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Institutionelle Grundlagen
Entstehung
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4. Interne Governance In diesem Abschnitt werden die unterschiedlichen Modelle der internen Governance der PSM-Organisationen in den untersuchten Ländern betrachtet. In Österreich basiert die interne Governance des ORF auf einem mehrstufigen System von Führungs-, Be­teiligungs- und redaktionellen Kontrollstrukturen. Die ­Geschäftsführung liegt beim Generaldirektor bzw. der Ge­neraldirektorin, dem bzw. der vier Direktor:innen für Fi­nanzen, TV-Programm, Radio und Technik zur Seite ste­hen. Zusätzlich verfügen die neun Landesstudios über je­weils eigene Landesdirektor:innen. Die strategisch zentrale Rolle übernimmt der Stiftungsrat: Er bestellt die ORF-Führung, genehmigt das Budget, überwacht die Fi­nanzen und muss einer Vielzahl wesentlicher Entschei­dungen zustimmen. ­Ergänzend dazu fungiert der Publi­kumsrat als beratendes Gremium, das insbesondere Inter­essen des Publikums einbringen und bei Bedarf die Regulierungsbehörde KommAustria einschalten kann (Beaufort 2026). Der Redaktionsrat bildet das zentrale redaktionelle Kontrollorgan. Auf Basis des Redakteursstatuts überwacht er die Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit und verpflichtet sowohl Redaktionsmitglieder als auch ORF-­Organe zur Sicherung journalistischer Eigenständigkeit. ­Zudem besitzt er Informations- und Vorschlagsrechte bei der Bestellung leitender Redakteur:innen und trägt damit maßgeblich zur Absicherung professioneller Standards bei (Beaufort 2026). In Frankreich ist die interne Governance der PSM­Organisationen breit diversifiziert. France Télévisions, Radio France und France Médias Monde werden jeweils von einer Präsidentin bzw. einem Präsidenten und einem CEO gelei­tet, die für fünf Jahre ernannt werden und der Aufsicht ei ­nes Verwaltungsrats unterstehen. Innerhalb von France ­Télévisions unterstützen zudem ein Management Commit­tee, das die strategische Gesamtplanung verantwortet, so­wie ein Editorial Strategy Committee die inhaltliche Aus­richtung des Unternehmens. Arte-France verfügt über eine zweigeteilte Governance-Struktur bestehend aus einem Vorstand und einem Aufsichtsrat, wodurch operative Füh­rung und strategische Kontrolle voneinander getrennt sind. TV5 Monde wird als internationale Partnerschaft mit spe ­zieller Governance-Struktur geführt. LCP und Public Sénat, die Sender der Kammern des französischen Parlaments, und INA haben ebenfalls jeweils spezielle eigenständige Governance-Strukturen(Poulain 2026). Die interne Governance von Rai in Italien basiert ebenfalls auf der Kombination aus einem Verwaltungsrat und einer operativen Geschäftsführung(CEO). Der Ver­waltungsrat entscheidet über wesentliche strategische Fragen, darunter die Genehmigung von Budget, Personal­und Finanzpolitik, jährlichen Programmplänen sowie wichtigen redaktionellen Leitungsfunktionen. Die opera­tive Verantwortung für das Tagegeschäft liegt beim CEO, wobei größere strategische Maßnahmen oder Verträge mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Repräsenta­tive Aufgaben, institutionelle Beziehungen und die Auf­sicht über die interne Kontrolle werden schließlich vom Präsidenten oder der Präsidentin der oder die aus den Reihen des Verwaltungsrats gewählt wird wahrgenom­men(Bagnariol 2026). Im Vereinigten Königreich verfügt die BBC über ­einen Vorstand, bestehend aus einem/einer Vorsitzenden und nicht-exekutiven Direktor:innen, die in beratender Funktion tätig sind. Channel 4 und S4C verfügen ebenfalls über eine:n Vorsitzende:n sowie nicht-exekutive Mitglieder im Vorstand(Chivers 2026). Die interne Governance der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland basiert auf einem drei­gliedrigen Modell aus Intendanz, Verwaltungsrat und Rundfunkrat(bzw. Fernsehrat oder Hörfunkrat). Die Inten­dantin oder der Intendant übernimmt die operative Leitung der ­jeweiligen Anstalt, während der Verwaltungsrat insbe­sondere wirtschaftliche und organisatorische Entscheidun­gen überwacht. Der Rundfunkrat ist für programmliche ­Fragen zuständig und setzt sich aus Vertreter:innen ver­schiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammen, wodurch eine pluralistische gesellschaftliche Kontrolle des Pro­gramms gewährleistet werden soll(Stratmann 2026). Insgesamt zeigt sich, dass bei der internen Gover­nance der PSM unterschiedliche Modelle existieren, was eine Folge der unterschiedlichen Organisationsformen ­sowie Eigentums- bzw. Kontrollstrukturen der PSM sein dürfte. Eine in mehreren Modellen vorhandene Ausprägung der internen Governance ist die Trennung zwischen Ge­schäftsführung und Redaktion. 5. Externe Governance und Aufsicht Der folgende Teil betrachte die externe Governance der PSM, das heißt, jene Kontrollinstanzen, die außerhalb der PSM selbst angesiedelt sind und deren Tätigkeiten über­wachen und regulieren. In Österreich obliegt die externe Aufsicht über den ORF und seine Tochtergesellschaften der weisungsfreien Kommunikationsbehörde KommAustria. Sie fungiert seit 2010 als erste Instanz der Rechtsaufsicht und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbeson­dere des ORF-Gesetzes. Entscheidungen der KommAustria können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten wer­den(Beaufort 2026). In Frankreich überwacht das Kulturministerium die inhaltliche und kulturpolitische Ausrichtung der PSM, ­während das Finanzministerium die wirtschaftliche Steue­rung und die Verwendung öffentlicher Mittel kontrolliert. Zudem überwacht ARCOM, die unabhängige Regulierungs­behörde für audiovisuelle Medien, die Einhaltung allgemei­ner medienrechtlicher Vorgaben mit besonderem Fokus auf die Erfüllung des PSM-Auftrags(Poulain 2026). Die externe Governance der italienischen Rai be­steht ebenfalls aus mehreren Aufsichtsinstanzen. Eine ­zentrale Rolle spielt die parlamentarische Aufsichtskom­mission für Rundfunk und Fernsehen(Commissione parlamen­tare per lindirizzo generale e la vigilanza dei Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa Institutionelle Grundlagen 4