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Institutionelle Grundlagen
Entstehung
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­servizi ­radiotelevisivi). Dieses bikamerale Gremium über­wacht die Tätigkeit der Rai, legt programmatische Leitli­nien fest und soll im Sinne von Pluralismus und politi­scher Ausgewogenheit sicherstellen, dass auch Oppositi­onsparteien angemessen im öffentlichen Rundfunk präsent sind. Ergänzend unterliegt Rai der Aufsicht der unabhängi­gen Medienregulierungsbehörde AGCOM, die die Einhal­tung medienrechtlicher Vorgaben kontrolliert und insbe­sondere über Fragen der Medienpluralität und die Rechte der Nutzer:innen wacht. Schließlich berichtet der Verwal­tungsrat der Rai zweimal jährlich dem Parlament über Budget, Personalpolitik, Programmgestaltung und redakti­onelle Entscheidungen(Bagnariol 2026). In Polen liegt die externe Aufsicht über die PSM ­traditionell beim Nationalen Rundfunkrat(KRRiT), der als verfassungsmäßiges Organ für den Schutz der Meinungs­freiheit, des Zugangs zu Information und des öffentlichen Interesses im Rundfunksektor verantwortlich ist. Seit 2016 besteht jedoch mit dem Nationalen Medienrat(RMN) eine weitere Aufsichtsinstanz, die einen Teil der Befugnisse des KRRiT übernommen hat. Der RMN ist vor allem für die ­Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der öffentlichen Rundfunkgesellschaften zuständig. Damit ist die externe Governance der polni­schen PSM auf zwei Institutionen verteilt, deren Zuständig­keiten sich überschneiden und deren Machtbalance poli­tisch umstritten ist(Horonziak 2026). In Schweden obliegt die externe Aufsicht über PMS der Swedish Media Authority und insbesondere der Broad­casting Commission for Radio and Television. Dieses Gre­mium überprüft Beschwerden von Zuschauer:innen etwa zu Unparteilichkeit, Werberegeln oder anderen regulatori ­schen Vorgaben und überwacht zugleich die wirtschaftli­che Berichterstattung. Die Mitglieder, darunter ein:e Vorsit­zende:r sowie sechs ordentliche und sechs stellvertretende Mitglieder, werden durch die Regierung ernannt(Kaun/ Biendara 2026). Im Vereinigten Königreich liegt die externe Aufsicht über die PSM zentral bei der Regulierungsbehörde Ofcom. Sie überwacht die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die PSM und legt zudem verbindliche Quoten sowie inhaltliche Anforderungen fest etwa für Nachrichten, ­Kindersendungen oder regionale Produktion. Zudem evalu­iert Ofcom regelmäßig, inwiefern die PSB ihrem gesetzlich definierten Auftrag nachkommen, und berichtet hierzu an die Regierung(Chivers 2026). In Deutschland kontrollieren die Rechnungshöfe die Haushaltsführung der Rundfunkanstalten, und die Landes­medienanstalten, die im Übrigen primär die Aufsicht über private Medienanbieter führen, haben bestimmte Auf­sichtsbefugnisse bezüglich der verbreiteten Inhalte, vor ­allem bezüglich Telemedienangeboten. Darüber hinaus ha­ben die Regierungen der Bundesländer die Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalten inne, da Medienpolitik in der föderalen Kompetenz der Länder liegt(Stratmann 2026). Zusammenfassend lassen sich zwei zentrale Dimen­sionen externer Governance vergleichen. Zum einen gilt das für die beteiligten Institutionen: In Österreich, Polen, Schweden, dem Vereinigten Königreich und Deutschland erfolgt die Kontrolle überwiegend durch formal unabhängi­ge Regulierungsbehörden, während in Frankreich und Itali­en auch staatliche Akteure wie Ministerien oder parlamen­tarische Gremien direkt eingebunden sind. Zum anderen unterscheiden sich die Aufgaben der externen Governance: Diese umfassen die Überwachung gesetzlicher Vorgaben, die Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel, die Siche­rung von Transparenz sowie teilweise auch den Schutz der Unabhängigkeit der PSM gegenüber politischen und wirt­schaftlichen Einflüssen. 6. Demokratische Kontrolle und Partizipation Angesichts bestimmter vorhandener normativer Erwar­tungshaltungen an PSM stellt sich die Frage, in welchem Umfang in den untersuchten Ländern Elemente direkter demokratischer Kontrolle und gesellschaftlicher Partizipa­tion in den PSM-Systemen verankert sind. Darunter fallen insbesondere institutionalisierte Formen der Beteiligung von Publikum und Zivilgesellschaft an Entscheidungspro­zessen der PSM(Herzog/Zetti 2017). In Österreich besteht mit dem Publikumsrat des ORF ein Gremium zur gesellschaftlichen Interessenver­tretung, dessen Rolle jedoch weitgehend auf beratende Funktionen beschränkt ist. Zwar kann der Publikumsrat die Regulie­rungsbehörde einschalten, verfügt jedoch über ­keine eigen­ständigen Entscheidungs- oder Vetorechte(Beaufort 2026). Im französischen PSM-System sind formalisierte Formen der Bürger- oder Publikumsbeteiligung nur schwach ausgeprägt. Die Legitimation der PSM erfolgt ­primär über staatliche und regulatorische Strukturen, ­während zivilgesellschaftliche Akteure kaum systematisch in Governance-Gremien eingebunden sind. Partizipative ­Initiativen wie die 2023 durchgeführteGeneralversamm ­lung zur Information blieben bislang ohne nachhaltige ­institutionelle Verankerung(Poulain 2026). Auch im Vereinigten Königreich spielt die Bürger­bzw. Publikumsbeteiligung in der Governance der PSM, hier vor allem bei der BBC, eine untergeordnete Rolle. ­Direkte institutionelle Beteiligungsmöglichkeiten der Be­völkerung fehlen bislang weitgehend. Die Überprüfung der BBC Royal Charter bietet Ansatzpunkte für öffentliche ­Beteiligung, wie die öffentlichen Debatten um die Über­prüfung in 2015–2016 zeigen. Bislang wurde dieses Partizi ­pationspotenzial jedoch nicht genutzt(Chivers 2026). Im deutschen System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgt gesellschaftliche Beteiligung vor allem indirekt über die plural zusammengesetzten Rundfunkräte. In diesen Gremien sind Vertreter:innen ver­schiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Kirchen, Ge­werkschaften, Kultur- oder Sozialorganisationen vertreten, wodurch unterschiedliche Perspektiven in die Programm­kontrolle einfließen sollen, wobei diskutiert wird, inwieweit diese Gremien die gesellschaftliche Vielfalt tatsächlich ab­bilden. In den vergangenen Jahren haben die Rundfunkan ­stalten vermehrt Dialogformate und Beteiligungsangebote entwickelt, etwa öffentliche Diskussionsveranstaltungen oder partizipative Onlineformate. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa Institutionelle Grundlagen 5