchtrt er ab wie nach der Schnur; das nennt er dann eine Baarfrilur. Ludwig Pfau .
das Recht auf MuKersiHast. Von Dr. Olga Essig . Mehrfach sind in letzter Zeit Entlassungen unehelicher Mütter aus dem Reichs-, Staats» und Gemeindedienst vorge» kommen. Das veranlaßte am 19. November mehrere Ge- nossinnen zu einer Anfrage im Reichstag, die Staatssekretär Lewald wie folgt beantwortete: Ob die Entlassung unehelicher Mütter aus dem Dienst gerecht- {ertigt ist, hängt davon ab, ob diese ihre Verpflichtungen in vollen, lmfange nachkommen können und besonders auch, ob sie durch ihr verhalten die Achtung verletzt haben. Diese Frage allgemein zu verneinen, ist mit Rücksicht darauf unmöglich, botz große Beamten- verbände, wie der Verband der Post- und Telegraphenbeamtinnen und Volksschullehrerinnen, einen entgegengesetzten Standpunkt ver» treten. Eine allgemeine Verordnung, die bestimmt, daß hier kein Entlassungsgrund und auch kein Grund gegen die Anstellung vor- liege, könne nicht in Aussicht gestellt werden. Diese Antwort hat weite Beamtinnen- und Frauenkreise nicht befriedigen können und in der Presse unserer Richtung ausnahmslos schärfsten Widerspruch erfahren In Frankfurt am Main z. B. beriefen die berufstätigen Frauen und der Bund für Mutterschutz eine große öffentliche Proteswersamm- lung ein, die sich mit ganz überwältigender Mehrheit für eine entschiedene Kampfansage gegenüber dem Regierung?- standpunkt entschied. Dem Beispiel der Frankfurter Frauen folgend, gilt es im bevorstehenden Wahlkampfe für alle denkenden Staats- bürgerinnen, zu kämpfen für Mutter- und Kindesrechte, zu demonstrieren gegen Ungesetzlichkeit und bürgerliche„Moral". Man mache sich nur einmal den ganzen Widersinn und die Ungesetzlichkeit der Regierungserklärung und ihrer Begründung klar. Seit Jahrtausenden hat die Frau für das öffentliche Recht nicht existiert. Ihr ganzes Dasein fiel in das Privatrecht, als Ehefrau und sogar als Mutter. Wo der Staat im mittel- baren oder unmittelbaren Staatsdienst Beamtinnen anstellte (Lehrerin, Vostbeamtin usw.), geschah es nicht als Frauen, denn bei Strafe der Entlastung waren der Beamtin Ehe und Mutterschaft verboten! Die Reichsverfastung hat nun der Mutterschaft im Art. 119 Abs. 3 Anspruch auf Schutz und Fürsorge des Staates zu- erkannt. Damit wurde der Mutterschaft öffentlich-rechtliche Bedeutung verschafft und die Gemeinschaft von Mutter und Kind als kleinste Gemeinschaft im Staate anerkannt. Aber die kapitalistische Gesellschaft wertet die Mutterschaft nicht als soziale Leistung; die Mütter sind vielmehr in früher unge- ahntem Umfange zu häuslicher und außerhäuslicher Erwerbs- arbeit gezwungen. Das gilt besonders von den unehelichen Müttern, auf deren Erwerbsarbeit die leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklungsmöglichkeit ihrer Kinder angesichts der durchweg unzureichenden väterlichen Alimentation zum großen Teil beruht. Nach Art. 121 der Reichsverfastung sind diese Entwicklungsmöglichkeiten den ehefichen und unehelichen Kindern gleicherweise zu schaffen. Der unehelichen Mutter, soweit sie zum Staat im Beamtenverhältnts steht. wird aber das Recht auf ihre Arbeit streifig gemacht; die Anstellungsbehörde soll aus der Mutterschaft das Recht zur Entlastung herleiten können. Das steht in Widerspruch zu der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Mutterschaft(Ar- ttkel 119 Abs. 3), zu unserem Rechtsempfinden gegenüber dem unehelichen Kinde(Art. 121) und endlich zu Art. 128 Abs. 2, der alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte als beseitigt erklärt. Man hat bisher nichts davon gehört, daß Uneheliche Baterschaft als Entlastungsgrund, also achtungoerletzendes Verhalten im Sinne des Z 10 des Reichsbeamtengesetzes galt. Wer, wie der Regierungsvertteter Dr. Lewald, uneheliche Mutterschaft anders bewertet, bekennt sich zu einer dEppeltenMoral.die unserer Auf- faflung von wahrer Sittlichkeit widerspricht.
