Heft 
(2011) 12
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Kapitel 23 und die kroatische Zivilgesellschaft von Jelena Berković Vierzehn kroatische zivilgesellschaftliche Organisationen wandten sich Mitte Februar an die Europäische Kommission mit einer gemeinsamen Bewertung des Reformprozesses auf dem Gebiet der Justiz und Grundrechte und verlangten mehr Druck auf die kroatische Regierung, um die wichtigsten Reformziele zu erreichen. Aus dem am 2. März veröffentlichten Zwischen­bericht der Kommission über Kapitel 23 wurde deutlich, dass die Forderungen der Bürger­organisationen zum Teil berücksichtigt wurden. Eine der Aktivistinnen erklärt die Sicht der beteiligten Organisationen. Das Kapitel 23 in den Beitrittsverhandlungen zwischen Kroatien und der EU gilt als das schwierigste und anspruchsvollste. Die Europäische Kommission sieht gemäß den Kopenhagener Kriterien für die EU-Mit­gliedschaft die Schaffung einer unabhängigen, kompetenten und effizienten Justiz, den Schutz der Grundrechte und die Bekämpfung der Korruption als wesentliche Bedingungen für den Beitritt an. Die kroatische Regierung hat alle mit dem Kapitel 23 verbundenen Ziel­setzungen zu eigenen erklärt, die Kroatien nicht nur um der EU-Mit­gliedschaft willen, sondern auch aus eigenem Interesse verwirklichen will. Diese Ziele sind aus der Sicht der kroatischen zivilgesellschaftlichen Organisationen wichtig und verdienen die Unterstützung der Bürger. Dabei gibt es aber ein Problem: Die Regierung respektiert in ihrer Arbeit nicht die europäischen Mindeststandards für Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung. Partizipationsdefizit der kroatischen Politik Direktdemokratische Verfahrensweisen sind in Kroatien wenig ver­breitet. Ein nationales Referendum wurde bisher nur einmal vor 20 Jahren, anlässlich der Entscheidung über die staatliche Unabhängigkeit organisiert. Die Entscheidungen der Regierung werden in einer Atmosphäre der Geheimniskrämerei, ja fast des Autismus getroffen, die berechtigten Wünsche der Bürger nach Information und Partizipation werden ignoriert. Leider wurden auch die EU-Beitrittsverhandlungen nach diesem Muster geführt. Seit dem Jahr 2005 und der Entstehung desBündnisses für Europa, an dem die Regierung und die parlamen­tarische Opposition beteiligt sind, wird fast alles, was in Verbindung mit den Verhandlungen steht, als Staatsgeheimnis behandelt. So werden der Öffentlichkeit die kroatischen Verhandlungspositionen selbst bei den vorläufig abgeschlossenen Kapiteln ebenso vorenthalten wie die Berichte über die Erfüllung der Verpflichtungen. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit der Gesetzgebung als Vorwand benutzt, um den 2009 angenommenen Kodex über die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in Entscheidungsprozesse(der als Anpassung an das EU-Acquis beschlossen wurde!) nicht zu befolgen. Der Autismus der Regierenden zeigt sich auch in der Ablehnung des Dialogs mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der mangelnden Bereitschaft, ihren Argumenten zuzuhören. So beschloss die HDZ­Regierung im Jahr 2005, Versammlungen auf dem historischen Markusplatz in Zagreb zu verbieten, wo sich die Gebäude der Regie­rung, des Parlaments und des Verfassungsgerichts befinden. Obwohl die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vor dem Verfassungsgericht angezweifelt wurde, hat das Gericht auch nach fünf Jahren kein Urteil gefällt. Der kroatischen Öffentlichkeit werden Informationen über staatliches Handeln systematisch vorenthalten Die Reformen müssen unumkehrbar werden Hier nur ein Beispiel für die behandelten Themen. Das Recht auf Zugang zu Informationen ist ein wichtiges Instrument, um die korruptionsfördernde Kultur der Geheimniskrämerei staatlicher Institu­tionen zu verändern. Eine Auflage für die Schließung der Verhand­lungen über Kapitel 23 bestand in der Änderung des entsprechenden Gesetzes, um eine unabhängige Aufsicht einzuführen, die in Streitfällen unparteiisch überprüfen soll, ob in einer bestimmten Situation das Interesse der Öffentlichkeit an Information oder das Interesse der Regierung an Geheimhaltung den Vorzug erhält. Das Gesetz wurde zwar verändert und somit eine Voraussetzung zur Schließung des Kapitels 23 formal erfüllt. Aber die Regierung entschied sich(angeblich: aus Gründen der Sparsamkeit) gegen den Vorschlag der Zivilgesell­schaft, einen unabhängigen Bürgerbeauftragten für das Recht auf Informationen zu berufen. Stattdessen wurde die Aufsicht der existie­renden Agentur für den Schutz persönlicher Daten übertragen. Der Leiter der Agentur wird de facto von der Regierung bestimmt und die Agentur verfügt nicht über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen, um das Gesetz wirksam zu implementieren. Die Organi­sationen der Zivilgesellschaft fordern, dass diese gesetzliche Lösung zurückgenommen und eine unabhängige Institution zur Sicherung des Rechts auf Zugang zu Informationen geschaffen wird. Die Bürger müssen die Justizreform in ihrem Alltag spüren Angesichts dieses und ähnlicher Beispiele fällt es schwer, einer positiven Bewertung der kroatischen Reformen zur Erfüllung der Auflagen im Kapitel 23 zuzustimmen. Die Beitrittsverhandlungen mit der EU sind die letzte große Chance, um die kroatische Regierung unter Druck zu setzen und für das Alltagsleben der Bürger Verbesserungen der rechtsstaatlichen Institutionen zu erreichen. Die EU nimmt diese Verpflichtungen Kroatiens ernst und verlangt eine wirksame Implementierung von bereits beschlossenen Reformen. Gerade auf dem Gebiet der Justiz und der Grundrechte soll Kroatien aus der Sicht der EU anderen Staaten in der Region als Beispiel dienen. Die Bürgerorganisationen, die die gemeinsame Bewertung unterzeichnet haben, betonen: Die Reformen auf dem Gebiet der Justiz und Grundrechte müssen unumkehrbar und nachhaltig sein. Anders als die kroatische Regierung, zeigte die Europäische Kommission Interesse für diese Auffassung. Dadurch erfuhr nicht zuletzt die interessierte Öffentlichkeit mehr darüber, inwieweit Kroatien die europäischen Standards auf diesem Gebiet erfüllt und bereit ist, in dieser Hinsicht ein vollwertiges Mitglied der EU zu werden. Unter diesen Bedingungen mangelnden Vertrauens in die politi­schen Eliten organisierten sich dieusual suspects der kroatischen Zivilgesellschaft eine Gruppe von vierzehn Watchdog-Organisationen, die sich mit dem Schutz der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung beschäftigen, um ihre seit Jahren artikulierte Kritik am Zustand des Rechtsstaats in Kroatien in dieser Endphase der Beitrittsverhandlungen nach EU-Kriterien aufzulisten und Lösungen vorzuschlagen. Jelena Berković ist Mitglied des Exekutivausschusses der Bürgervereinigung GONG 3