FES-Analyse: Jemen sahen sich beide Länder im Kampf gegen den Internationalen Terrorismus zu einer gewissen grenzüberschreitenden Kooperation gezwungen. Auch Jemens Perspektive einer schrittweisen Mitgliedschaft im Golf-Kooperationsrat könnte eine Basis für verbesserte bilaterale Beziehungen werden. Der Fall Moayad Der Fall Al Moayad belastet die traditionell guten Beziehungen zwischen Deutschland und dem Jemen seit Anfang Januar 2003. Scheich Mohammed Ali Hassan Al Moyad und sein Gehilfe waren von der deutschen Polizei in Zusammenarbeit mit amerikanischen Sicherheitsdiensten in Frankfurt verhaftet worden. Er wird verdächtigt, finanzielle Unterstützung für das Al QaidaNetzwerk angeworben zu haben. Mitte Juli erlaubte das Oberlandesgericht Frankfurt die Auslieferung und übertrug die Entscheidung über den Auslieferungsantrag der USA an das Justizministerium. Von entscheidender Bedeutung für diesen Schritt ist das erhoffte politische Zugeständnis der US-Regierung, dass Al Moayad vor einem zivilen US-Gericht und nicht etwa in Guantánamo der Prozess gemacht wird. Eine Eingabe Al Moayads an das Bundesverfassungsgericht wegen Eingriffs in seine Grundrechte, die das Vorgehen der Sicherheitskräfte bei seiner Verhaftung zum Gegenstand hat, wird zur Zeit überprüft. In seiner Heimat ist der Scheich ein angesehener Mann. Er leitet ein gemeinnütziges Zentrum mit Armenküche in der Hauptstadt Sana’a und ist Imam, also Vorbeter, einer der größten Moscheen. Der 55-jährige gehört dem Parteirat der oppositionellen ISLAH-Partei an. Die amerikanische Anklagebehörde wirft dem Scheich vor, Millionen Dollar für Al Qaida sowie für die palästinensische Hamas beschafft und MudschaheddinRekruten angeworben zu haben. Jemens Regierung hält die Beweise für nicht stichhaltig und verlangt ihrerseits die Auslieferung des Scheichs. 9 Eine entsprechende Petition des jemenitischen Parlaments an den Deutschen Bundestag wurde Ende Juli eingereicht. Aus dem Jemen wurden außerdem schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz erhoben: Der kränkliche Gefangene werde in Isolationshaft gehalten, beklagte sein Anwalt. Der Yemen Observer zitierte ein ehemaliges Regierungsmitglied mit Behauptungen, Al Moayad werde in Deutschland in einer ein mal ein Meter großen Zelle festgehalten. Das hessische Justizministerium hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Haftbedingungen entsprächen dem Tatvorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. So sitzt der Scheich bis zur endgültigen Entscheidung durch die Bundesregierung in Auslieferungshaft im Hochsicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt ein. Dass(nicht nur) die medizinische Versorgung in einem deutschen Gefängnis allgemeinen jemenitischen Standards standhalten dürfte, steht außer Zweifel. Dennoch wird die Deutsche Botschaft in Sana’a immer wieder von aufgebrachten Jemeniten belagert, die fordern, die Haftbedingungen für Al Moayad zu humanisieren und ihn so bald wie möglich an den Jemen auszuliefern. Selbst ein in der Öffentlichkeit nicht allzu bekannt gewordener Arbeitsbesuch von Präsident Saleh bei Bundeskanzler Schröder im Juni dieses Jahres hatte offenbar nichts anderes zum Thema. Da sich die Bundesregierung üblicherweise an der Vorgabe der Richter orientiert, ist mit der Auslieferung Al Moayads an die USA zu rechnen. Ob dieser Schritt eine weitere Belastung für die deutschjemenitischen Beziehungen bedeuten wird und ob im Jemen lebende Deutsche wieder vermehrt der Gefahr von Entführungen ausgesetzt sein werden, bleibt abzuwarten. Das Auswärtige Amt in Berlin rät in dieser Situation vorsichtshalber von Reisen in den Jemen ab.
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