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Parallelgesellschaft und Demokratie
Entstehung
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Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie Schlussbetrachtung Ausreichend präzise Untersuchungen, die zuverlässige Auskunft darüber geben könnten, ob es sich bei den genannten oder weiteren infrage kommenden»ethnisch-verdichteten Siedlungsgebieten« in empirisch zweifelsfreier Weise um vollständige oder unvollständige Parallelgesellschaften handelt oder auch um keines von beiden stehen noch aus. Die empirischen Indizien und die verfügbaren Untersuchungen enthalten jedoch deutliche Hinweise, dass es sich dabei zumindest um»unvollständige Parallelgesellschaften« han­delt. Zudem sind Tendenzen des Übergangs zur»vollständigen Parallelgesellschaft« in dem Maße zu beobachten, wie der interne, von oben organisierte Sozialdruck zur Einhal­tung einer ethno-kulturell spezifischen Sittlichkeit in Widerspruch zu den Rechtsnormen und Moralregeln der rechtsstaatlichen Demokratie gerät. Wir können daher feststellen, dass es in der sozialen Realität Tendenzen zur Ausbildung von»Parallelgesellschaften« gibt und damit auch, dass dieses Analysekonzept nicht nur theoretisch begründbar, sondern auch empirisch gehaltvoll und demokratietheoretisch re­levant ist. Die theoretischen Erklärungsansätze und die verfügbaren empirischen Untersu­chungen begründen die Vermutung, dass Parallelgesellschaften Hemmnisse auf dem Wege der sozialen, ökonomischen und politischen Integration darstellen. In kulturell vielfältigen Gesellschaften wie der Bundesrepublik hängt der Fortschritt der In­tegration in hohem Maße auch davon ab, dass die Integration der kulturell Verschiedenen, übrigens längst auch der sozio-kulturell Verschiedenen der Mehrheitsgesellschaft unter­einander, nicht lediglich auf der Ebene diskursiver Deklarationen und auch nicht allein auf der Ebene gleicher Rechtsansprüche stattfindet, sondern in der sozialen Lebenswelt und in der Zivilgesellschaft. Es erscheint in dieser Perspektive infolgedessen eine vorrangige Aufgabe der Zivilgesellschaft selbst, in erster Linie der der Mehrheitsgesellschaft aber auch der der Minderheitsgesellschaften, ein ausreichendes Maß an gesellschaftsweiter horizontaler Vernetzung anzustreben, um politische Integration möglich zu machen. Auch die Kommune und der Staat sind bei Wahrung der Freiheitsräume aller Beteiligten und des Respekts vor der Integrität und der gleichen Würde der vielfältigen kulturellen Identitäten zu Initiativen und Hilfen in diesem Prozess der zivilgesellschaftlichen Integration ver­pflichtet. Nur in einer wenigstens teilweise integrierten Zivilgesellschaft können sich, ohne Idealisie­rung und ohne die Hoffnung auf Problemverschonung, auf längere Sicht dann doch durch die Erfahrung überlappender Interessen, erlebter Hilfen und täglich nahegelegter Empa­thie, die Formen von wechselseitiger Anerkennung und Solidarität ausbilden, die den Ein­www.fes-online-akademie.de Seite 6 von 7