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Dossier zur Schulentwicklungsplanung: Landkreis Waldshut : Tragfähigkeit und Versorgungsleistung der Schulen 2010-2020/25
Entstehung
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7 Leistungsvergleich zur Schulversorgung und Optionen In der Regel sind im allgemeinbildenden Schulwesen die Kommunen die Träger des öffentlichen Schulangebotes. Insofern liegt es nahe, die Kommune als Bezugspunkt der Planung zur Schul­entwicklung zu nehmen. Aufgrund von Verflechtungen ist zugleich die Betrachtung über die Ge­meindegrenzen hinaus zu erweitern. Dafür bietet es sich an, aus benachbarten Gemeinden"Bil­dungsregionen" zu bilden, die sowohl einen Rahmen für die Versorgungsvergleiche liefern als auch praktisch für Kooperationen der Schulen bedeutsam sein können. Regionalisierte Schulentwicklung: Verwaltungsgemeinschaften bzw.-verbände Der Lkrs. Waldshut ist in acht Verwaltungsgemeinschaften, darunter vier Gemeindever­waltungsverbände, unterteilt. Es handelt sich um die Zusammenschlüsse von insgesamt 26 Ge­meinden, die alle auch den Rahmen für Kooperationen im Schulbereich bilden und die planerische Grundlage für Bildungsregionen darstellen. Damit sind sechs Gemeinden keinem Verwaltungs­verbund eingegliedert, zum einen die drei Städte Laufenburg, Stühlingen und Wehr sowie drei Gemeinden: Albbruck, Görwihl und Klettgau, die jeweils einzelnen Bildungsregionen zugeordnet werden. Für die Planungsanalysen werden demnach sechs Bildungsregionen im Landkreis Walds­hut gebildet: 1. Bildungsregion 1: Waldshut-Tiengen mit Lauchringen, Weilheim und Dogern; 2. Bildungsregion 2: Laufenburg mit Albbruck und Görwihl; 3. Bildungsregion 3: Bad Säckingen mit Herrischried, Murg, Rickenbach und eigenständig Wehr; 4. Bildungsregion 4: St. Blasien mit Bernau, Todtmoos, Ibach, Dachsberg und Höchen­schwand; 5. Bildungsregion 5: Bonndorf mit Wutach, Stühlingen, Eggingen, Ühlingen-Birkendorf und Grafenberg; 6. Bildungsregion 6: Klettgau mit Dettighofen, Jestetten, Lottstetten und Wutöschingen sowie Hohentengen und Küssaberg. Diese sechs Bildungsregionen sollten jeweils bei gegliederter, teilintegrierter oder vollintegrierter Schulform alle Bildungsgänge und Abschlüsse(bis zur Hochschulreife) tragfähig und stabil sowie in chancengerechter regionaler Verteilung anbieten. Die Schulentwicklung sollte zwischen den Gemeinden jeweils abgestimmt erfolgen. 7.1 Leistungsvergleich der Schulstrukturen Um die wohnortnahe Versorgungsleistung von Fortschreibung und Alternativen zu bestimmen, ist für die jeweiligen Modelle des Schulangebotes zu klären, in wie vielen Gemeinden überhaupt gesi­chert ein hauptschulischer, ein realschulischer und ein gymnasialer Bildungsgang mit den entspre­chenden Abschlüssen vorhanden sein wird. Je mehr Gemeinden tragfähig und gesichert diese Bildungsgänge und Abschlüsse zukünftig vorhalten können, desto günstiger ist die Versorgungs­leistung. In der Übersicht stellt sich der Versorgungsvergleich für die 32 Gemeinden im Landkreis Waldshut folgendermaßen dar(vgl. Tabelle 18). Bei der Fortschreibung des gegliederten Schulsystems halten nur 6 bis 12 der 36 Gemeinden das Haupt-/Werkrealschulangebot. Gegenwärtig sind es immerhin 23 Gemeinden(mit Grafenhau­sen). Das öffentliche Realschulangebot ist in 8 Gemeinden und das Gymnasialsangebet nur in 3 Gemeinden wie bisher vorhanden, wenn angebrachte Neugründungen nicht realisiert werden. Bei der Realschule könnte ein weiterer Standort hinzukommen(Klettgau), beim Gymnasium können sogar vier neue Standorte zusätzlich eingerichtet werden: Laufenburg, Wehr, Bonndorf und Klett­28