Druckschrift 
Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand geregelungen gelten dabei als Risikofaktor und können zu einer schlechteren Bewertung führen. Mit der Einrichtung von Beratungsstel­len zum Thema Unternehmensnachfolge hat der Staat frühzeitig auf die Problematik der Unternehmensnachfolge reagiert und unter­stützt so die betroffenen Familienunterneh­men bei der Nachfolgesuche. Wichtig ist es, diese Beratung auszudehnen und mittelstän­dische Unternehmen im Rahmen des anste­henden Ratings stärker für die Problematik der Unternehmensnachfolge zu sensibilisie­ren. Eine optimale Unterstützung von staat­licher Seite sollte sich allerdings nicht nur auf Beratungsleistungen beschränken, sondern sollte vor allem in einer möglichst geringen Steuerbelastung des Unternehmensnachfol­gers liegen. Der Unternehmensnachfolger ist Existenzgründer und sollte auch eine ent­sprechende Förderung erhalten. Die größte steuerliche Belastung stellt im Rahmen der Unternehmensübergabe die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer dar. Auf der einen Seite ermöglichen diese Steuern eine Belastung nach der vermutlich höheren Leistungsfähigkeit des vom Erblasser oder Schenker Begünstigten also dem Unterneh­mensnachfolger, da er die Erbschaftssteuer tragen muss. Auf der anderen Seite ist aber zu bedenken, dass die Besteuerung die Sub­stanz des Unternehmens angreift und die Liquidität schwächt. Den Unternehmen im Insolvenzfall helfen Seit 1990 weist die Zahl der stetig stei­genden Unternehmensinsolvenzen auf zu­nehmende Probleme der Unternehmen hin, Finanzierungsengpässe bzw.-krisen zu lö­sen. Gerade unter Berücksichtigung der auf­geführten Finanzierungsschwierigkeiten mit­telständischer Unternehmen gewinnt das Insolvenzverfahren eine besondere Bedeu­tung, da es eine Möglichkeit zur Sanierung insolventer Unternehmen und zur Rettung vorhandener Arbeitsplätze bieten kann. Zu­dem eröffnet es dem mit seinem Privatver­mögen haftenden insolventen Einzelunter­nehmer im Rahmen einer Entschuldung die Option einer zweiten wirtschaftlichen Chance. Ein Hauptproblem für kleinere und mitt­lere Unternehmen war bis 1999 die Ableh­nung vieler Insolvenzanträge wegen zu ge­ringer Masse 3 . Durch den Ausschluss vom gerichtlichen Insolvenzverfahren hatten KMU kaum eine Möglichkeit, an den Sanierungs­verfahren zu partizipieren. Dieses veranlasste den Gesetzgeber 1999 zu einer Insolvenz­rechtsreform mit dem Ziel, die zum Insol­venzverfahren zugelassenen Fälle zu erhö­hen. Mit der Reform wurde zum einen die Verfahrenseröffnung vereinfacht, zum ande­ren wurde für die mit ihrem Privatvermögen voll haftenden Einzelunternehmer die Rest­schuldenbefreiung verbessert und neue In­strumente für die Sanierung speziell kleiner Unternehmen eingerichtet. Die Insolvenzrechtsreform hat durch das Absenken der Verfahrenskosten zu ei­nem Anstieg der Eröffnungszahlen des ge­richtlichen Insolvenzverfahrens geführt. Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen, dass sich die Chancen verbessert haben, Anträge im Gerichtsverfahren nicht nur zu eröffnen, son­dern auch abzuwickeln. Entscheidend ist jedoch die Frage, ob die Insolvenzrechtsreform dahingehend ge­wirkt hat, dass KMU bessere Chancen für ei­ne Sanierung gegeben werden. Das wichtigste Instrument zur Krisenlö­sung sollte nach den Plänen des Gesetzge­bers der Insolvenzplan werden, der sowohl die Eigensanierung, die Schließung oder den Verkauf des Unternehmens vorsehen kann. Die Nutzung dieses Sanierungsinstrumentes 3 Der Anteil der mangels Masse abgelehnten, d.h. nicht eröff­neten Verfahren, stieg bis Ende der 90er Jahre auf über 70% der beantragten Insolvenzfälle. 7