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Demokratie und Wirtschaft - wie können Arbeitnehmer/innen ihre Interessen heute vertreten? : Jugendliche und junge Erwachsene diskutieren mit Wirtschaftsvertretern ; Veranstaltungsinformation des Fritz-Erler-Forums Baden-Württemberg, Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung
Entstehung
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Vorbereitende Interviews mit den Firmen- und Gewerk­schaftsvertreter/innen Claudia Chirizzi, ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg Funktion im Unternehmen/in der Organisation: Verantwortlich für den Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik und Migration bei ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg; seit Kurzem zusätzlich für die Betreuung von Sozialversicherungen(Betriebe) zuständig. Was fällt Ihnen spontan zum Thema Demokratie und Wirtschaft ein? ­Wir bekommen zurzeit laufend Steilvorlagen für dieses Thema(Bahn, NOKIA) ­Was mir in diesem Zusammenhang wichtig ist: ­Kultur der Gesprächsführung zwischen den Tarifparteien(es wird nicht sofort mit Streik gedroht) ­Verständnis schaffen, was hinter den Zahlen liegt(z.B. die aktuelle Forderung von ver.di: 8% und mind. 200 Euro) ­Rolle der Medien und Meinungsbildung der Öffentlichkeit (Beispiel Bahn und Lokführer) Stichwort Mitarbeitermitbestimmung? ­Das Betriebsverfassungsgesetz(BVG) ist eine wichtige Errungenschaft und hauptver­antwortlich für den sozialen Frieden in Deutschland ­Deutschland ist weltweit das Land mit den wenigsten Streiks ­Vor 3-4 Jahren wurde die Sinnhaftigkeit des BVG v.a. auf Initiative der FDP hinterfragt und heftig diskutiert ­Man muss sich immer wieder bewusst machen, was die Flächentarifverträge wert sind Beteiligung der Mitarbeiter/innen am Gewinn/Erfolg des Unternehmens? ­Beim Thema Gewinnbeteiligungen ist Vorsicht geboten ­generell ist nichts dagegen einzuwenden, jedoch können leistungsabhängige Zuzah­lungen nur zukünftige und zusätzliche Zahlungen sein; das 100% Einkommen darf nicht reduziert werden ­gegen Leistungsbeurteilungssysteme, die Objektivität suggerieren, aber immer subjek­tiv sind ­Tatsache: Teilzeitkräfte kommen bei solchen Verfahren immer schlechter weg ­Ausnahme: Zielvereinbarungen, sofern diese wirkliche Vereinbarungen sind und so fle­xibel, dass sie ggf. verändert werden können, wenn sich die Rahmenbedingungen än­dern