Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand geregelungen gelten dabei als Risikofaktor und können zu einer schlechteren Bewertung führen. Mit der Einrichtung von Beratungsstellen zum Thema Unternehmensnachfolge hat der Staat frühzeitig auf die Problematik der Unternehmensnachfolge reagiert und unterstützt so die betroffenen Familienunternehmen bei der Nachfolgesuche. Wichtig ist es, diese Beratung auszudehnen und mittelständische Unternehmen im Rahmen des anstehenden Ratings stärker für die Problematik der Unternehmensnachfolge zu sensibilisieren. Eine optimale Unterstützung von staatlicher Seite sollte sich allerdings nicht nur auf Beratungsleistungen beschränken, sondern sollte vor allem in einer möglichst geringen Steuerbelastung des Unternehmensnachfolgers liegen. Der Unternehmensnachfolger ist Existenzgründer und sollte auch eine entsprechende Förderung erhalten. Die größte steuerliche Belastung stellt im Rahmen der Unternehmensübergabe die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer dar. Auf der einen Seite ermöglichen diese Steuern eine Belastung nach der vermutlich höheren Leistungsfähigkeit des vom Erblasser oder Schenker Begünstigten – also dem Unternehmensnachfolger –, da er die Erbschaftssteuer tragen muss. Auf der anderen Seite ist aber zu bedenken, dass die Besteuerung die Substanz des Unternehmens angreift und die Liquidität schwächt. Den Unternehmen im Insolvenzfall helfen Seit 1990 weist die Zahl der stetig steigenden Unternehmensinsolvenzen auf zunehmende Probleme der Unternehmen hin, Finanzierungsengpässe bzw.-krisen zu lösen. Gerade unter Berücksichtigung der aufgeführten Finanzierungsschwierigkeiten mittelständischer Unternehmen gewinnt das Insolvenzverfahren eine besondere Bedeutung, da es eine Möglichkeit zur Sanierung insolventer Unternehmen und zur Rettung vorhandener Arbeitsplätze bieten kann. Zudem eröffnet es dem mit seinem Privatvermögen haftenden insolventen Einzelunternehmer im Rahmen einer Entschuldung die Option einer zweiten wirtschaftlichen Chance. Ein Hauptproblem für kleinere und mittlere Unternehmen war bis 1999 die Ablehnung vieler Insolvenzanträge wegen zu geringer Masse 3 . Durch den Ausschluss vom gerichtlichen Insolvenzverfahren hatten KMU kaum eine Möglichkeit, an den Sanierungsverfahren zu partizipieren. Dieses veranlasste den Gesetzgeber 1999 zu einer Insolvenzrechtsreform mit dem Ziel, die zum Insolvenzverfahren zugelassenen Fälle zu erhöhen. Mit der Reform wurde zum einen die Verfahrenseröffnung vereinfacht, zum anderen wurde für die mit ihrem Privatvermögen voll haftenden Einzelunternehmer die Restschuldenbefreiung verbessert und neue Instrumente für die Sanierung speziell kleiner Unternehmen eingerichtet. Die Insolvenzrechtsreform hat durch das Absenken der Verfahrenskosten zu einem Anstieg der Eröffnungszahlen des gerichtlichen Insolvenzverfahrens geführt. Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen, dass sich die Chancen verbessert haben, Anträge im Gerichtsverfahren nicht nur zu eröffnen, sondern auch abzuwickeln. Entscheidend ist jedoch die Frage, ob die Insolvenzrechtsreform dahingehend gewirkt hat, dass KMU bessere Chancen für eine Sanierung gegeben werden. Das wichtigste Instrument zur Krisenlösung sollte nach den Plänen des Gesetzgebers der Insolvenzplan werden, der sowohl die Eigensanierung, die Schließung oder den Verkauf des Unternehmens vorsehen kann. Die Nutzung dieses Sanierungsinstrumentes 3 Der Anteil der mangels Masse abgelehnten, d.h. nicht eröffneten Verfahren, stieg bis Ende der 90er Jahre auf über 70% der beantragten Insolvenzfälle. 7
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Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
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