IMPULS Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Wandel: Herausforderungen und Perspektiven Ein Blick nach Österreich Maren Beaufort Einleitung: Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Mediensystem Im Jahr 1957 gegründet, wurde die staatliche Österreichi sche Rundfunk Gesellschaft mbH(ORF) 1958 zum alleini gen Anbieter von Radioprogrammen und des seit 1955 be stehenden Fernsehversuchsprogramms in Österreich. Die nach dem Proporzsystem erfolgte Besetzung leitender Po sitionen durch ÖVP(Österreichische Volkspartei) und SPÖ (Sozialistische, seit 1991: Sozialdemokratische Partei Öster reichs) führte jedoch zu Qualitätsmängeln und wachsender Unzufriedenheit des Publikums, die 1966 in einem der er folgreichsten Volksbegehren der Zweiten Republik gipfelte. Das neue Rundfunkgesetz etablierte einen mit weit reichenden Befugnissen ausgestatteten Generalintendan ten, stärkte die Bundesländer im 22-köpfigen Aufsichtsrat, führte eine„Hörer- und Sehervertretung“ ein, legte die Grundlagen für drei bundesweite Radios und zwei Fernseh programme und erweiterte das Informationsangebot deut lich. Das internationale, für den ORF charakteristische Kor respondent:innennetz wurde ausgebaut, und die nach dem Vorbild der BBC konzipierte 1955 gestartete Hauptnachrich tensendung„Zeit im Bild“(ZIB) wurde 1970 auf beide Fern sehkanäle durchgeschaltet. Sie entwickelte sich rasch zum zentralen Informationsforum der österreichischen Öffent lichkeit(Plasser/Ulram 2004: 59). Heute umfasst das„ZIB“Angebot neben der Hauptausgabe um 19:30 Uhr zwölf wei tere tagesaktuelle Sendungen sowie Formate wie„ZIB His tory“ und„ZIB Wissen“ und bei Breaking News das„ZIB Spezial“. Jüngstes Produkt ist das„ZIB Magazin M edia“, das 2026 zeitgleich mit der 100. Folge des Ö1-Medienmagazins „Doublecheck“ startete. 1973 trat – zunächst ohne rechtliche Grundlage – das erste europäische Redakteursstatut in Kraft(Steinmaurer 2002: 33), das bis heute, insbesondere nach einer Überarbeitung 2022, als Bollwerk gegen externe Einflussnahme(ORF 2022) gilt. 1974 schrieb ein Bundesver fassungsgesetz die„Unabhängigkeit des Rundfunks“ fest; der ORF wurde zur Anstalt öffentlichen Rechts mit„öffentli cher Aufgabe“, dessen Programmgestalter:innen„unabhän gig“ und„eigenverantwortlich“ arbeiten. Der Erfolg zeigt sich auch empirisch: Während nur 40,3 Prozent der Bevölke rung Mediennachrichten generell vertrauen, liegt der ORF mit 63,2 Prozent an der Spitze der vertrauenswürdigsten Nachrichtenmarken(Gadringer et al. 2025). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 1
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