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Dossier zur Schulentwicklungsplanung: Landkreis Reutlingen : Tragfähigkeit und Versorgungsleistung der Schulen 2010-2020/25
Entstehung
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6 Alternativen für die Schulentwicklung Für die Alternative des"Zwei-Säulen-Modells" in der Sekundarstufe werden hauptschulische und realschulische Bildungsgänge und Abschlüsse zusammengeführt(HS und RS) bei Erhalt des bis­herigen Gymnasialangebotes. Diese teilintegrierte Schulform wird oft als Mittelschule oder Regi­onalschule geführt; hier wird sie als"Verbundschule" bezeichnet. Die Alternative der integrierten Schulform in der Sekundarstufe, öfters"Gemeinschafts-" oder "Gesamtschule" genannt, hier als"Sekundarschule" bezeichnet, versammelt alle Kinder der Gemeinde. Für sie wird eher Dreizügigkeit verlangt, um die Möglichkeit einer Oberstufe zu eröff­nen; aber auch die zweizügige Einrichtung(bis Klasse 10) ist eine wichtige Option für die Gemein­den als Schulträger und Schulstandort. 6.1 Alternative I: Zwei-Säulen-Modell mit Verbundschule Für die Berechnung der Möglichkeiten für das Angebot der Verbundschule in den einzelnen Ge­meinden werden, ausgehend vom langfristigen Prognosewert für die Jahrgangsbreite, drei Varian­ten berechnet, die unterschiedliche Ausmaße der Akzeptanz beinhalten. Es ist zu beachten, dass ein nicht unerheblicher Teil des Jahrgangs weiterhin ein Gymnasium besucht. Eine hohe Akzep­tanz liegt im Kreis Reutlingen demnach bei 60% Übergangsquote in die Verbundschule vor, eine mittlere Akzeptanz bei 55% und eine geringe ist bei 50% Übergang gegeben. Für jeden der erreichten Werte des Schülerpotentials wird die Möglichkeit der Einrichtung dieser Schulform ausgewiesen, wobei zugleich das Ausmaß der gesicherten Tragfähigkeit, durch eine Kommune allein oder in Kooperation mit einer anderen, berücksichtigt wird. Auf diese Weise kann schrittweise für die Gemeinden nachvollzogen werden, ob das Schülerpotential für eine Verbund­schule ausreichend wäre. Anhand des Vergleichs mit dem gegenwärtigen und zukünftigen Schul­angebot wird zudem ersichtlich, ob dadurch eine Wahrung und Sicherung des Bildungsangebo­tes oder sogar dessen Erweiterung erreichbar ist. Zur Orientierung kann dienen: Bei einem Übertritt von 55% in die Verbundschule muss die Jahr­gangsbreite in der Gemeinde zumindest 60 Schüler/innen aufweisen, damit planerisch eine gesi­cherte Zweizügigkeit mit 36 Schüler/innen erreicht wird. Auf Grund der Einwohnerzahl erreichen 16 Gemeinden des Kreises dieses Quorum der Jahrgangsbreite von zumindest 60 Schüler/innen ab 2015 nicht sie kommen deshalb auch nicht für die Alternative mit der teilgegliederten Lösung einer Verbundschule isoliert in Frage(vgl. Tabelle 16). Im Kreis Reutlingen ließen sich bis zu 20 Verbundschulen einrichten, je nachdem wie oft sie zwei­zügig bleiben oder auch mehrzügig geführt werden, wie dies in den größeren Städten möglich ist. Insgesamt können 13 Gemeinden aufgrund des erwartbaren Schüleraufkommens eine Verbund­schule eröffnen, darunter sind 3 Gemeinden, die auf den Zugang aus Nachbargemeinden ange­wiesen wären: wie St. Johann(mit Gomadingen), Trochtelfingen(mit Zwiefalten) oder Engstingen (mit Hohenstein). Gewinn durch Verbundschulen: Sicherung und Erweiterung Die Sicherung des hauptschulischen Bildungsganges und die Erweiterungen um den realschuli­schen Bildungsgang sind durch die Einrichtung einer Verbundschule möglich. Im Kreis Reutlingen ließe sich an neun Standorten die bedrohte Hauptschule sichern und in sechs Gemeinden zusätz­lich der realschulische Bildungsgang und Abschluss anbieten: in Eningen, Dettingen, St. Johann, Trochtelfingen, Lichtenstein und Sonnenbühl. 22