Friedrich-Ebert-Stiftung Arbeitskreis Mittelstand und es häufig selbst sachkundigen Unternehmern nicht möglich sei, eine verbindliche Auskunft eines kompetenten Ansprechpartners zum Rating zu erhalten, die über die übliche Pressearbeit der Bank hinausgeht. Ohne diese Information jedoch wird beim Unternehmer bereits bei der Erarbeitung der Unterlagen zum Rating eine große Unsicherheit verursacht. Dies gilt dann auch für die Entscheidung über einen Kreditantrag. Der Unternehmer kann die Kriterien für eine ihm zugeordnete Bonität nicht nachvollziehen. Dieses Problem nimmt mit steigender Bedeutung der weichen Faktoren(z.B. Unternehmensführung, Strategie) in einem Unternehmen zu, da diese zwar Eingang in das Rating finden sollen, was aber letztendlich nur über eine Beurteilung des Mitarbeiters möglich ist. Obwohl zukünftig die Beurteilungen nach der Neuen Eigenkapitalvereinbarung objektiv nachprüfbar sein müssen, scheinen diese nicht selten nach Gefühl vorgenommen zu sein. Fehlen dem Unternehmer außerdem auch noch Kenntnisse über aufsichtsrechtliche Bestimmungen wie z.B. Basel II, ist er nicht in der Lage zu erkennen, sofern er überhaupt einen Kredit erhält, inwieweit die Bank diese Bestimmungen als Vorwand für eine Zinserhöhung nutzt. Es wurde im Arbeitskreis zur Kenntnis genommen, dass Banken bereits über ihre Öffentlichkeitsarbeit versuchen, Unternehmen mit Basel II vertraut zu machen. Um noch mehr Transparenz über die zum Teil sehr komplizierten Regelungen zu schaffen, könnten gegebenenfalls staatliche Institutionen diese Bemühungen noch stärker unterstützen. Die Forderung, dass Banken ihr Ratingverfahren offen legen sollen, wurde im Arbeitskreis kritisch diskutiert. Zum einen ist der Aufbau von Rating-Systemen mit erheblichen Kosten verbunden, zum anderen wird befürchtet, dass Kunden versuchen könnten, das System zu unterlaufen. Um dennoch eine gewisse Transparenz und somit Sicherheit für den Unternehmer zu schaffen, wäre eine von der Bank zumindest klar definierte Anforderung an die einzureichenden Unterlagen sinnvoll. Darüber hinaus könnte eine verpflichtende Erläuterung über eine getroffene Entscheidung hilfreich sein. Im Kontext zu den Möglichkeiten, Banken hinsichtlich der Eigenkapitalanforderungen zu entlasten, steht das Thema der Haftungsfreistellungen. Diese können auf der einen Seite Unternehmen unter bestimmten Umständen für einen begrenzten Zeitraum dringend benötigte Liquidität verschaffen. Da Haftungsfreistellungen aber auf der anderen Seite Beihilfen sind, dürfen sie nicht uneingeschränkt gewährt werden. Daher ist es erforderlich, die Umstände deutlich abzugrenzen, unter denen ein Unternehmen eine solche Unterstützung erhält. Die Unternehmensnachfolge unterstützen Fehlende Regelungen zur Unternehmensnachfolge sind seit einigen Jahren ein bekanntes Problem. Das IfM Bonn geht davon aus, dass im Zeitraum von 1999 bis 2004 ungefähr 380.000 Familienunternehmen einen Nachfolger für die Geschäftsführung suchen. Betraf die Problematik der Unternehmensnachfolge bisher in erster Linie Familienunternehmen, in denen der Unternehmer in Kürze in den Ruhestand gehen wollte, sehen sich in letzter Zeit auch immer häufiger Unternehmer mit dieser Problemstellung konfrontiert, die eigentlich noch weit vom Rentenalter entfernt sind. Im Rahmen des Ratings von Unternehmen nimmt die Bewertung der Zukunftsfähigkeit einen hohen Stellenwert ein. Für die Bewertung der Zukunftsfähigkeit z.B. bei einem bankinternen Rating durch einen Kreditanalysten spielt die Qualität der Nachfolgeregelung daher eine große Rolle. Ungelöste Nachfol6
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Die Mittelstandsfinanzierung gezielt ausrichten : ein Diskussionsbeitrag für ein mittelstandsfreundliches Finanzierungsumfeld ; Empfehlungen, Hintergründe
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