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Antworten für eine alternde Gesellschaft
Entstehung
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In Würde alt werden 22. September 2007 7 Ich schließe mit einem Zitat des Braunschweiger Chefarztes Dr. Rainer Prönneke, der als einer der ersten in seiner Klinik eine Palliativstation einrichtete: Im Grenzbereich zwischen Leben, Tod und künstlicher Lebenserhaltung sind Irrtümer trotz Patientenverfügung in der einen oder anderen Richtung im Sinne einer Über- oder Unterbehandlung trotzdem nicht auszuschließen. Bedeutend ist das gemeinsame Bemühen um den besten, angemessenen Weg, ohne die Richtigkeit der Entscheidung überprüfen zu können. Dies führt zu einer demütigen Lebenshaltung. 11 Die"Eckpunkte des Rates der EKD für eine gesetzliche Regelung von Patientever­fügungen" im Wortlaut: Eckpunkte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen 1. Allgemeine Erwägungen Patienten, Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte brauchen mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende. Deshalb sollte die "Patientenverfügung" gesetzlich geregelt werden. Die rechtliche Regelung dieses Bereichs darf allerdings nicht dazu führen, 11 Rainer Prönneke, Besser entscheiden- Die Patientenverfügung in Grenzsituationen, in: Friedrich Weber(Hg.), Beim Sterben helfen?, Hannover 2006, 49f dass die Gerichte jede Entscheidung über die Anwendung einer Patientenverfügung oder die Anwendung von Behandlungsbegrenzungen überprüfen. 2. Ziele einer gesetzlichen Regelung sollten sein: die Vorsorge für Zeiten der Entscheidungsunfähigkeit verbindlich zu regeln; die Wirksamkeitsvoraussetzungen für Patientenverfügungen festzulegen; die Reichweite von Patientenverfügungen zu bestimmen; die Rechtssicherheit bei der Umsetzung von Patientenverfügungen für Ärzte, Pflegende, Betreuer, Bevollmächtigte und Angehörige zu stärken; die Aufgaben von Betreuern und Bevollmächtigten zu klären; zu klären, in welchen Fällen die Vormundschaftsgerichte eingeschaltet werden müssen; die Freiheit im Blick auf das Ausstellen einer Patientenverfügung zu wahren. 3. Patientenverfügungen: Patientenverfügungen haben es mit Tod und Sterben zu tun. Nach christlicher Überzeugung gilt, dass über menschliches Leben, in welchem Stadium auch immer, nicht frei verfügt werden darf, sondern