Heft 
(2015) 23
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KOLLEKTIVE VERHANDLUNGEN IN KROATIEN VERÄNDERN SICH UNTER DEM EINFLUSS DER WIRTSCHAFTSKRISE Kollektivverträge in Kroatien von Darko Šeperić Die seit sechs Jahren andauernde Wirtschaftskrise, hatte auch Auswirkungen auf Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, und zwar sowohl auf die im öffentlichen als auch auf die im privaten Sektor. Im öffentlichen Sektor versucht die Regierung seit einigen Jahren, die Belastungen des Staatshaushaltes durch Gehaltszahlungen zu begrenzen, vornehmlich durch die Abschaffung von materiellen Ansprüchen und von Zulagen. In der Privatwirtschaft waren die Verhand­lungen über Kollektivverträge seit Beginn der Krise durch die Vereinbarung von Vertragszusätzen über die vorübergehende Einschränkung der Rechte der Beschäf­tigten, mit dem Ziel der stärkeren Anpassung an Markt­bedingungen, gekennzeichnet. Die Lage im ö entlichen Sektor Im öffentlichen Sektor gab es zwar keine Versuche, die Gehälter linear zu reduzieren. Doch die Regierung versuchte Einsparungen durch die Streichung von Zu­lagen zu erreichen, darunter die Abschaffung der Zulage von vier bis zehn Prozent für die Dauer des Dienstver­hältnisses und auch durch die Abschaffung materieller Ansprüche wie des Weihnachtsgeldes oder des Urlaubs­geldes. Die Gewerkschaften widersetzten sich insbeson­dere der Streichung der Zulage für Dienstjahre. Weil diese in vielen Branchen zwingend vorgeschrieben war, intervenierte die Regierung mehrfach durch Gesetze in die Kollektivverträge. Die neuen gesetzlichen Regelungen verfügten die Abschaffung bestimmter in Kollektivver­trägen vereinbarter Rechte. Die Gewerkschaften versuchten, dies vor dem Verfassungsgericht anzufechten, auf dessen Urteil man indes immer noch wartet. Ebenfalls bemühten sie sich um die Unterstützung der Internationalen Arbeitsorganisation(ILO). Hinsichtlich der Tarifautonomie war problematisch, dass die Regierung im Jahr 2012 in die Kollektivverhandlungen in öffentlichen Unternehmen einzugreifen versuchte, indem sie den Managern die Anweisung gab, die materiellen Ansprüche auf das im öffentlichen Dienst vereinbarte Niveau zu senken, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen und auch ungeachtet der Tatsache, ob die Unternehmen auf dem offenem Markt operieren oder nicht. Ebenfalls wurden einige Bestimmun­gen des Arbeitsgesetzes mit der Absicht geändert, die Kündigung von Kollektivverträgen im öffentlichen Sektor zu erleichtern, wobei man allerdings die negativen Folgen solcher Änderungen der Vorschriften für die kollektiven Verhandlungen im privaten Sektor nicht berücksichtigte. Im Laufe des Jahres 2014 gab die Mehrheit der Gewerkschaften im öffentlichen Sektor schließlich nach und verzichtete auf die Zulage für Dienstjahre: Dies wurde in den neuen Kollektivverträgen für Staatsbediens­tete sowie Beschäftigte an Grund- und Mittelschulen, im Gesundheitswesen, in kulturellen Institutionen und Institutionen der Sozialfürsorge festgeschrieben. Die Gewerkschaft der Hochschulen und Wissenschaft lehnt diese Reduzierung aber weiterhin ab, und deshalb gibt es für diesen Teil des öffentlichen Sektors derzeit keinen gültigen Branchenkollektivvertrag. Verhandlungen im Privatsektor Im Gegensatz dazu waren die Kollektivverträge im Privatsektor, vor allem jene, die auf Unternehmensebene abgeschlossen wurden, ein wirksames Instrument zur Sicherung der notwendigen Flexibilität und der Bewah­rung von Arbeitsplätzen. In manchen Unternehmen jedoch, wo es keine Tradition der Aushandlung von Kollektivverträgen gab, brachte die Krise die Arbeitgeber dazu, die bestehenden Verträge zu kündigen bzw. nach dem Auslaufen von Verträgen nicht mehr über neue zu verhandeln. Von großer Bedeutung für den Rückgang des Anteils der Beschäftigten, die durch Kollektivverträge erfasst werden(er ist von 61 Prozent im Jahr 2009 auf 53 Prozent Ende 2014 gefallen), war Ende 2013 die Kündi­gung des für alle Unternehmen der Branche geltenden Kollektivvertrags im Handel durch die Arbeitgeber. Dank dem Grundkollektivvertrag für Staatsbedienstete, ein­schließlich der staatlichen Angestellten, sind alle Be­schäftigten in der Staatsverwaltung und im öffentlichen Dienst weiterhin durch Kollektivverträge abgedeckt. Nach letzten Schätzungen werden im Privatsektor nur noch 40 Prozent der Beschäftigten von Kollektivverträgen erfasst. Die Branchenkollektivverträge für das Bauwesen und das