stimmt. Die Bundesregierung bestellt nun 14 statt bisher 17 Mitglieder des auf 28(früher: 30) Mitglieder verkleiner ten Publikumsrats nach Vorschlägen gesellschaftlicher Gruppen. Ebenfalls 14 Mitglieder werden weiterhin von Kammern, Kirchen, Gewerkschaften, Parteiakademien, der Akademie der Wissenschaften und(neu) dem Hauptver band der Sozialversicherungsträger direkt entsandt. Für Stiftungsräte(der Regierung) und Publikumsräte gelten zu sätzliche Anforderungen, um Vielfalt sicherzustellen. Die Funktionen werden öffentlich ausgeschrieben, die Auswahl muss öffentlich begründet werden. Zudem dürfen Stif tungsräte der Bundes- und Landesregierungen sowie des Publikumsrats bei veränderter politischer Besetzung ihrer Entsender nicht mehr vorzeitig abberufen werden. Ob die Reform der ORF-Gremien die von Harald Fidler(Der Standard) bis in die 1960er Jahre dokumentier ten politischen Einflussversuche auf Führung und Manage ment des größten Medienunternehmens des Landes tat sächlich erschwert, bleibt abzuwarten(Fidler 2025). Die zentrale interne Kontrollfunktion liegt beim Redaktionsrat, dessen Aufgaben im Redaktionsstatut definiert sind und dessen Einhaltung er überwacht. Es legt fest, dass(1) alle Redaktionsmitglieder die Unabhängigkeit von(partei-)poli tischen, wirtschaftlichen und sonstigen(organisierten) Inte ressen strikt zu wahren haben,(2) die Organe des ORF die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie die Freiheit der journalistischen Berufsausübung aller Redakti onsmitglieder bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben zu respektieren haben und(3) die Redaktionsver sammlung bei Berufungsverfahren von Chefredakteur:in nen und leitenden Redakteur:innen zu informieren ist und ein Vorschlagsrecht hat. Die externe Aufsicht über den ORF und seine Toch tergesellschaften liegt bei der Kommunikationsbehörde KommAustria. Von 2001 bis 2010 fungierte der Bundeskom munikationssenat als erst- und letztinstanzliche Rechtsauf sicht. Seit 2010 ist die weisungsfreie KommAustria erste In stanz; gegen ihre Entscheidungen kann beim Bundesver waltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Finanzierung Der ORF finanzierte sich lange Zeit primär aus Gebühren einerseits und Werbeeinahmen und sonstigen Erlösen an dererseits, etwa im Verhältnis 2:1. Die Berechtigung der Ge bühren wurde durch die KommAustria überprüft, wobei ein Drittel der eingehobenen Rundfunkgebühren nicht an den ORF ging, sondern für Kunst- oder regionale Medien- und Filmförderungen, Musikschulen und die Altstadterhaltung verwendet wurde. Mit der fortschreitenden Digitalisierung wuchs die sogenannte Streaminglücke, da der Empfang von ORF-Programmen über Computer gebührenfrei blieb. Der VfGH erklärte dies im Juni 2022 für verfassungswidrig, was eine Neuordnung der ORF-Finanzierung nach sich zog: Seit Ja nuar 2025 gilt eine österreichweit verpflichtende ORFHaushaltsabgabe(vereinzelte Ausnahmen), ergänzt durch Länderabgaben. Die jüngste Novelle friert diese Abgabe für 2027 bis 2029 auf 15,30 Euro ein. Der ORF kalkuliert da durch mit einem Sparbedarf von 220 Millionen Euro(Fidler 2025). Einnahmen aus der Haushaltsabgabe beliefen sich 2024 auf rund 732 Millionen Euro; sonstige Einnahmen, ins besondere aus Werbung, auf rund 337 Millionen Euro. Das bis einschließlich 2029 geltende Limit von 710 Millio nen Euro aus der Haushaltsabgabe darf der ORF jährlich um bis zu 35 Millionen Euro überschreiten, sofern er das ORF-Radiosymphonieorchester(RSO) finanziert und ORF III sowie ORF Sport Plus eigenständig weiterbetreibt. Die daraus erzielten Einnahmen fließen größtenteils an den ORF; einzelne Bundesländer behalten, wie bereits vor der Umstellung des Finanzierungsmodells, weiterhin Teile davon ein, was gesetzlich vorgesehen ist. Konkurrenz Die im europäischen Vergleich späte Dualisierung des Rundfunkmarkts – privat-kommerzielle und nicht-kommer zielle Radio- und Fernsehsender starteten erst 1998 bzw. 2003 – führte zwar zu sinkenden Marktanteilen des öffent lich-rechtlichen Rundfunks, änderte jedoch nichts an seiner Marktführerschaft. Private Anbieter konnten sich aufgrund tradierter Nutzungsmuster nur langsam etablieren, was rasch zu Konzentrationsprozessen führte: Große regionale Printverlage wurden zu Eigentümern reichweitenstarker Privatradios; im Fernsehbereich fusionierten 2017 ATV und Puls4 unter ProSiebenSat.1. Reichweitenstärkster Privatsen der ist jedoch Servus TV(Marktanteil 5,3 Prozent), im Be sitz der Red Bull GmbH. Aktuell hält der ORF im TV-Sektor 34,2 Prozent Marktanteil, gefolgt von ProSiebenSat.1(16,1 Prozent) und der RTL-Gruppe(13,5 Prozent). Im Radio erreicht der ORF 61 Prozent Marktanteil; das bestplatzierte österreichweite Privatradio, kronehit, nur acht Prozent. Die Reichweiten der wichtigsten ORF-Programme liegen bei ORF 2: 45,5 Pro zent, ORF 1: 23,7 Prozent, Ö3: 29,9 Prozent, die Regionalra dios gesamt bei 23,7 Prozent 1 . In regionalen und lokalen Räumen ist das Angebot zwar vielfältiger, was dort zu spürbarem Konkurrenzdruck führt. Für die Informationsnutzung bilden ORF 2(35 Pro zent), Ö3(27,1 Prozent) und ORF 1(26,2 Prozent) laut„Digi tal News Report“ – trotz leichter Rückgänge – weiterhin das meistgenutzte Offlinetrio. Online liegt orf.at mit 28,8 Prozent klar in Führung. Konkurrenz entsteht vor al lem im Boulevardsegment durch Servus TV(20,2 Prozent), oe24 TV(12,3 Prozent) und oe24.at(11,3 Prozent) sowie aus dem Ausland durch das ZDF(14,2 Prozent). Puls 4 erreicht zwölf Prozent und rangiert damit noch auf Platz zehn der meistgenutzten Nachrichtenmarken. Insgesamt dominiert 1 TV: ORF Medienforschung, Daten für 2024(https://der.orf.at/medienforschung); Radio: RMS Radiotest, Daten für 2. Hälfte 2024(https://rms-austria.at/mediaservice/ radiotest). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 4
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Wandel : Herausforderungen und Perspektiven : ein Blick nach Österreich
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