Die bisher genannten rechtlichen, sozialen und ethischen Momente genügen vollauf, um den Regierungsstandpunkt als rechtswidrig und darum völlig unhaltbar mit aller Schärfe und Entschiedenheit abzulehnen. Die Regierung scheint bei der Formulierung ihrer Ant- wort die Reichsverfastung nicht zu Rate gezogen und die sozialen Lebensbedingungen weiter Volksschichten nicht ge- kannt zu haben. Sie beruft sich lediglich darauf, daß große Beamtinnenverbände, wie der Verband der Reichspost- und Telegraphenbeamtinnen, der Eifenbahnbeamfinnen und Volks- fchullehrerinnen sich im Interesse ihrer Standesehre gegen die uneheliche Mutter als Beamtin ausgesprochen haben. Dem- gegenüber betonen wir ausdrücklich, daß der Begriff der Standcsehre mit den Grundsätzen der Demokratie unverein- bar ist, und daß ein demokratisches Volk kein Verständnis da- für hat und haben darf, wenn seine Regierung sich zum Werkzeuge einseitiger Klassen- oder Standespolitit machen läßt. Bon Beamtinnenvereinen vollends, deren Mit- glieder auf die Verfastung vereidigt sind, darf gefordert wer- den, daß sie ihren Inhalt respektieren und Versuche zu offen- kundigem Bruch der Verfastung Unterlasten. Schaffung von Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte ist aber nichts anderes als Beugung des Rechts, Bruch der Verfastung. Was schließlich die Auffassung dieser Beamfinnenschast von Sitttichkeit anbetrifft, so lehnen wir sie als Ausdruck einer tiefbedauerlichen doppelten Moral entschieden ab. Wir er- kennen als sittlich nur die auf voller Selbstverantwortung be- ruhende geschlechtliche Verbindung freier Menschen an, wenn sie zugleich wahre seelische Gemeinschaft, tiefe persönliche Sympathie des Geistes und der Seele bedeutet. Wie wenig die heutige legitime Che dieses Ideal verwirklicht hat, das haben vor uns Größere unzählige Male dargelegt.„Die Ehe ist die einzige wirkliche Leibeigenschaft, welch« das Gesetz kennt", sagt z. B. John Stuart Mill . Das Kommunistische Manifest stellt die bürgerfiche Ehe. soweit sie auf Kapital und Prioaterwerb beruht, der Prostitutton gleich. Und in der Tat steht die aus mannigfachen materiellen und sozialen Mo- tioen geschlossene Che in zahlreichen Fällen auf weit geringe- rer moralischer Höhe, als die Liebes- und Lebensgemeinschaft zweier Menschen, die aus irgendwelchen äußeren Gründen auf den staatlichen Kontrakt ihrer Herzen verzichten oder ver- zichten müssen. Selbstverständlich beruhen auch unzählige außereheliche Verbindungen lediglich auf Triebleben und roher Sinnenlust und widersprechen unbedingt unserem Sittlichkeits- begriff. Doch welche Anstellungsbehörde kann und darf sich das Recht anmaßen, in diesen Dingen Richter zu sein. Darum protestieren weite Beamtinnen- und Frauenkreise im Namen des Rechts und der Sitttichkeit gegen die Absicht der Regierung, Verfassungsbestimmungen zu durchbrechen zu- gunsten roher, philisterhafter Moralbegriffe. Diese Frauen sollen aber bedenken, daß es mit Protesten nicht getan ist. Was die Reichsverfassung an Rechtssätzen zum Schutz der Mutter und des unehelichen Kindes enthält, ist dem zähen Kampf der Sozialdemokrafie in der National- Versammlung zu verdanken. Wie wenig die gegenwärtige bürgerliche Regierung- willens ist, die klaren Verfastungs- bestlmmungen zu achten und zu verwirklichen, hat sie den Frauen mit fast naiver Brutofität durch den Mund des Herrn Dr. Lewald sagen lasten. Darum können Frauen nur von einer Regierung mit ausschlaggebender sozialistischer Mehr- helt Verständnis für ihre Forderungen erwarten. Wirklich durchgreifende Reformen auf dem Gebiete des heutigen Sexuallebens sind innerhalb einerkapitalistischenGe- s e l l s ch a f t überhaupt undurchführbar. Wer an der Nnlogik der bürgerlichen Serualmoral rütteln will, muß der ganzen kapitalistischen Gesellschaftsordnung den Krieg erklä- ren. Hier gibt es keine Kompromisse, sondern nur ein klares „Entweder— Oder". Darum haben denkende Frauen am 20. Februar nur eine Antwort auf die Erklärung des Ministerialdirektors Lewald: den fozialöemskratijchen Stimmzettel l
Die Deutschnationaten. Eine 5)andvoll Junker, die nichts gelernt haben als ein bißchen Roßtäuscherei, Volteschlagen. Becherspiel oder sonstige plump« Schelmenstücke, womit man höchstens nur Bauern auf Jahrmärkten übertölpeln kann, diese wähnen damit ein ganzes Volk betören zu können, und zwar ein Volk, welches da? Pulver erfunden hat und die Buchdruckerkunst und die Kritik de feinen Vernunft. Hciurich fckiuc.