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Grundnüchtern : weshalb die Bundesregierung gerade jetzt in die Agenda "Frauen, Frieden und Sicherheit" investieren sollte
Entstehung
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heitlichung zum Opfer fallen, sondern muss als langfris­tige Investition in nachhaltige Friedens- und Sicherheits­politik verstanden werden. 25 Jahre WPS eine Agenda unter Druck Die Aufstellung der neuen Bundesregierung kommt zu ei­nem guten Zeitpunkt, denn im Oktober 2025 jährt sich die Verabschiedung der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 zum 25. Mal. Im Jahr 2000 hatte der Sicherheitsrat der Verein ­ten Nationen die Resolution unter dem Vorsitz Namibias einstimmig verabschiedet. Und markierte damit einen his­torischen Meilenstein, denn erstmals in ihrer Geschichte rückte die internationale Staatengemeinschaft die ge­schlechterspezifischen Auswirkungen bewaffneter Konflik­te in den Fokus und erkannte die zentrale Rolle und Exper­tise von Frauen in Friedensprozessen ausdrücklich an. Doch ein Vierteljahrhundert später steht die Agenda un­ter Druck. Weltweit ist ein deutlicher Backlash zu spüren: Genderpolitiken werden zurückgerollt und inklusive Spra­che in multilateralen Foren bekämpft etwa im Rahmen der UN-Frauenrechtskommission, wo einzelne Mitglied­staaten regelmäßig versuchen, Begriffe wie»Gender« aus Abschlusserklärungen zu streichen. Zivilgesellschaftliche Organisationen sehen sich zunehmenden Finanzierungs­schwierigkeiten ausgesetzt. Zudem baut die US-Regie­rung ihr Engagement zu WPS zurück mit weitreichen­den Konsequenzen. So verkündete der neue US-Verteidi­gungsminister Pete Hegseth jüngst die Abschaffung des WPS-Programms in seinem Ressort und diskreditierte die Agenda als »yet another woke divisive/social justice/Bi­den initiative that overburdens our commanders and troops«. Eine Fehlannahme nicht zuletzt, da es Donald Trump war, der den WPS-Act während seiner ersten Amtszeit im Oktober 2017 unterzeichnete und die USA damit zum ersten Land machte, das nicht nur eine res­sortübergreifende Umsetzungsstrategie verfolgte, son­dern die Agenda gesetzlich verankerte. Zugleich gab es seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr so viele gewaltvolle Konflikte wie heute. Der anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine, der von vielen Orga­nisationen und Expert_innen mittlerweile als Genozid eingestufte Krieg Israels in Gaza, die regionale Eskalation mit dem Iran oder der Krieg in Sudan sind nur einige Bei­spiele. Johann Wadephul verkündete im April in einem Interview, die feministische Außenpolitik aufgeben und sich stattdessen auf»die ganz großen Konfliktherde« wie Ukraine, Nahost und etwa den Iran fokussieren zu wol­len. Doch gerade in diesen Kontexten zeigt sich die Rele­vanz der Agenda»Frauen, Frieden und Sicherheit« beson­ders deutlich. Denn die Perspektiven von Frauen und marginalisierten Gruppen sind keineswegs eine Neben­sächlichkeit, sondern grundlegende Voraussetzungen für eine nachhaltige Konfliktbearbeitung. Die vier Säulen der Agenda Partizipation, Prävention, Schutz sowie Sofort­hilfe und Wiederaufbau bieten einen belastbaren Rah­men, um in komplexen Konfliktlagen auf lange Sicht wirksame Politik zu gestalten. Ein vertieftes Verständnis für die Zusammenhänge von Geschlechtergerechtigkeit und nachhaltiger Konfliktbear­beitung ist häufig dort zu finden, wo Kriegserfahrungen noch sehr präsent sind. So wurde jüngst auf Einladung der kosovarischen Präsidentin Vjosa Osmani zum dritten Mal das International Forum on Women, Peace and Security abgehalten. Auf dem Forum unterstrichen die Teilnehmer_ innen in ihren Beiträgen eindrücklich den präventiven und vor allem strategischen Charakter der Agenda: Wer Kon­flikten wirksam begegnen wolle, müsse vorausschauend handeln, inklusive Prozesse fördern und die richtigen Fra­gen stellen bevor sich Krisen zuspitzten. Ein Bewusst­sein für die Bedarfslage von Betroffenen müsse bereits in scheinbar stabilen Zeiten politisch priorisiert werden. Das sollte sich in der aktuellen Situation auch die deut­sche Bundesregierung zu Herzen nehmen und ihren Verpflichtungen gerecht werden. Ein belastbarer Rahmen in Krisenzeiten Die völkerrechtliche Verbindlichkeit der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats ist umstritten, auch, weil sie nicht unter Kapitel VII der UN-Charta verabschiedet wurde. Da sie vorrangig programmatisch ausgerichtet ist, entfaltet sie für Mitgliedstaaten grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit. Zudem gibt es für den Fall einer Nichtbefolgung keine verbindlichen Sanktionsmechanis­men. Doch eine systematische Verknüpfung mit dem Über­einkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminie­rung der Frau(Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW), das ein völ­kerrechtlich verbindliches Berichtsprüfungsverfahren durch den CEDAW-Ausschuss vorsieht, birgt Potenzial, um justi­ziable Ansatzpunkte zur Stärkung der Inhalte von Resolu­tion 1325 zu schaffen. Eines steht jedoch fest: Die Resolu ­tion ist politisch verpflichtend und normativ wegweisend. Ihre Operationalisierung, Umsetzung und Evaluation soll daher mit Hilfe Nationaler Aktionspläne(NAP) gestärkt werden bis 2024 hatten insgesamt 108 UN-Mitglieds ­staaten(also etwa 56 Prozent) solche Pläne entwickelt und sich damit zu konkreten Maßnahmen verpflichtet. In Deutschland ist der dritte NAP im vergangenen Jahr ausgelaufen und wurde von der vorherigen Regierung nicht erneuert. Die neue Bundesregierung muss nun schnellstmöglich einen neuen NAP erstellen, der den vor­herigen weiterentwickelt, den aktuellen Begebenheiten Rechnung trägt, und nicht an Ambitionen verliert. Dabei sollte die Bundesregierung vor allem drei Aspekte in den Fokus nehmen: politische Kohärenz, Ressourcen und Alli­anzen. Im Bereich Menschenrechte und Geschlechterge­rechtigkeit darf sie die Zielsetzungen der Agenda nicht aus dem Blick verlieren, wenn sie einen Beitrag zu Frie­den und Sicherheit leisten will. 2 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.