Studierenden, Angehörigen von Minderheiten und Radiointeressierten jeder Art die Gelegenheit bieten sollte, in partizipative Projekte einzusteigen und in Diskussion mit Hörer:innen zu treten(bspw.„Radio Nachbar in Not“). Nach der Einstellung der Mittelwelle 1476 kHz sollte dieser An satz in das 2009 gegründete Webradio OE1Campus übergehen, das jedoch ein weitgehend unbekanntes Nischenangebot blieb. Auf der Ö1-Website heißt es knapp:„Neue, webadäquate Möglichkeiten für partizipatives Radio sind in Planung“(Ö1 2017). Seit 2020 ist der ORF gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu Medieninhalten für Menschen mit Behinderun gen nach Maßgabe des Standes der technischen Entwick lung und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu ermögli chen(§ 5 Abs. 2 ORF-Gesetz) – ein Auftrag, dem der ORF für Hörgeschädigte bislang besser nachkommt als für Seh geschädigte. Auch die gesetzliche Vorgabe, den sechs an erkannten Volksgruppen einen„angemessenen“ Sendean teil einzuräumen(§ 4 Abs. 1,§ 5 Abs. 1), wird weitgehend erfüllt(Seethaler et al. 2025a). Seit 2011 produziert der ORF in Kooperation mit dem Community-Radio AGORA täglich acht Stunden slowenischsprachiges Programm. Im Fernsehbereich betreibt der ORF seit 1984 mit ARD, ZDF und SRF den kulturorientierten Fernsehsender 3sat und baute nach dem EU-Beitritt Österreichs grenz überschreitende Kooperationen aus – seit 1998 mit arte und seit 2000 mit BR-alpha(heute ARD alpha). ORF 2 Europe ist seit 2004 europaweit via Satellit frei empfangbar. Paral lel starteten 1997 das Onlineangebot ORF-ON(heute: orf.at) und der digitale Spartensender TW1; 2006 folgte Sport Plus, seit 2011 ein 24-Stunden-Kanal. Ebenfalls seit 2011 sendet ORF III als Kulturkanal auf der TW1-Frequenz. Die strategische Profilierung der Vollprogramme – ORF 1 für die 14- bis 49-Jährigen, ORF 2 mit öffentlichrechtlichen Kernthemen und Österreichbezügen für eher äl tere Zielgruppen – gilt als erfolgreich, liefert aber auch Kri tiker:innen Argumente, die Wettbewerbsnachteile privater Anbieter geltend machen. Reichweite und Informationsauftrag Die Stärke des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als aktuel les Informationsmedium wird vor allem vom älteren Publi kum geschätzt: So wählt die Generation 55+ zur Deckung des täglichen Informationsbedarfs zu fast 54(!) Prozent ORF 2 und bildet selbst bei ORF 1 mit 33,2 Prozent die stärkste Nutzungsgruppe; 25,4 Prozent nutzen das Nach richtenangebot von Ö3. Unter den 45- bis 55-Jährigen lie gen die Anteile der beiden Fernsehsender bereits niedriger bei 27,2 bzw. 25,7 Prozent, während sie mit 34,9 Prozent die stärkste Nutzungsgruppe von Ö3 bilden. Von diesen An teilswerten ist der ORF bei den jüngeren Altersgruppen weit entfernt. Sie betragen für die beiden Fernsehsender im besten Fall rund 20 Prozent. Ö3 und orf.at pendeln zwi schen 25 und 27 Prozent. Obwohl Onlineangebote für mehr als die Hälfte der 35- bis 44-Jährigen, über 60 Prozent der 25- bis 34-Jährigen und 72,3 Prozent der 18- bis 24-Jährigen bereits die wichtigste Nachrichtenquelle sind, kann orf.at dieses Potenzial nicht ausschöpfen. Überdies zeigt das Pu blikum der meistgenutzten ORF-Nachrichten(Ausnahme: Ö3) einen männlichen Überhang, wenngleich dieser in den vergangenen Jahren geringer geworden ist(Gadringer et al. 2025; Daten von Januar/Februar 2025). Vergleicht man die 2024 erhobenen Marktanteile der öffentlich-rechtlichen Sender in der Gesamtbevölkerung über zwölf Jahren(Radio: über zehn Jahren) mit jenen der werberelevanten Gruppe der Zwölf- bis 49-Jährigen(Radio: 14 bis 49), zeigen sich – bei insgesamt gegenüber 2020 sin kenden Werten – deutliche Unterschiede: ORF 2(20,9 vs. 10,3 Prozent), Ö1(sieben vs. drei Prozent) und die Regional radios(26 vs. 13 Prozent) schneiden in der jüngeren Zielgruppe schlechter ab. Etwas günstiger ist die Lage für ORF 1(10,1 vs. 11,6 Prozent), Ö3(25 vs. 28 Prozent) und FM4 (zwei vs. drei Prozent). 3 Der ORF hat ein erkennbares Altersstrukturproblem. Die mehrfach novellierte Digitalisierungsstrategie weist zwar in die gewünschte Richtung, da sich die Mediennut zung der unter 45-Jährigen längst hin zu Onlineangeboten wie der„ZIB TikTok“ oder der„ZIB Instagram“ verlagert hat, deren redaktionelles Leitbild sich von jenem der Fern sehnachrichten unterscheidet. Dennoch stellt sich die Frage, wie zeitgemäß der öffentlich-rechtliche Auftrag in seiner derzeitigen Form ist und wie er den veränderten Erwartungen an Medien und ihre Informationsleistung entsprechen kann. Gemäß§§ 4 und 10 ORF-Gesetz soll der öffentlichrechtliche Rundfunk neben der Förderung von Kunst, Kul tur, Bildung, Wissenschaft und Sport„über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen“ umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv berichten und die„Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen“ – meist auf die Positionen der Parlamentsparteien bezogen –„angemessen“ und „ausgewogen“ berücksichtigen. Ziel ist eine„freie individu elle und öffentliche Meinungsbildung“. Selbst Kommenta re sollen„sachlich“ sein. All dies lässt den„Informed Citi zen“ als Leitbild eines Journalismus erkennen(Beaufort 2020, 2025; Beaufort/Seethaler 2017), dem in der repräsen tativen Demokratie eine rein intermediäre Funktion zwi schen politischem System und der in ihrer Rolle als Bür ger:innen gedachten Bevölkerung zugeschrieben ist(Jar ren/Donges 2011) – im Gesetz ist oft von„Vermittlung“ die Rede. Diese intermediäre Funktion erfüllt der ORF weitge hend im Sinne des Auftrags(Melischek/Seethaler 2019; Seethaler et al. 2025a). An zwei Stellen – bei der„Bewusstseinsbildung zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“(§ 4 Abs. 1) und beim„demokratischen Diskurs der Allgemeinheit“ (§ 10 Abs. 4) – verlässt der Auftrag die reine Vermittlungs logik. Hier werden Erwartungen sichtbar, die dem seit Längerem beobachtbaren Wandel des Demokratiever 3 Siehe Abbildung 3. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa – Österreich 6
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Wandel : Herausforderungen und Perspektiven : ein Blick nach Österreich
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