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Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Empfehlungen für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ... auf einen Blick Arbeitskreis Mittelstand Die Zahlungsmoral stärken 1. Das im Jahr 2000 eingeführte Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen sollte wieder aufgehoben werden. 2. Es sollte ein Schuldnerverzeichnis öffent­licher Auftraggeber eingerichtet werden, um moralischen Druck auszuüben. Basel II verstehen lernen 3. Banken sollten sowohl die Entscheidung über einen Kreditantrag als auch das die­ser zu Grunde liegende Ratingergebnis dem Kunden gegenüber transparent be­gründen. 4. Die Anstrengungen, Unternehmen über die Regelungen von Basel II sowie die darin enthaltenen Zusammenhänge ver­ständlich zu informieren, sollten auch von staatlicher Seite intensiviert werden. 5. Das Instrument der Haftungsfreistellung sollte weiter entwickelt werden. 6. Das Kleinunternehmerförderungsgesetz (der sog.Small Business Act) sollte im Hinblick auf das Rating von Kleinstunter­nehmen und somit deren Möglichkeiten, eine Finanzierung zu erhalten, untersucht werden. Die Unternehmensnachfolge unterstützen 7. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sollte überlegt werden, die Erbschaftsteu­er über mehrere Jahre zu mindern, wenn das Unternehmen fortgeführt wird. Hier­durch ließe sich eine Substanzverringe­rung des Unternehmens verhindern. 8. Der Mitunternehmererlass in seiner ur­sprünglichen Form von vor 1999 sollte wieder eingeführt werden. Den Unternehmen im Insolvenzfall helfen 9. Die von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) ins Leben gerufenen Runden Tische sollten auch nach der Fusion mit der Kre­ditanstalt für Wiederaufbau(KfW) fortge­führt werden. 10. Durch eine Öffnungsklausel im § 613a BGB sollte festgeschrieben wer­den, dass bei der Übernahme eines insol­venten Unternehmens die Fortführung bzw. Ausgestaltung der Arbeitsverhältnis­se im Rahmen einer Betriebsvereinbarung von Arbeitgeber und Betriebsrat neu aus­zuhandeln sind. 2