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Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Die Zahlungsmoral stärken Aufgrund der in KMU vorherrschenden dünnen Kapitaldecke ist zur Finanzierung von Investitionen und konjunkturellen Schwan­kungen die Sicherung einkalkulierter Zahlun­gen besonders wichtig. Es zeigt sich aber, dass insbesondere kleine Unternehmen ei­nen hohen Bestand an offenen Forderungen zu beklagen haben. Die Summierung der Zahlungsverzöge­rungen stellt die meisten KMU mittlerweile vor ernsthafte Probleme. Im Rahmen einer Un­ternehmensbefragung des IfM Bonn 2 gaben 77,4% der befragten KMU an, dass ihnen durch verspätete Zahlungseingänge Liquidi­tätsschwierigkeiten entstanden sind. Unter­nehmen des Handwerks und des Baugewer­bes sind am stärksten von diesem Problem betroffen. Fast 90% von ihnen bereitet der Zahlungsverzug erhebliche wirtschaftliche Probleme. Gründe für Zahlungsverzug sind zum einen mangelnde Zahlungsmoral sowie zum anderen Aufwand und Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung von Forderungen. Um die Situation für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern, hat der Gesetz­geber das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen im Mai 2000 eingeführt. Eine der wichtigsten Regelungen darin ist die automatische in Verzugsetzung von Forderungen 30 Tage nach Fälligkeitseintritt (Rechnungsdatum), ohne dass die Forderung vorher gemahnt werden muss. Des Weiteren wurde der Zinssatz für Verzugszinsen deut­lich heraufgesetzt. Dieser liegt nun fünf Pro­zentpunkte über dem Basiszinssatz der Bun­desbank und kann für Forderungen aus dem Geschäftsverkehr von Unternehmen zusätz­lich um drei Prozent erhöht werden. Die dritte Arbeitskreis Mittelstand wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, bei Mängeln in der Leistung einen bis um das Dreifache höheren Betrag der Endzahlung einzubehalten als für die Mängelbeseitigung notwendig ist. Zum Ausgleich dieser Rege­lung hat der Gesetzgeber dem Auftragneh­mer die Möglichkeit eingeräumt, einen unab­hängigen Gutachter zur Mängelfeststellung bzw.-bewertung hinzuzuziehen. Diese Regelungen, mit deren Hilfe die Problematik des Zahlungsverzugs für mittel­ständische Unternehmen reduziert werden sollte, haben in der Praxis die Situation vieler kleiner und mittlerer Unternehmen nicht ver­bessert sondern teilweise sogar verschlech­tert. Einer der Hauptkritikpunkte ist der deut­lich erhöhte Zinssatz für Verzugszinsen. Mit­telständische Unternehmen scheuen sich davor, ihren Kunden die erhöhten Zinsen in Rechnung zu stellen aus Angst, sie als Auf­traggeber zu verlieren, während sie auf der anderen Seite von ihren Lieferanten, die häu­fig über eine starke Marktposition verfügen, hohe Zinsforderungen akzeptieren müssen. In der Praxis zeigt sich, dass für kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks und des Baugewerbes vor allem die Möglich­keit des Auftraggebers, einen großen Teil der Rechnungssumme bei Mängeleinrede zu­rückzuhalten, ein erhebliches Problem ist. Gerade öffentliche Auftraggeber scheinen Erfahrungsberichten zur Folge die Mängel­einrede als Möglichkeit der Zahlungsverzöge­rung zu nutzen. Einen Beweis für die bean­standeten Mängel muss der Auftraggeber nicht erbringen. Der Auftragnehmer hat zwar nach der Neuregelung die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Vor 2 Kokalj/Paffenholz/Schröer: Zahlungsverzug und Forde­rungsmanagement in mittelständischen Unternehmen, Schriften zur Mittelstandsforschung Nr. 86 NF, 2000 3