Jahrgang 
2025
Einzelbild herunterladen
 

FES BRIEFING Tabelle 1: Die größten australischen Gewerkschaften: Name Australian Nursing and Midwifery ederation (ANMF) Shop, Distributive and Allied Employees' ­Association(SDA) Australian Education Union(AEU) United Workers Union(UWU) Australian Services Union(ASU) Construction, Forestry and Maritime mployees Union(CFMEU) Community and Public Sector Union(CPSU) Health Services Union(HSU) Communications, Electrical and Plumbing Union (CEPU) Independent Education Union(IEU) Australian Workers Union(AWU) Transport Workers Union(TWU) Australian Manufacturing Workers Union (AMWU) Sektor Gesundheit Einzelhandel Bildung Dienstleistungen Dienstleistungen Baugewerbe u. a. Öffentl. Dienst u. a. Gesundheit Elektro, Telekom u. a. Bildung Verschiedene Transportsektor Industrie National Secretary Annie Butler Gerard Dwyer Nicole Calnan Tim Kennedy Emeline Gaske Paddy Crumlin* Melissa Donnelly Lloyd Williams Allan Hicks Brad Hayes Paul Farrow Michael Kaine Steven Murphy Gründung 1924 1908 1984 2019 1993 1992 * 1994 1991 1919 1988 1886 1906 1972 Mitglieder 345.000 200.000 190.000 150.000 135.000 125.000 120.000 110.000 105.000 75.000 75.000 56.000 55.000 * Paddy Crumlin ist Präsident der Gewerkschaft, die in den letzten Jahren mehrere Transformationen bezgl. ihrer Mitgliedschaft durchlaufen hat. sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bei rund 60 Prozent, ist seitdem und insbesondere seit den 90er Jahren ähnlich wie in Deutschland und anderen vergleichbaren Län­dern aber stark abgesunken. Heute sind noch etwa 13 Prozent der Arbeitnehmenden in Australien Gewerkschaftsmitglieder, und seit gut zehn Jahren ist unter weiblichen Beschäftigten der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder größer als bei den Männern. Dies liegt auch daran, dass in Berufszweigen mit hohem Frauenanteil wie Gesundheit und Bildung der gewerk­schaftliche Organisationsgrad der Belegschaften insgesamt noch vergleichsweise hoch ist. ARBEITSBEDINGUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN Als gut etablierte und funktionierende Demokratie nach Westminster-Vorbild sind individuelle und Gruppenrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien in Australien sehr umfassend gewährleistet. Australien gehört zu den wenigen Ländern, die auch alle zehn grundlegenden Konventionen der Internationa­len Arbeitsorganisation(ILO) ratifiziert haben. Insoweit haben Gewerkschaften in Australien insgesamt sehr gute Arbeitsbe­dingungen. Wie auch die historische Entwicklung zeigt, waren dabei die Bedingungen für die Durchsetzung gewerkschaft­licher Vorstellungen in Zeiten von Labor-Regierungen in Aus­tralien stets deutlich günstiger, und entscheidende Fortschritte kamen in diesen Perioden zustande, maßgeblich in der Ära Hawke/Keating(1983–1996). Insbesondere Bob Hawke war auch als langjähriger Generalsekretär des Gewerkschaftsbun­des(1969-80) eine überaus einflussreiche Figur. Nicht selten mussten die Gewerkschaften sich umgekehrt gegen Versuche konservativer Regierungen, das Rad progressiver Errungen­schaften zurückzudrehen, zur Wehr setzen, wie etwa in den siebziger Jahren gegen Rückschritte im Krankenversicherungs­wesen, und in den frühen 2000er Jahren gegen die Work Choices-Gesetze von John Howard. Dieses Muster setzt sich bis heute fort. Es bedeutet aber keineswegs, dass Labor-Re­gierungen in Australien stets kritiklos mit der Gewerkschafts­bewegung umgingen. So setzte die Regierung Albanese im Juli 2024 nach Medienberichten über Korruption und anderes Fehlverhalten in der Bausparte der CFMEU, der Bau-, Forst-, Bergbau- und Energiearbeitergewerkschaft, trotz erheblicher Proteste eine Zwangsverwaltung durch; die Aufklärung der teils sehr erheblichen Anschuldigungen dauert weiter an. Auffällig ist das in Australien eng reglementierte Streikrecht, das auch von der ILO hin und wieder als zu restriktiv cha­rakterisiert wird: Nach australischem Recht sind Streiks aus­schließlich während der Verhandlungsphase eines geplanten Betriebstarifvertrags( enterprise agreement) zulässig. Zu allen anderen Zeiten sind sie rechtswidrig, und Arbeitnehmer_innen und Gewerkschaften müssen bei Zuwiderhandlung mit recht­lichen Konsequenzen rechnen. Auch während der genannten Verhandlungsphase gibt es Einschränkungen, bzw. müssen eine ganze Reihe formaler Bedingungen erfüllt sein, damit ein geplanter Streik alsgeschützter Arbeitskampf und damit rechtskonform eingestuft werden kann. Wenn diese Bedingun­gen nicht gegeben sind, drohen den Arbeitnehmer_innen und den Gewerkschaften schwerwiegende Konsequenzen: Arbeit­geber können u. a. Arbeitnehmer_innen disziplinieren oder entlassen, Gewerkschaften und Arbeitnehmer_innen wegen Missachtung des Gerichts verklagen, wenn Anordnungen oder 5