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Institutionelle Grundlagen
Entstehung
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2. Organisationsformen und ­Rechts­natur von PSM Im Folgenden werden zunächst die vorhandenen PSM in den ausgewählten sieben Ländern, deren Organisations­formen und ihre Rechtsnatur kurz dargestellt. In Österreich gibt es nur eine PSM-Organisation: den Österreichischen Rundfunk(ORF). Seit einer Gesetzes­novelle in 2001 ist der ORF als Stiftung öffentlichen Rechts organisiert(Beaufort 2026). Das französische PSM–System besteht aus vielen unterschiedlichen Organisationen. Dazu gehören die Ak­tiengesellschaften France Télévisions, Radio France und France Médias Monde, die vollständig im Eigentum des französischen Staates stehen. Weitere Einrichtungen sind Arte-France und TV5 Monde, die eine besondere interna­tionale Ausrichtung aufweisen. Arte-France steht anteilig im Eigentum von France Télévisions, Radio France, dem französischen Staat und dem Nationalen Audiovisuellen ­Institut(INA), wobei Letzteres selbst eine PSM-Organisa­tion ­unter Kontrolle der National Commercial Industrial ­Establishment ist. TV5 Monde ist eine Gesellschaft, die über Frankreich auch von anderen Staaten mitgetragen wird. Schließlich gibt es die sehr spezifisch organisierten Parlamentskanäle La Chaîne parlementaire und Public ­Sénat(Poulain 2026). Die einzige italienische PSM-Organisation ­Radiotelevisione Italiana S.p.A.(Rai) ist eine Aktienge­sellschaft in nahezu vollständigem staatlichem Eigentum (das Finanzministerium hält über 99 Prozent der Anteile, vgl. Bagnariol 2026). Das polnische PSM-System umfasst die vollständig in staatlichem Eigentum stehenden Gesellschaften Polskie Radio(PR) und Telewizja Polska(TVP) sowie regionale ­Radiosender(Horonziak 2026). Das schwedische PSM-System besteht aus drei ­Aktiengesellschaften: Sveriges Radio(SR), Sveriges Televi­sion(SVT) und Sveriges Utbildningsradio(UR). Alle Gesell­schaften stehen im Eigentum einer spezifisch hierfür ge­schaffenen Stiftung(Förvaltningsstiftelsen, vgl.(Kaun/ Biendara 2026). Das britische PSM-System gilt alsgemischtes ­System. Es umfasst die öffentlich finanzierte und staatlich kontrollierte BBC, die in staatlicher Hand befindlichen Sen­der Channel 4 und S4C sowie die privatrechtlichen, kom ­merziellen Anbieter ITV und Channel 5, die einer besonde ­ren PSM-Regulierung unterliegen und inhaltliche Vorgaben beachten müssen wofür sie im Gegenzug bestimmte Pri­vilegien erhalten(Chivers 2026). In Deutschland ist das PSM-System föderal organi­siert und umfasst mehrere öffentlich-rechtliche Rundfunk­anstalten. Dazu gehören die neun regionalen Landesrund­funkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-recht­lichen Rundfunkanstalten Deutschlands(ARD), das bundesweit tätige Zweite Deutsche Fernsehen(ZDF) sowie der Hörfunkanbieter Deutschlandradio; hinzu kommt mit der Deutschen Welle ein international ausgerichteter Aus ­landssender. Diese Organisationen sind jeweils als Anstal­ten des öffentlichen Rechts organisiert und damit rechtlich eigenständige Einrichtungen, die organisatorisch vom Staat getrennt sind und eine institutionelle Staatsferne gewähr­leisten sollen(Stratmann 2026). Vergleichend lässt sich festhalten, dass sich die PSM-Strukturen in den untersuchten Ländern hinsichtlich Organisationsform und Eigentümerschaft deutlich unter­scheiden. Während einige Länder nur eine PSM-Organisa ­tion aufweisen(Österreich, Italien), existiert in anderen insbesondere in Frankreich eine Vielzahl unterschiedli­cher Organisationen. Bei den PSM-Organisationen selbst finden sich ­einerseits privatrechtliche Organisationsformen, wie z. B. ­Anteils- oder Aktiengesellschaften(Italien, Polen, Frank­reich, Schweden, Vereinigtes Königreich) sowie eine Stif­tung(Österreich). Andererseits gibt es öffentlich-rechtliche Organisationsformen, die auf einer spezifischen Rechts­grundlage beruhen(Deutschland, Vereinigtes Königreich). Die unmittelbare Kontrolle liegt je nach Modell entweder direkt beim Staat, bei eigens geschaffenen Institutionen wie Stiftungen oder staatsfern ausgestalteten Aufsichts­gremien als Organe der PSM-Organisationen. 3. Rechtliche Verankerung und Definition des PSM-Auftrags Der folgende Abschnitt untersucht die spezifischen ­recht­lichen Grundlagen zur Ausgestaltung der PSM und ins­besondere deren jeweiligen Auftrag in den genannten ­Ländern. In Österreich trat 1973 noch vor der gesetzlichen Grundlage des ORF das erste europäischeRedakteurs­statut in Kraft(Steinmaurer 2002: 33), das bis heute den Redaktionsbereich des ORF vor externer Einflussnahme schützen soll und 2022 in dieser Hinsicht noch einmal ver ­schärft wurde(Beaufort 2026). 1974 wurde in einem Bun ­desverfassungsgesetz dieUnabhängigkeit des Rundfunks festgeschrieben(RIS 2026). In diesem Gesetz wurden auch bestimmte Grundprinzipen wie Objektivität, Unparteilich­keit und Ausgewogenheit festgelegt. Das ORF-Gesetz, ebenfalls aus dem Jahr 1974, legt darüber hinaus als ein ­fachgesetzliche Regelung die Struktur und die Programme des ORF fest(Steinmaurer 2002: 33f.; RIS 2026a). Der durch die beiden Gesetze spezifizierte Auftrag des ORF beinhaltet insbesondere Information, Bildung, Kultur und Sport sowie eine umfassende und unparteiische Berichterstattung (§§ 4, 10 ORF-Gesetz). Darüber hinaus soll der ORF ausge ­wogen die Interessen aller Hörer:innen sowie Zuschauer:in­nen berücksichtigten(§ 4 Abs. 2), zur Inklusion von Men ­schen mit Behinderungen beitragen und den demokrati­schen Diskurs fördern(Beaufort 2026). In Frankreich ist der PSM-Auftrag insbesondere durch das Gesetz vom 30.9.1986 über dieFreiheit der Kommunikation geregelt(Légifrance 2024). Das Mandat der PSM umfasst danach unabhängige, pluralistische und unparteiische Information, die Förderung und Präsentation von qualitativ hochwertigen französischen Kulturgütern, die Bereitstellung regionaler Programme zur Stärkung der nationalen Gemeinschaft sowie die internationale Vermitt­Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa Institutionelle Grundlagen 2