Jahrgang 
2025
Einzelbild herunterladen
 

FES BRIEFING Gewerkschaftsbeiträgen sind kaum vorhanden, es scheint aber üblich, dass diese sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern entrichtet werden. Wenigstens formal wählen die Beschäftigten ihre Vertreter selbst. Diese Wah­len, die von staatlichen Vertretern überwacht werden, sollen alle zwei bis drei Jahre stattfinden. Das höchste tripartite Gremium ist der Oberste Arbeitsrat. Er vereint jeweils neun Vertreter der Regierung, der Arbeitneh­mer- und Arbeitgeberorganisationen und entscheidet über Gesetze und politische Maßnahmen. Besonders wichtig ist, dass der Rat jährlich über den Mindestlohn bestimmt. Die Arbeitnehmervertreter widersprechen dabei regelmäßig den Bestrebungen von Arbeitgebern und Regierung, den Mindestlohn unterhalb der Inflationsrate anzuheben. Die Arbeitnehmervertretung wird von den gewählten Führungs­figuren des Nationalen Rates der Islamischen Arbeitsräte übernommen. Viele der Mitglieder dieses Rates, der aus ei­ner bestimmten Art betrieblicher Arbeitsorganisation stammt, stehen der Workers House nahe. Neben den oben genannten Beschränkungen für die Grün­dung von Gewerkschaften bestehen eindeutige gesetzliche Einschränkungen für das Streikrecht und das Recht auf Ta­rifverhandlungen. Beide sind zwar formal erlaubt, doch um­fangreiche Schlichtungsverfahren und komplexe Antrags­vorgaben machen ihre praktische Umsetzung nahezu un­möglich. Gleichzeitig duldet die Regierung Arbeitsniederle­gungen informell und stellt sich bei Arbeitskämpfen oft auf die Seite der Arbeitnehmer gegen die Arbeitgeber. Juristi­sche Konsequenzen für die Teilnahme an Streiks sind selten. Im Gegensatz dazu werden unabhängige und längerfristige Arbeitsorganisierungen, ebenso wie Proteste mit politi­schen Forderungen, systematisch unterdrückt. Menschenrechtsverletzungen zeigen sich besonders deut­lich im großen informellen Sektor des Landes. Hinzu kom­men zahlreiche Freihandels- und Sonderwirtschaftszonen, in denen das Arbeitsrecht deutlich flexibler und schwächer ausgestaltet ist. Arbeitnehmer in diesen Zonen sind beson­ders gefährdet. Ein besonderes Problem stellt der weitver­breitete Einsatz unregulierter Vertragsarbeit dar. Der Iran ist ein Gründungsmitglied der Internationalen Ar­beitsorganisation(ILO). Das Land hat 6 von 10 fundamenta­len ILO-Konventionen ratifiziert. Nicht ratifiziert wurden un­ter anderem: C087 über Vereinigungsfreiheit, C098 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen, C138 über das Mindestarbeitsalter sowie C187 über den Arbeitsschutz. Viele ILO-Konventionen, insbesondere jene gegen Kinderar­beit, werden regelmäßig verletzt. Die Ursachen hierfür lie­gen weniger in fehlender Verwaltungskapazität die Zahl der Arbeitsinspektoren liegt deutlich über den von der ILO empfohlenen Mindestwerten, sondern vor allem inArmut und dem großen informellen Sektor. GEWERKSCHAFTEN UND IHRE KERNAUFGABEN Es gibt zahlreiche formelle und informelle Institutionen für Tarifverhandlungen sowohl auf lokaler als auch auf nationa­ler Ebene. Viele dieser Institutionen sind informell und nicht ausschließlich auf Arbeitnehmerinteressen ausgerichtet. Auf lokaler Ebene verhandeln Arbeitnehmer häufig mithilfe von Protesten und Streiks mit den Behörden. Dabei werden ver­schiedene staatliche Akteure involviert, darunter Polizei, Geistliche, kommunale Behörden, Provinzgouverneure, lo­kale Sicherheitsapparate sowie regionale Filialen der Sozial­versicherungsorganisation und der staatlichen Ministerien. Auf nationaler Ebene existieren mehrere formelle Gremien, insbesondere innerhalb der Ministerien. Die wichtigste tri­partite Plattform für beschäftigungs- und arbeitsrechtliche Fragen ist der Oberste Arbeitsrat. Hier finden Verhandlun­gen üblicherweise von Januar bis April rund um das persi­sche Neujahr statt. Im Zentrum steht dabei die Festlegung des Mindestlohns, aber auch breitere Fragen des Arbeits­rechts und der Gesetzesumsetzung werden behandelt. In der jüngsten Phase wirtschaftlicher Austerität haben Ge­werkschaften eine wichtige Rolle dabei gespielt, Wider­stand gegen Regierungsreformen zu organisieren und schlechtere Tarifabschlüsse zu verhindern. Obwohl ihr insti­tutioneller Einfluss begrenzt ist, leisten Gewerkschaften ei­nen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Haushaltsbudgets und Sozialleistungen. Dies gelingt vor allem über ihre Betei­ligung an der Sozialversicherungsorganisation, sowie an großen Ministerien wie dem Gesundheitsministerium, dem Bildungsministerium und dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Nicht zuletzt nehmen sie Einfluss auf Arbeitsmarkt­und Einkommenspolitik durch ihre Rolle im Obersten Ar­beitsrat, der auch unabhängig vom iranischen Parlament agieren kann. Das iranische Arbeitsrecht institutionalisiert Tarifverhandlun­gen im öffentlichen und privaten Sektor. Das Arbeitsgesetz von 1990 enthält detaillierte Bestimmungen zu Tarifver­handlungen und Arbeitnehmervertretungen in staatlichen und privaten Betrieben. Beamtenrechte, die sektoral unter­schiedlich ausgestaltet sind, regeln darüber hinaus zahlrei­che Tarifbestimmungen zwischen Staat und Beschäftigten, insbesondere im Gesundheits-, Bildungs- sowie Öl- und Gassektor. Gleichzeitig erfolgen viele Verhandlungen ohne eine ange­messene gewerkschaftliche Struktur. Offizielle Angaben zu gewerkschaftlicher Organisation veröffentlicht die Regie­rung nicht. Laut Daten des Arbeitsministeriums von 2020 verfügten etwa 8.000 Betriebe über irgendeine Form von Arbeitnehmervertretung, wobei 76 Prozent davon nur einen einzelnen Arbeitnehmervertreter hatten was keine ge­werkschaftliche Organisation im eigentlichen Sinne darstellt. Die Gewerkschaften versäumen es seit Jahren, die Interes­sen von prekär Beschäftigten, informellen Arbeitern, Frauen und jungen Arbeitnehmern wirksam zu vertreten. Diese Gruppen, die häufig schlecht organisiert und wenig über ih­6