Für die Wirtschaft ist Parität ein ökonomischer Vorteil. Gefordert sind konkrete Maßnahmen, wie Parität in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen, Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder mit Mehrheitsbeteiligungen des Bundes sowie in Leitungsgremien öffentlicher Körperschaften(z. B. Sozialversicherungsträger). tion, dies sei durch die Kinderbetreuung legitimiert, ist zwar teilweise berechtigt, jedoch sollte dies im System gleichberechtigt für Männer und Frauen Berücksichtigung finden. Die aktuelle Situation ist aus Sicht vieler nicht mehr zeitgemäß und ungerecht gegenüber den Frauen, die sich trotz oder mit Kindern für eine Erwerbstätigkeit entscheiden. Die systematische Einbeziehung von Frauen in Führungspositionen steigert die Wirtschaftlichkeit. Diverse Führungsteams treffen bessere, innovativere Entscheidungen und erzielen tendenziell höhere Renditen. Zudem erschließt Parität den gesamten Talentpool und erhöht die Attraktivität der Unternehmen. Die Herstellung von Parität ist somit nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit und Stabilität, sondern auch ein wichtiger Impulsgeber für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. 2.3 Querschnittsstrategien: Gender Mainstreaming und Gender Budgeting Um strukturelle Barrieren abzubauen, braucht es übergreifende Leitprinzipien in Politik und Verwaltung. Gender Mainstreaming verpflichtet öffentliche Institutionen, die Gleichstellungsperspektive systematisch in allen politischen Prozessen mitzudenken. Gender Budgeting ergänzt dies, indem öffentliche Haushalte hinsichtlich ihrer Verteilungswirkungen auf Frauen und Männer überprüft werden. Ein verbindlicher Einsatz beider Strategien ermöglicht es, künftige Ungleichheiten zu erkennen, gezielt gegenzusteuern und Ressourcen dort einzusetzen, wo bestehende Benachteiligungen besonders stark wirken – etwa bei Kitas, Frauenhäusern oder Altersabsicherung für Sorgearbeit leistende Personen. 3. Spezielle Themenfelder 3.1 Altersvorsorge und Rente Die derzeitige Ausgestaltung der Rentenpolitik und des Ehegattensplittings steht in der Kritik, wichtige Zukunftsfragen zu vernachlässigen und überholte Rollenbilder zu zementieren. Manche der jüngsten Rentenanpassungen lassen sich als Politik zugunsten einer alternden Bevölkerung interpretieren. Eine gezieltere Verwendung dieser Mittel wäre für die Anhebung niedriger Renten sinnvoller und sozial gerechter. Diese breit gestreuten Ausgaben binden erhebliche staatliche Gelder, die für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen in Bildung und Wirtschaftsförderung, die langfristig die Einnahmebasis der Rentenkassen sichern sollen, fehlen. Ein zentrales Problem stellt das Ehegattensplitting dar, das de facto als„Hausfrauenversorgung“ fungiert und die eigenständige Alterssicherung von Frauen häufig verhindert. Dieses System fördert die traditionelle Alleinversorger-Ehe und damit in vielen Fällen, insbesondere in den westlichen Bundesländern, die Nichterwerbstätigkeit von Frauen. Die ArgumentaDiese strukturelle Ungleichheit setzt sich im Versorgungsfall fort, etwa beim Eintritt der Witwenrente. Sie wird noch immer primär als„Ersatzleistung“ verstanden. Eine erwerbstätige Frau wird bestraft, da ihr eigenes Einkommen – bis auf einen geringen Freibetrag – auf den Witwenanspruch angerechnet wird. Dies konterkariert die Idee der eigenen Vorsorge und bestraft Frauen, die zum Familieneinkommen beitragen und eigene Rentenansprüche aufbauen. Es ist daher notwendig, Fördermaßnahmen gezielt auf die Stärkung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen auszurichten, um veraltete Abhängigkeitsverhältnisse aufzulösen und der Realität moderner Arbeits- und Lebensformen gerecht zu werden. 3.2 Care-Arbeit – sichtbar machen, fair verteilen Eine Debatte über Care-Arbeit ist notwendig – aber häufig wird sie zu einseitig geführt. Sie setzt die gesellschaftliche Notwendigkeit dieser Arbeit schlicht voraus, ohne die damit verbundenen Rahmenbedingungen näher zu beleuchten. Richtig ist, dass Care-Arbeit, ob Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen, häufig verhindert, dass insbesondere Frauen erwerbstätig sind und es daher im öffentlichen Interesse ist, sie zu entlasten und zu unterstützen. Nur in der Kinderbetreuung und Betreuung Pflegebedürftiger gibt es Ansätze und Forderungen, hier durch öffentliche Institutionen eine Entlastung zu schaffen. Dass diese Arbeit überwiegend von Frauen geleistet wird, wird zunehmend kritisiert. Die Ursachen dafür sind vielschichtig: traditionelle Rollenmuster, die auch von Frauen gelebt werden und die nach wie vor wirksam sind sowie strukturelle Fehlanreize im Steuerrecht(z. B. das Ehegattensplitting) und unterschiedliche Vorstellung vom notwendigen Aufwand zwischen Männern und Frauen, verhindern eine gleichmäßige und gerechte Aufteilung. Ein zentrales Problem bleibt die fehlende Messbarkeit: Während Erwerbsarbeit klar geregelt, beziffert und entlohnt wird, ist Care-Arbeit im privaten Bereich elastisch. Es gibt kein allgemein akzeptiertes Maß für das, was„ausreichend“ oder „notwendig“ ist. Diese Unschärfe erschwert sowohl die gerechte Aufteilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern als auch eine verlässliche staatliche Unterstützung. Statt pauschale Zuschreibungen vorzunehmen, braucht es eine differenzierte Debatte: Wie definieren wir notwendige Care-Arbeit? Welche Aufgaben sind individuell, welche geManagerkreis Impulse – Dezember 2025 S 3
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