Friedrich-Ebert-Stiftung Die Zahlungsmoral stärken Aufgrund der in KMU vorherrschenden dünnen Kapitaldecke ist zur Finanzierung von Investitionen und konjunkturellen Schwankungen die Sicherung einkalkulierter Zahlungen besonders wichtig. Es zeigt sich aber, dass insbesondere kleine Unternehmen einen hohen Bestand an offenen Forderungen zu beklagen haben. Die Summierung der Zahlungsverzögerungen stellt die meisten KMU mittlerweile vor ernsthafte Probleme. Im Rahmen einer Unternehmensbefragung des IfM Bonn 2 gaben 77,4% der befragten KMU an, dass ihnen durch verspätete Zahlungseingänge Liquiditätsschwierigkeiten entstanden sind. Unternehmen des Handwerks und des Baugewerbes sind am stärksten von diesem Problem betroffen. Fast 90% von ihnen bereitet der Zahlungsverzug erhebliche wirtschaftliche Probleme. Gründe für Zahlungsverzug sind zum einen mangelnde Zahlungsmoral sowie zum anderen Aufwand und Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung von Forderungen. Um die Situation für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern, hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen im Mai 2000 eingeführt. Eine der wichtigsten Regelungen darin ist die automatische in Verzugsetzung von Forderungen 30 Tage nach Fälligkeitseintritt (Rechnungsdatum), ohne dass die Forderung vorher gemahnt werden muss. Des Weiteren wurde der Zinssatz für Verzugszinsen deutlich heraufgesetzt. Dieser liegt nun fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank und kann für Forderungen aus dem Geschäftsverkehr von Unternehmen zusätzlich um drei Prozent erhöht werden. Die dritte Arbeitskreis Mittelstand wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, bei Mängeln in der Leistung einen bis um das Dreifache höheren Betrag der Endzahlung einzubehalten als für die Mängelbeseitigung notwendig ist. Zum Ausgleich dieser Regelung hat der Gesetzgeber dem Auftragnehmer die Möglichkeit eingeräumt, einen unabhängigen Gutachter zur Mängelfeststellung bzw.-bewertung hinzuzuziehen. Diese Regelungen, mit deren Hilfe die Problematik des Zahlungsverzugs für mittelständische Unternehmen reduziert werden sollte, haben in der Praxis die Situation vieler kleiner und mittlerer Unternehmen nicht verbessert sondern teilweise sogar verschlechtert. Einer der Hauptkritikpunkte ist der deutlich erhöhte Zinssatz für Verzugszinsen. Mittelständische Unternehmen scheuen sich davor, ihren Kunden die erhöhten Zinsen in Rechnung zu stellen aus Angst, sie als Auftraggeber zu verlieren, während sie auf der anderen Seite von ihren Lieferanten, die häufig über eine starke Marktposition verfügen, hohe Zinsforderungen akzeptieren müssen. In der Praxis zeigt sich, dass für kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks und des Baugewerbes vor allem die Möglichkeit des Auftraggebers, einen großen Teil der Rechnungssumme bei Mängeleinrede zurückzuhalten, ein erhebliches Problem ist. Gerade öffentliche Auftraggeber scheinen – Erfahrungsberichten zur Folge – die Mängeleinrede als Möglichkeit der Zahlungsverzögerung zu nutzen. Einen Beweis für die beanstandeten Mängel muss der Auftraggeber nicht erbringen. Der Auftragnehmer hat zwar nach der Neuregelung die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Vor 2 Kokalj/Paffenholz/Schröer: Zahlungsverzug und Forderungsmanagement in mittelständischen Unternehmen, Schriften zur Mittelstandsforschung Nr. 86 NF, 2000 3
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Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
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