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Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand dieser Möglichkeit schrecken viele mittelstän­dische Unternehmen aber aufgrund der damit verbundenen Kosten und Verfahrensdauer häufig zurück. Die Unwirksamkeit bzw. Kontraproduk­tivität der gesetzlichen Änderung im Schuld­recht lässt die Forderung zu, die Änderungen wieder rückgängig zu machen. Sinnvoller erscheint es in diesem Zu­sammenhang, auf eine Verbesserung der äußerst geringen Zahlungsbereitschaft der öffentlichen Auftraggeber hinzuwirken. Mora­lischer Druck könnte durch ein öffentliches Schuldnerverzeichnis ausgeübt werden, in dem beispielsweise im Internet die von Unternehmen gemeldeten säumigen Forde­rungen für einzelne Auftraggeber summiert aufgelistet und publik gemacht werden. Bei der Einrichtung einer Informationsquelle muss selbstverständlich den Aspekten des Datenschutzes Rechnung getragen werden. Basel II verstehen lernen Sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft herrscht seit Aufnahme der Ver­handlungen zurNeuen Baseler Eigenkapi­talvereinbarung(Basel II) eine große Unsi­cherheit über die Auswirkungen auf die Fi­nanzierungskonditionen für deutsche Unter­nehmen. Insbesondere ist eine große Be­sorgnis um die Liquidität und somit das Über­leben kleiner und mittelständischer Unter­nehmen entstanden. Begründet wird diese Sorge damit, dass geänderte Eigenkapitalanforderungen an die finanzierenden Banken Kredite für bzw. Beteiligungen an Unternehmen verteu­ern würden. Dies wurde jedoch so pauschal von den Mitgliedern des Arbeitskreises nicht bestätigt. Vielmehr ergibt sich aus mehreren Gründen ein differenzierteres Bild: Erstens ist der oft behauptete Zusam­menhang zwischen Eigenkapitalunterlegung und Eigenkapitalrendite der Bank kritisch zu hinterfragen. Die Baseler Eigenkapitalverein­barung sowohl die alte als auch die neue regeln in erster Linie, wie viel Eigenkapital eine Bank prozentual ausweisen muss, um ein Finanzierungsengagement eingehen zu können oder anders ausgedrückt, wie hoch bei gegebenem Eigenkapital der Betrag sein darf, den die Bank in Kredite und Beteiligun­gen insgesamt investieren darf. Geht man bei einem Kredit davon aus, dass die Zinssätze, die eine Bank auf der einen Seite an ihre Gläubiger(z.B. Sparbuchkunden) zahlt und die dieselbe von ihren Kreditnehmern auf der anderen Seite verlangt, sich nicht ändern, dann sinkt mit Zunahme der verlangten Ei­genkapitalquote die Eigenkapitalrendite, die die Bank ihren Anteilseignern bieten kann. Um die alte Eigenkapitalrendite wieder zu erreichen, müsste die Bank also die Zinsen für Kredite erhöhen. Allerdings ist der Zins, den die Bank an ihre eigenen Gläubiger ent­richten muss, keineswegs unabhängig von ihrer Eigenkapitalquote. Je weniger Eigenka­pital eine Bank vorweisen kann, desto riskan­ter werden Einlagen bei bzw. Kredite an die betreffende Bank, wodurch sich die Kapital­kosten der Bank wiederum erhöhen, so dass die Gewinne infolge geringerer Eigenkapital­anforderungen gegebenenfalls so wieder ge­schmälert werden. Ob sich die Kapitalkosten der Bank tatsächlich erhöhen, hängt von den Erwartungen ihrer Geldgeber auf Grundlage der erhältlichen und verarbeiteten Informatio­nen ab. Die Auswirkungen geänderter Eigen­kapitalanforderungen auf die Unternehmens­kredite können somit in der Praxis a priori nicht genau bestimmt werden. Zweitens haben sich die Regelungen im Laufe des Konsultationsprozesses mehr­fach geändert. Nach Maßgabe des ersten Entwurfs war tatsächlich unter der Annah­me, dass höhere Eigenkapitalanforderungen Kredite verteuern würden eine Verschlech­terung der Finanzierungskonditionen für KMU zu befürchten. Nicht zuletzt auf Betreiben der 4