Druckschrift 
Politisches Damengambit : eine Krise der Repräsentation in Mecklenburg-Vorpommern?
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

1 Repräsentation von Frauen in der Politik kein Glück, keine Zufälle Gleichstellung: Gesetzliche Spiel- und Aufstellungsregeln Ich wollte die Gleichstellung als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber verstanden wissen. Ich hatte nicht ge­glaubt, daß 1948/1949 noch über die Gleichberechtigung überhaupt diskutiert werden müßte und ganz erheblicher Widerstand zu überwinden war!, 2 so charakterisierte Eli­sabeth Selbert(1896-1986), Politikerin, Juristin und eine der vierMütter des Grundgesetzes, in späteren Jahren die Debatte um die rechtliche Verankerung der Gleichstel­lung der Geschlechter. Seit 18. Januar 1949 heißt es im Ar­tikel 3 der deutschen Verfassung:(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 3 Erst 1992 verabschiedete dieGe­meinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, unter der Beteiligung der Frauenöffentlich­keit, eine Ergänzung des Gleichberechtigungsartikels, wel­che das ursprüngliche Anliegen nachschärfte:(2) Män­ner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung beste­hender Nachteile hin.(3) Niemand darf wegen seines Ge­schlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Spra­che, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behin­derung benachteiligt werden. 4 Was für die Lesenden zu­nächst belanglos klingen mag, beinhaltet juristisch eine wichtige Klarstellung. Es bedeutet, dass sich die Förderung von Frauen und Etablierung von Quoten zweifelslos mit dem Grundgesetz vereinbaren lassen, wobei der Staat die Pflicht einer aktiven Umsetzung der geschlechtlichen Gleichberechtigung übernimmt. Diesen Sachverhalt greift auch die im Jahr 1993 verabschiedete Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf, deren Artikel 13 folgenden Inhalt aufweist:Die Förderung der tatsächli­chen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe 12 | Politisches Damengambit. Eine Krise der Repräsentation in MV?