2. Organisationsformen und Rechtsnatur von PSM Im Folgenden werden zunächst die vorhandenen PSM in den ausgewählten sieben Ländern, deren Organisationsformen und ihre Rechtsnatur kurz dargestellt. In Österreich gibt es nur eine PSM-Organisation: den Österreichischen Rundfunk(ORF). Seit einer Gesetzesnovelle in 2001 ist der ORF als Stiftung öffentlichen Rechts organisiert(Beaufort 2026). Das französische PSM–System besteht aus vielen unterschiedlichen Organisationen. Dazu gehören die Aktiengesellschaften France Télévisions, Radio France und France Médias Monde, die vollständig im Eigentum des französischen Staates stehen. Weitere Einrichtungen sind Arte-France und TV5 Monde, die eine besondere internationale Ausrichtung aufweisen. Arte-France steht anteilig im Eigentum von France Télévisions, Radio France, dem französischen Staat und dem Nationalen Audiovisuellen Institut(INA), wobei Letzteres selbst eine PSM-Organisation unter Kontrolle der National Commercial Industrial Establishment ist. TV5 Monde ist eine Gesellschaft, die über Frankreich auch von anderen Staaten mitgetragen wird. Schließlich gibt es die sehr spezifisch organisierten Parlamentskanäle La Chaîne parlementaire und Public Sénat(Poulain 2026). Die einzige italienische PSM-Organisation – Radiotelevisione Italiana S.p.A.(Rai) – ist eine Aktiengesellschaft in nahezu vollständigem staatlichem Eigentum (das Finanzministerium hält über 99 Prozent der Anteile, vgl. Bagnariol 2026). Das polnische PSM-System umfasst die vollständig in staatlichem Eigentum stehenden Gesellschaften Polskie Radio(PR) und Telewizja Polska(TVP) sowie regionale Radiosender(Horonziak 2026). Das schwedische PSM-System besteht aus drei Aktiengesellschaften: Sveriges Radio(SR), Sveriges Television(SVT) und Sveriges Utbildningsradio(UR). Alle Gesellschaften stehen im Eigentum einer spezifisch hierfür geschaffenen Stiftung(Förvaltningsstiftelsen, vgl.(Kaun/ Biendara 2026). Das britische PSM-System gilt als„gemischtes System“. Es umfasst die öffentlich finanzierte und staatlich kontrollierte BBC, die in staatlicher Hand befindlichen Sender Channel 4 und S4C sowie die privatrechtlichen, kom merziellen Anbieter ITV und Channel 5, die einer besonde ren PSM-Regulierung unterliegen und inhaltliche Vorgaben beachten müssen – wofür sie im Gegenzug bestimmte Privilegien erhalten(Chivers 2026). In Deutschland ist das PSM-System föderal organisiert und umfasst mehrere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Dazu gehören die neun regionalen Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands(ARD), das bundesweit tätige Zweite Deutsche Fernsehen(ZDF) sowie der Hörfunkanbieter Deutschlandradio; hinzu kommt mit der Deutschen Welle ein international ausgerichteter Aus landssender. Diese Organisationen sind jeweils als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert und damit rechtlich eigenständige Einrichtungen, die organisatorisch vom Staat getrennt sind und eine institutionelle Staatsferne gewährleisten sollen(Stratmann 2026). Vergleichend lässt sich festhalten, dass sich die PSM-Strukturen in den untersuchten Ländern hinsichtlich Organisationsform und Eigentümerschaft deutlich unterscheiden. Während einige Länder nur eine PSM-Organisa tion aufweisen(Österreich, Italien), existiert in anderen – insbesondere in Frankreich – eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationen. Bei den PSM-Organisationen selbst finden sich einerseits privatrechtliche Organisationsformen, wie z. B. Anteils- oder Aktiengesellschaften(Italien, Polen, Frankreich, Schweden, Vereinigtes Königreich) sowie eine Stiftung(Österreich). Andererseits gibt es öffentlich-rechtliche Organisationsformen, die auf einer spezifischen Rechtsgrundlage beruhen(Deutschland, Vereinigtes Königreich). Die unmittelbare Kontrolle liegt je nach Modell entweder direkt beim Staat, bei eigens geschaffenen Institutionen wie Stiftungen oder staatsfern ausgestalteten Aufsichtsgremien als Organe der PSM-Organisationen. 3. Rechtliche Verankerung und Definition des PSM-Auftrags Der folgende Abschnitt untersucht die spezifischen rechtlichen Grundlagen zur Ausgestaltung der PSM und insbesondere deren jeweiligen Auftrag in den genannten Ländern. In Österreich trat 1973 noch vor der gesetzlichen Grundlage des ORF das erste europäische„Redakteursstatut“ in Kraft(Steinmaurer 2002: 33), das bis heute den Redaktionsbereich des ORF vor externer Einflussnahme schützen soll und 2022 in dieser Hinsicht noch einmal ver schärft wurde(Beaufort 2026). 1974 wurde in einem Bun desverfassungsgesetz die„Unabhängigkeit des Rundfunks“ festgeschrieben(RIS 2026). In diesem Gesetz wurden auch bestimmte Grundprinzipen wie Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit festgelegt. Das ORF-Gesetz, ebenfalls aus dem Jahr 1974, legt darüber hinaus als ein fachgesetzliche Regelung die Struktur und die Programme des ORF fest(Steinmaurer 2002: 33f.; RIS 2026a). Der durch die beiden Gesetze spezifizierte Auftrag des ORF beinhaltet insbesondere Information, Bildung, Kultur und Sport sowie eine umfassende und unparteiische Berichterstattung (§§ 4, 10 ORF-Gesetz). Darüber hinaus soll der ORF ausge wogen die Interessen aller Hörer:innen sowie Zuschauer:innen berücksichtigten(§ 4 Abs. 2), zur Inklusion von Men schen mit Behinderungen beitragen und den demokratischen Diskurs fördern(Beaufort 2026). In Frankreich ist der PSM-Auftrag insbesondere durch das Gesetz vom 30.9.1986 über die„Freiheit der Kommunikation“ geregelt(Légifrance 2024). Das Mandat der PSM umfasst danach unabhängige, pluralistische und unparteiische Information, die Förderung und Präsentation von qualitativ hochwertigen französischen Kulturgütern, die Bereitstellung regionaler Programme zur Stärkung der nationalen Gemeinschaft sowie die internationale VermittÖffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Institutionelle Grundlagen 2
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