3. Auswege/Lösungsvorschläge a. Soziale Wohnraumförderung und gemeinnützige Träger fördern Es ist kein Geheimnis, dass insbesondere in den Ballungsräumen von Baden-Württemberg eine Trendumkehr beim sozialen Wohnungsbau notwendig ist: Der Bestand an dauerhaft preisgünstigen Mietwohnungen muss deutlich ausgebaut und langfristig gesichert werden, statt weiter zu schrumpfen. Dabei sollten vor allem kommunale Wohnungsunternehmen und Einrichtungen von Bund und Land sowie Wohngenossenschaften und andere gemeinnützige Träger als zentrale Partner der Wohnraumversorgung politisch und finanziell wieder in die Lage versetzt werden, handeln zu können – etwa durch stärkere Berücksichtigung von Konzeptvergaben, Erbpachtmodellen, verbilligten Grundstücken für Bedarfsgruppen und vereinfachtem Zugang zu Förderprogrammen in Kommunen. Ziel der sozialen Wohnraumförderung muss es sein, Mietwohnraum im unteren Preissegment zu schaffen, der besonders einkommensschwache und armutsgefährdete Haushalte stabil entlastet und sie vor Verdrängung schützt. Die Förderung sozialen Wohnraums ist dabei nicht nur sozial gerecht, sondern langfristig auch klimapolitisch sinnvoll: Gemeinnützige Träger können Sanierungen systematisch mit Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen verbinden und Gewinne im Bestand belassen, statt sie abzuschöpfen. Doch auch die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Wohnsektor müssen angepasst werden. Andere Länder wie z. B. Schweden machen bereits vor, wie Warmmieten-Modelle, steigende CO₂-Preise, staatliche Förderungen und verpflichtende Sanierungsfahrpläne so kombiniert werden können, dass Investitionen in Energieeffizienz auch für Vermietende attraktiv werden, ohne die Gesamtwohnkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner explodieren zu lassen(Henger et al. 2023). b. Angebote für ländliche Räume und Ortskerne In vielen ländlichen Räumen braucht es dagegen eine gezielte Strategie, um untergenutzten Wohnraum für den Mietwohnmarkt zu aktivieren und gleichzeitig die Versorgungssituation zu verbessern, anstatt das Siedlungsgebiet auf weitere Einfamilienhausgebiete am Ortsrand auszudehnen. Insbesondere in Regionen mit einem hohen Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern fehlen alternative Angebote. Der Fokus muss dabei auf Menschen in Umbruchsituationen gelegt werden: Wenn sich Lebenslagen ändern(Familiengründung, Auszug der Kinder, Pflegebedarf, Renteneintritt), kann die Schaffung von Mietwohnraum in Ortszentren, die Organisation von Umzugsketten oder die bevorzugte Vergabe von Grundstücken an gemeinschaftsorientierte Wohnformen(durch die Nutzung des Vorkaufsrechts und Konzeptvergaben) eine Trendumkehr anstoßen und damit Beispielprojekte schaffen, wie große, untergenutzte Häuser entsprechend einem wachsenden Bedarf für flexiblen Wohnraum frei werden können. Damit kann nicht nur bedarfsorientierter Wohnraum geschaffen werden, sondern auch das Zusammenleben in den Zentren insgesamt gefördert und mit entsprechenden Angeboten attraktiver gestaltet werden(Miosga 2025). Da der Bestand an passenden Wohnformen in den Zentren oft begrenzt ist, muss es dafür jedoch Kommunen baurechtlich und förderpolitisch leichter gemacht werden, Bestandsgebäude aufzustocken, umzunutzen oder zu teilen – etwa durch vereinfachte Genehmigungsverfahren für Dachausbauten, Einliegerwohnungen, Haus-in-Haus-Lösungen oder die Teilung größerer Wohnungen. Begegnungsorientierte Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum bedeutet darüber hinaus auch, innerörtliche Gewerbe-, Versorgungsund Dienstleistungsangebote zu erhalten oder neu anzusiedeln – etwa kleine Läden, Arztpraxen, Kitas oder generationenübergreifende Treffpunkte –, um Wohnen und Alltag wieder stärker zu bündeln. Die Stärkung der Aufenthaltsqualität in Ortsmitten(öffentliche Plätze, Grünflächen, Verschattung, Entsiegelung, sichere Wege) kann dabei insbesondere mit Maßnahmen der Klimaanpassung(Hitze- und Starkregenvorsorge) und Erfordernissen des Klimaschutzes (Wärmenetze, Stärkung des Gebäudebestands und Förderung des Fuß- und Radverkehrs) verknüpft werden, sodass lebendige und klimaresiliente Dorf- und Kleinstadtzentren entstehen. c. Durch Mehrgewinnstrategien Flächen effizient(er) nutzen Angesichts knapper Flächen und vielfältiger Nutzungsansprüche braucht es landesweit einen Fokus auf Mehrgewinnstrategien, bei denen auf einer Fläche mehrere Funktionen gleichzeitig ermöglicht werden: Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen, aber auch Klimaanpassung und der Ausbau erneuerbarer Energien können dabei Hand in Hand gehen. In bestehenden Siedlungsbereichen sollte dafür die Konzentration auf innerörtliche Entwicklung nach dem Prinzip der doppelten Innenentwicklung Vorrang haben (BfN 2015): dichter, aber qualitätsvoller Wohnungsbau, insbesondere günstiger Mietwohnraum, kombiniert mit Erdgeschossnutzungen für Läden, sozialer Infrastruktur, oder die Integration von Pflegeangeboten und Quartierstreffs. Mit der Renaissance der Quartierskonzepte durch die Neuauflage der KfW-Förderung 432 können Kommunen aktiv unterstützt werden, den Fokus auf bestehende Siedlungsgebiete zu schärfen. Neue wie auch umgebaute Quartiere sollten grundsätzlich klimaangepasst geplant werden – mit ausreichend Grün- und Wasserflächen, Verschattung, guter Belüftung und Hitzevorsorge – und gleichzeitig als Orte der Begegnung fungieren(Plätze, Höfe, gemeinschaftlich nutzbare Räume etc.). In ländlichen Räumen sind speziell auch Flächenkonkurrenzen zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Siedlungsentwicklung und erneuerbaren Energien daher auf Ebene der Raumplanung gezielt zu entschärfen, indem z. B. der Ausbau erneuerbarer Energien vor allem über kombinierte Nutzungen erfolgt: Dach- und FassadenPV, Agri-PV, agroforstliche Systeme, Kohlenstoffsenken und Bioökonomie-Ansätze, die mit der Landwirtschaft zuBlickwinkel BaWü – Bedarfsgerechte Wohnraumversorgung als Schlüssel nachhaltiger Siedlungspolitik 7
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