Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand dieser Möglichkeit schrecken viele mittelständische Unternehmen aber aufgrund der damit verbundenen Kosten und Verfahrensdauer häufig zurück. Die Unwirksamkeit bzw. Kontraproduktivität der gesetzlichen Änderung im Schuldrecht lässt die Forderung zu, die Änderungen wieder rückgängig zu machen. Sinnvoller erscheint es in diesem Zusammenhang, auf eine Verbesserung der äußerst geringen Zahlungsbereitschaft der öffentlichen Auftraggeber hinzuwirken. Moralischer Druck könnte durch ein öffentliches Schuldnerverzeichnis ausgeübt werden, in dem – beispielsweise im Internet – die von Unternehmen gemeldeten säumigen Forderungen für einzelne Auftraggeber summiert aufgelistet und publik gemacht werden. Bei der Einrichtung einer Informationsquelle muss selbstverständlich den Aspekten des Datenschutzes Rechnung getragen werden. Basel II verstehen lernen Sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft herrscht seit Aufnahme der Verhandlungen zur„Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung“(Basel II) eine große Unsicherheit über die Auswirkungen auf die Finanzierungskonditionen für deutsche Unternehmen. Insbesondere ist eine große Besorgnis um die Liquidität und somit das Überleben kleiner und mittelständischer Unternehmen entstanden. Begründet wird diese Sorge damit, dass geänderte Eigenkapitalanforderungen an die finanzierenden Banken Kredite für bzw. Beteiligungen an Unternehmen verteuern würden. Dies wurde jedoch so pauschal von den Mitgliedern des Arbeitskreises nicht bestätigt. Vielmehr ergibt sich aus mehreren Gründen ein differenzierteres Bild: Erstens ist der oft behauptete Zusammenhang zwischen Eigenkapitalunterlegung und Eigenkapitalrendite der Bank kritisch zu hinterfragen. Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung – sowohl die alte als auch die neue – regeln in erster Linie, wie viel Eigenkapital eine Bank prozentual ausweisen muss, um ein Finanzierungsengagement eingehen zu können oder anders ausgedrückt, wie hoch bei gegebenem Eigenkapital der Betrag sein darf, den die Bank in Kredite und Beteiligungen insgesamt investieren darf. Geht man bei einem Kredit davon aus, dass die Zinssätze, die eine Bank auf der einen Seite an ihre Gläubiger(z.B. Sparbuchkunden) zahlt und die dieselbe von ihren Kreditnehmern auf der anderen Seite verlangt, sich nicht ändern, dann sinkt mit Zunahme der verlangten Eigenkapitalquote die Eigenkapitalrendite, die die Bank ihren Anteilseignern bieten kann. Um die alte Eigenkapitalrendite wieder zu erreichen, müsste die Bank also die Zinsen für Kredite erhöhen. Allerdings ist der Zins, den die Bank an ihre eigenen Gläubiger entrichten muss, keineswegs unabhängig von ihrer Eigenkapitalquote. Je weniger Eigenkapital eine Bank vorweisen kann, desto riskanter werden Einlagen bei bzw. Kredite an die betreffende Bank, wodurch sich die Kapitalkosten der Bank wiederum erhöhen, so dass die Gewinne infolge geringerer Eigenkapitalanforderungen gegebenenfalls so wieder geschmälert werden. Ob sich die Kapitalkosten der Bank tatsächlich erhöhen, hängt von den Erwartungen ihrer Geldgeber auf Grundlage der erhältlichen und verarbeiteten Informationen ab. Die Auswirkungen geänderter Eigenkapitalanforderungen auf die Unternehmenskredite können somit in der Praxis a priori nicht genau bestimmt werden. Zweitens haben sich die Regelungen im Laufe des Konsultationsprozesses mehrfach geändert. Nach Maßgabe des ersten Entwurfs war tatsächlich – unter der Annahme, dass höhere Eigenkapitalanforderungen Kredite verteuern würden – eine Verschlechterung der Finanzierungskonditionen für KMU zu befürchten. Nicht zuletzt auf Betreiben der 4
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Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
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