Im Vergleich zu vielen anderen europäischen PSMSystemen ist die gesellschaftliche Beteiligung in Deutschland institutionell stärker ausgeprägt. Durch die plural besetzten Rundfunkräte existiert zumindest formal eine plurale gesellschaftliche Mitwirkung an der Governance der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Insgesamt zeigen die obigen Ausführungen jedoch, dass bei demokratischer Kontrolle und Partizipation in allen untersuchten Ländern noch bislang ungenutzte Potenziale bestehen. 7. Zusammenfassung Wie sich zeigt, stehen PSM in Europa auf sehr unterschied lichen institutionellen und strukturellen Fundamenten. Die Spannbreite reicht von stark zentralisierten Modellen mit nur einer PSM-Organisation(z. B. Österreich, Italien) bis hin zu komplexen, vielfältig ausdifferenzierten Systemen (z. B. Frankreich oder das Vereinigte Königreich). Auch die rechtlichen Grundlagen, Auftragsdefinitionen sowie die internen und externen Governance-Strukturen unterscheiden sich erheblich – seien es privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Organisationsformen, staatliche Eigentumsmodelle, stiftungsgetragene Konstruktionen oder hybride Formen von Aufsicht. Über die Ländergrenzen hinweg lassen sich jedoch insbesondere beim Auftrag gemeinsame Elemente erkennen: PSM sollen einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen, indem sie unabhängige und vielfältige Information bereitstellen, Kultur und Bildung fördern und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen. Die Art und Weise, wie dieser Auftrag rechtlich konkretisiert und institutionell abgesichert wird, fällt allerdings sehr unterschiedlich aus. Besonders deutlich wird dies in der Rolle der externen Aufsicht, die in einigen Staaten primär durch unabhängige Regulierungsbehörden erfolgt, in anderen hingegen stärker durch politische Akteure geprägt ist. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Institutionelle Grundlagen 6
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