Betriebsräte sind in Betrieben mit mehr als fünf wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen zu wählen. Das Betriebsverfassungsgesetz weist ihnen thematisch abgestufte Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte zu. Umfassende Mitbestimmungsrechte haben sie bei Themen, die direkt Belange der Arbeit nehmer:innen berühren, wie z. B. Arbeitszeit, Arbeitsund Gesundheitsschutz oder Grundsätze der betrieblichen Lohngestaltung(§ 87 Abs. 1 BetrVG), schwächere Beratungs- und Informationsrechte insbesondere bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, die der unternehme rischen Entscheidungsfreiheit unterliegen(z. B.§ 92 BetrVG zur Personalplanung,§ 106 BetrVG mit Infor mationsrechten des Wirtschaftsausschusses). Wirtschaftslage als Rahmenbedingung Das Bundeswirtschaftsministerium rechnete im Januar 2026 bei der Vorstellung des diesjährigen Jahreswirt schaftsberichts mit einem Wachstum des Bruttoinlandspro dukts um 1,0% bei gleichbleibender Beschäftigung (BMWE, 2026), das nach 2 Jahren mit einem Rückgang bzw. einem sehr kleinen Wachstum(2023-0,9%, 2024 -0,5% und 2025+0,2%; Destatis, 2026) folgt. Im Gegen satz zu früheren Wirtschaftskrisen blieb nach der Covid19-Pandemie der Jahre 2020/2021 eine Stabilisierung und Erholung der Wirtschaft aus. Vielmehr nehmen seitdem Risiken zu, Krisen überlagern sich, Expert:innen sprechen von einer„Multikrise“ mit steigenden/hohen Energie- und Rohstoffkosten, hohen Handelsrisiken, großer Abhängig keit bei einzelnen Rohstoffen und Vorprodukten von China. Zudem rückt die Befriedung des Kriegs in der Ukraine gera de wieder in den Hintergrund und im Nahen Osten eska liert der bestehende Konflikt zu einem Krieg zwischen mehreren Staaten. Diese Themen verdrängen die Erderwär mung mit der notwendigen Dekarbonisierung als Gegen maßnahme von der Agenda. In Baden-Württemberg zeigt sich die Wirtschaft zwar stabil, jedoch ohne Wachstums perspektiven. Schlüsselindustrien wie der Maschinen- und Anlagenbau und die Automobilindustrie sind stark vom Export abhängig, ihnen fehlt aufgrund der weltweiten Risi ken derzeit die Plan- und Berechenbarkeit. Den Binnen markt prägt eine niedrige Konsumbereitschaft, das spüren Wirtschaftsbereiche wie der Handel oder personenbezoge ne Dienstleistungen(IHK 2026, LB BW, 2025). Gerade in wichtigen Branchen wie dem Maschinen- und Anlagenbau wird Beschäftigung abgebaut, so lag im dritten und vierten Quartal 2025 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 3,9% bzw. 4,0%(insgesamt ca. 15.000 Personen) und im Maschinenbau um 2,6% bzw. 3,0%(ca. 14.000 Personen) unter dem Vorjahreswert(Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2026). Zunehmende Gewerkschaftsferne Seit Jahren ist die Betriebsratsarbeit durch einen sinkenden Organisationsgrad der Betriebsratsmitglieder geprägt. Von ihnen ist mittlerweile etwa ein Drittel nicht(bzw. nicht mehr) gewerkschaftlich organisiert, d. h. sie sind keine Mit glieder einer der acht DGB-Gewerkschaften. Das Betriebs verfassungsgesetz(BetrVG) unterscheidet nicht zwischen gewerkschaftlich organisierten und nicht organisierten Betriebsratsmitgliedern. Vielmehr besteht in Deutschland eine etablierte Arbeitsteilung und eine formale Trennung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten(Artus, Röbe nack 2021); überbetriebliche Tarifautonomie und betriebli che Mitbestimmung ergänzen sich. Während Tarifverhand lungen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden (in Einzelfällen Arbeitgebern) vorbehalten sind, obliegt Betriebsräten die konkrete Gestaltung betrieblicher Arbeits bedingungen im Rahmen von Gesetzen und Tarifverträgen. Inhaltlich wird diese Trennung durch die enge Zusammen arbeit zwischen – gewerkschaftlich organisierten – Betriebsräten und ihren Gewerkschaften überwunden: Die Betriebsräte werden durch Schulungen und Beratungen unterstützt, sie wiederum achten innerbetrieblich auf die Einhaltung der Tarifnormen und unterstützen Tarifverhand lungen durch die Organisation von Streiks. Diese sich gegenseitig stärkenden Arbeitsbeziehungen ero dieren jedoch. Zum einen steigt die Zahl gewerkschaftsfer ner Beschäftigtengruppen und Branchen(Stichworte hier sind der Strukturwandel zu schwächer organisierten Dienstleistungstätigkeiten und-branchen oder die Akade misierung der Belegschaften). Zum anderen ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder in Betriebsratsgremien gesunken, mittlerweile ist etwa ein Drittel der Betriebsratsmitglieder kein Gewerkschaftsmitglied mehr. Diese schwindende Gewerkschaftsnähe geht mit einer seit Jahren sinkenden Tarifbindung der Unternehmen einher. Diese Entwicklung kann ambivalent gedeutet werden: Posi tiv gesehen könnte eine höhere Unabhängigkeit von Gewerkschaften die Pluralität fördern. Zudem wären die betrieblichen Akteure weniger an überbetriebliche Strate gien gebunden und können betriebsspezifisch und situativ handeln. Nicht zuletzt fühlen sich auch nicht organisierte Mitarbeiter:innen besser vertreten, möglicherweise finden diese Betriebsratsgremien in Betrieben eine höhere Akzep tanz, in denen Gewerkschaften aktuell nicht bzw. nur schwach vertreten sind. Jedoch ist damit inhaltlich eine„Entpolitisierung“ betriebli cher Mitbestimmung verbunden, die nur vordergründig zu einer zielführenderen Kooperation zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber führt. Insgesamt wird die Interessenvertretung der Beschäftigten geschwächt: Betriebsräten fehlt ohne gewerkschaftliche Unterstützung Know-how, angefangen von den rechtlichen Grundlagen ihrer Mitbestimmung über Best Practices aus anderen Betrieben bis hin zu bewährten Beteiligungsformaten für die Beschäftigten(und damit der Rückhalt der Kolleg:innen für die Betriebsratsarbeit). Blickwinkel BaWü – Betriebsratswahlen 2026 2
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Wirtschaftliche Herausforderungen und betriebliche Demokratie : Betriebsratswahlen 2026
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