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Jemen : vom Schurkenstaat zum Verbündeten im Kampf gegen den Terror
Entstehung
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FES-Analyse: Jemen sahen sich beide Länder im Kampf gegen den In­ternationalen Terrorismus zu einer gewissen grenz­überschreitenden Kooperation gezwungen. Auch Jemens Perspektive einer schrittweisen Mitglied­schaft im Golf-Kooperationsrat könnte eine Basis für verbesserte bilaterale Beziehungen werden. Der Fall Moayad Der Fall Al Moayad belastet die traditionell guten Beziehungen zwischen Deutschland und dem Jemen seit Anfang Januar 2003. Scheich Mohammed Ali Hassan Al Moyad und sein Ge­hilfe waren von der deutschen Polizei in Zusam­menarbeit mit amerikanischen Sicherheitsdiensten in Frankfurt verhaftet worden. Er wird verdäch­tigt, finanzielle Unterstützung für das Al Qaida­Netzwerk angeworben zu haben. Mitte Juli er­laubte das Oberlandesgericht Frankfurt die Aus­lieferung und übertrug die Entscheidung über den Auslieferungsantrag der USA an das Justizminis­terium. Von entscheidender Bedeutung für diesen Schritt ist das erhoffte politische Zugeständnis der US-Regierung, dass Al Moayad vor einem zivilen US-Gericht und nicht etwa in Guantána­mo der Prozess gemacht wird. Eine Eingabe Al Moayads an das Bundesverfassungsgericht wegen Eingriffs in seine Grundrechte, die das Vorgehen der Sicherheitskräfte bei seiner Verhaftung zum Gegenstand hat, wird zur Zeit überprüft. In seiner Heimat ist der Scheich ein angesehe­ner Mann. Er leitet ein gemeinnütziges Zentrum mit Armenküche in der Hauptstadt Sanaa und ist Imam, also Vorbeter, einer der größten Mo­scheen. Der 55-jährige gehört dem Parteirat der oppositionellen ISLAH-Partei an. Die amerikani­sche Anklagebehörde wirft dem Scheich vor, Mil­lionen Dollar für Al Qaida sowie für die palästi­nensische Hamas beschafft und Mudschaheddin­Rekruten angeworben zu haben. Jemens Regie­rung hält die Beweise für nicht stichhaltig und verlangt ihrerseits die Auslieferung des Scheichs. 9 Eine entsprechende Petition des jemenitischen Par­laments an den Deutschen Bundestag wurde Ende Juli eingereicht. Aus dem Jemen wurden außerdem schwere Vor­würfe gegen die deutsche Justiz erhoben: Der kränkliche Gefangene werde in Isolationshaft ge­halten, beklagte sein Anwalt. Der Yemen Obser­ver zitierte ein ehemaliges Regierungsmitglied mit Behauptungen, Al Moayad werde in Deutschland in einer ein mal ein Meter großen Zelle festgehal­ten. Das hessische Justizministerium hat die Vor­würfe zurückgewiesen. Die Haftbedingungen ent­sprächen dem Tatvorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. So sitzt der Scheich bis zur endgültigen Entscheidung durch die Bun­desregierung in Auslieferungshaft im Hochsicher­heitstrakt der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt ein. Dass(nicht nur) die medizinische Versorgung in einem deutschen Gefängnis allgemeinen jemeni­tischen Standards standhalten dürfte, steht außer Zweifel. Dennoch wird die Deutsche Botschaft in Sanaa immer wieder von aufgebrachten Jemeni­ten belagert, die fordern, die Haftbedingungen für Al Moayad zu humanisieren und ihn so bald wie möglich an den Jemen auszuliefern. Selbst ein in der Öffentlichkeit nicht allzu bekannt gewordener Arbeitsbesuch von Präsident Saleh bei Bundes­kanzler Schröder im Juni dieses Jahres hatte of­fenbar nichts anderes zum Thema. Da sich die Bundesregierung üblicherweise an der Vorgabe der Richter orientiert, ist mit der Auslieferung Al Moayads an die USA zu rechnen. Ob dieser Schritt eine weitere Belastung für die deutsch­jemenitischen Beziehungen bedeuten wird und ob im Jemen lebende Deutsche wieder vermehrt der Gefahr von Entführungen ausgesetzt sein werden, bleibt abzuwarten. Das Auswärtige Amt in Berlin rät in dieser Situation vorsichtshalber von Reisen in den Jemen ab.