Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie Parallelgesellschaft und Demokratie Thomas Meyer Der Begriff der Parallelgesellschaft Der Begriff der Parallelgesellschaft ist aufgrund seiner höchst unterschiedlichen Verwendungskontexte schillernd und weitgehend unbestimmt geblieben. Er ist darüber hinaus aber auch in seinem Begriffsinhalt bisher nicht in ausreichender Trennschärfe bestimmt worden, so dass in den bisherigen Debatten Missverständnisse vorherrschen. Im vorliegenden Zusammenhang soll der Begriff der Parallelgesellschaft nur für soziale Kollektive verwendet werden, auf die in ausschlaggebendem Maße folgende Merkmale zutreffen: • ethno-kulturelle bzw. kulturell-religiöse Homogenität; • nahezu vollständige lebensweltliche und zivilgesellschaftliche sowie weitgehende Möglichkeiten der ökonomischen Segregation; • nahezu komplette Verdoppelung der mehrheitsgesellschaftlichen Institutionen; • formal freiwillige Form der Segregation; • siedlungsräumliche oder nur sozial-interaktive Segregation, sofern die anderen Merkmale alle erfüllt sind. Die wichtigste Streitfrage im Zusammenhang mit dem Begriff der Parallelgesellschaft verbirgt sich erwartungsgemäß in dem Kriterium der»kompletten« Segregation. Diese schließt, nach Auffassung zahlreicher Forscher, die Ausbildung eines eigenen»segregierten« Rechtskreises ein, so wie etwa die Muslime Indiens im Gegensatz zu den übrigen religiös-kulturellen Gruppen des Landes auf ein eigenes Familienrecht zurückgreifen können, das ausschließlich für sie gilt. Obgleich ich dieses Kriterium ebenfalls für entscheidend halte, möchte ich anregen, es nicht auf eine formal-rechtliche Deutung zu begrenzen. Von einem eigenständigen Rechtskreis kann faktisch nämlich auch dann gesprochen werden, wenn ein erheblicher sozialer oder sozio-kultureller Druck innerhalb der betreffenden Gemeinschaft besteht, wesentliche staatlich garantierte Grundrechte nicht zu nutzen oder im Streitfall nicht die staatlichen Gerichte, sondern»eigen-ethnische« bzw.»kulturellreligiöse« Schiedsstellen anzurufen und sich deren Urteil zu unterwerfen. Der Druck, sich www.fes-online-akademie.de Seite 1 von 7
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