Gastgewerbe, deren Geltung auf alle Arbeit­geber in diesen Branchen ausgedehnt wurde, sind wesentlich dafür verantwortlich, dass überhaupt 40 Prozent erreicht werden. Allerdings ist die Einhaltung dieser Kollektivverträge bei Kleinunternehmen nicht sichergestellt, da das Arbeitsinspektorat es ablehnt, dies zu kontrollieren, und die Arbeiter meistens nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Entwicklungstrends in kollektiven Verhandlungen Insgesamt waren Ende 2014 rund 570 Kollektivver­träge in Kraft, wovon nur 16 als Branchenkollektivver­träge gelten können, während die restlichen auf Unternehmensebene oder, seltener, auf der Ebene einer Unternehmensgruppe, die einen gemeinsamen Eigen­tümer hat, abgeschlossen wurden. Die meisten Kollektiv­verträge gibt es in der verarbeitenden Industrie, im Gastgewerbe, Bauwesen und in der lokalen Selbstver­waltung. Ein besonderes Problem ist das Fehlen der Daten über die Inhalte der Kollektivverträge und über die Art und Weise ihrer Anwendung in der Praxis. Bisher hat es keine umfassenden Analysen dieser Problematik gegeben. Somit wissen wir eigentlich nicht, wie weit die Verhandlungen über Kollektivverträge das Lohnniveau in Kroatien beeinflussen. Es gibt keine systematische Erfassung von Kollektiv­verträgen; insgesamt sind 22 Körperschaften für diese Problematik zuständig. Die angeführten Angaben über die Zahl der Kollektivverträge stammen aus einer Analyse, die Dragan Bagić im Jahr 2014 für das Arbeitsministerium erstellt hat. Obwohl es möglich ist, einige Vertragstypen zu erkennen(es gibt z.B. unbe­fristete Verträge, die durch Annexe aktualisiert werden, und andere, die regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden), gibt es keine klaren Regelmäßigkeiten, und weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeber haben sich bisher ernsthaft bemüht, die Verhandlungen über Kollektivverträge zu koordinieren. Im öffentlichen Dienst sind Streiks wegen Kollektiv­verträgen nichts Ungewöhnliches: So gab es Ende 2013 den bisher längsten Ärztestreik, der 58 Tage dauerte. Im privaten Sektor sind solche Aktionen hingegen äußerst selten. Hier sind Anlässe für Streiks hauptsächlich die Nichtauszahlung von Löhnen oder Konkursdrohungen. Ihrer Struktur nach sind alle Kollektivverträge ähnlich: Die meisten Bestimmungen betreffen das Grundgehalt und verschiedene Arten von darüber hinausgehenden materiellen Ansprüchen, außerdem die Arbeitsbedingungen im engeren Sinne, wie etwa die Organisation der Arbeitszeit. Bestimmungen zum Schutz der Würde der Beschäftigten, zum Diskriminierungs­verbot oder Arbeitsschutz u. Ä. kommen relativ häufig vor, aber sie geben in der Regel nur gesetzliche Bestimmungen wieder. Vorschriften über Berufsaus­bildung und professionelle Spezialisierung sind dagegen relativ selten. Obwohl die Erfassung der Beschäftigten durch Kollektivverträge in Kroatien noch immer wesentlich höher ist als in der Mehrheit der neuen EU-Mitglieds­länder, stehen die Sozialpartner vor großen Heraus­forderungen, wenn sie die Inhalte und die Dynamik der kollektiven Verhandlungen auf das Niveau bringen wollen, das in den alten EU-Staaten besteht. Darko Šeperić ist Berater für Sozialpolitik, europäische Fragen und Projekte beim Vorstand des Gewerkschaftsbundes SSSH Die Regierung versucht, durch Gesetzesänderungen die Kollektivverträge im öffentlichen Sektor zu umgehen Im Privatsektor ermöglichten Kollektivverträge die Anpassung an Marktbe­dingungen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen Impressum BLICKPUNKT KROATIEN erscheint vierteljährlich in elektronischer Form. Gesamtverantwortlich: Dr. DIETMAR DIRMOSER, Leiter des Regionalbüros der FES für Kroatien und Slowenien Chefredakteur und Übersetzer ins Deutsche: Dr. NENAD ZAKOŠEK, Professor an der Fakultät der politischen Wissenschaften der Universität Zagreb und wissen­schaftlicher Berater des FES-Büros Zagreb Layout: VESNA IBRIŠIMOVIĆ Adresse: Friedrich-Ebert-Stiftung, Praška 8, HR- 10000 Zagreb, Kroatien Telefon: Fax: E-mail: Web: +385 1 4807970 +385 1 4807978 blickpunkt@fes.hr www.fes.hr Die publizierten Texte geben die Ansichten der Autoren wieder und müssen nicht mit den Auffassungen der FES übereinstimmen. © Copyright: Die Verwendung der Texte oder Auszüge aus ihnen ist nur mit der vorherigen Genehmigung des FES-Büros Zagreb erlaubt. Wenn Sie den Newsletter abonnieren möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an unsere Adresse. 4