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Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
Entstehung
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Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand und es häufig selbst sachkundigen Unterneh­mern nicht möglich sei, eine verbindliche Auskunft eines kompetenten Ansprechpart­ners zum Rating zu erhalten, die über die übliche Pressearbeit der Bank hinausgeht. Ohne diese Information jedoch wird beim Unternehmer bereits bei der Erarbeitung der Unterlagen zum Rating eine große Unsicher­heit verursacht. Dies gilt dann auch für die Entscheidung über einen Kreditantrag. Der Unternehmer kann die Kriterien für eine ihm zugeordnete Bonität nicht nachvollziehen. Dieses Problem nimmt mit steigender Bedeu­tung der weichen Faktoren(z.B. Unterneh­mensführung, Strategie) in einem Unterneh­men zu, da diese zwar Eingang in das Rating finden sollen, was aber letztendlich nur über eine Beurteilung des Mitarbeiters möglich ist. Obwohl zukünftig die Beurteilungen nach der Neuen Eigenkapitalvereinbarung objektiv nachprüfbar sein müssen, scheinen diese nicht selten nach Gefühl vorgenommen zu sein. Fehlen dem Unternehmer außerdem auch noch Kenntnisse über aufsichtsrechtli­che Bestimmungen wie z.B. Basel II, ist er nicht in der Lage zu erkennen, sofern er überhaupt einen Kredit erhält, inwieweit die Bank diese Bestimmungen als Vorwand für eine Zinserhöhung nutzt. Es wurde im Ar­beitskreis zur Kenntnis genommen, dass Banken bereits über ihre Öffentlichkeitsarbeit versuchen, Unternehmen mit Basel II vertraut zu machen. Um noch mehr Transparenz über die zum Teil sehr komplizierten Regelungen zu schaffen, könnten gegebenenfalls staatli­che Institutionen diese Bemühungen noch stärker unterstützen. Die Forderung, dass Banken ihr Ra­tingverfahren offen legen sollen, wurde im Arbeitskreis kritisch diskutiert. Zum einen ist der Aufbau von Rating-Systemen mit erhebli­chen Kosten verbunden, zum anderen wird befürchtet, dass Kunden versuchen könnten, das System zu unterlaufen. Um dennoch eine gewisse Transparenz und somit Sicherheit für den Unternehmer zu schaffen, wäre eine von der Bank zumindest klar definierte Anforde­rung an die einzureichenden Unterlagen sinn­voll. Darüber hinaus könnte eine verpflichten­de Erläuterung über eine getroffene Ent­scheidung hilfreich sein. Im Kontext zu den Möglichkeiten, Ban­ken hinsichtlich der Eigenkapitalanforderun­gen zu entlasten, steht das Thema der Haf­tungsfreistellungen. Diese können auf der einen Seite Unternehmen unter bestimmten Umständen für einen begrenzten Zeitraum dringend benötigte Liquidität verschaffen. Da Haftungsfreistellungen aber auf der anderen Seite Beihilfen sind, dürfen sie nicht uneinge­schränkt gewährt werden. Daher ist es erfor­derlich, die Umstände deutlich abzugrenzen, unter denen ein Unternehmen eine solche Unterstützung erhält. Die Unternehmensnachfolge unterstützen Fehlende Regelungen zur Unterneh­mensnachfolge sind seit einigen Jahren ein bekanntes Problem. Das IfM Bonn geht da­von aus, dass im Zeitraum von 1999 bis 2004 ungefähr 380.000 Familienunternehmen ei­nen Nachfolger für die Geschäftsführung su­chen. Betraf die Problematik der Unterneh­mensnachfolge bisher in erster Linie Famili­enunternehmen, in denen der Unternehmer in Kürze in den Ruhestand gehen wollte, sehen sich in letzter Zeit auch immer häufiger Unter­nehmer mit dieser Problemstellung konfron­tiert, die eigentlich noch weit vom Rentenalter entfernt sind. Im Rahmen des Ratings von Unterneh­men nimmt die Bewertung der Zukunftsfähig­keit einen hohen Stellenwert ein. Für die Be­wertung der Zukunftsfähigkeit z.B. bei einem bankinternen Rating durch einen Kreditanaly­sten spielt die Qualität der Nachfolgeregelung daher eine große Rolle. Ungelöste Nachfol­6