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Dossier zur Schulentwicklungsplanung: Landkreis Reutlingen : Tragfähigkeit und Versorgungsleistung der Schulen 2010-2020/25
Entstehung
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7 Leistungsvergleich zur Schulversorgung und Optionen In der Regel sind im allgemeinbildenden Schulwesen die Kommunen die Träger des öffentlichen Schulangebotes. Insofern liegt es nahe, die Kommune als Bezugspunkt der Planung zur Schul­entwicklung zu nehmen. Aufgrund von Verflechtungen ist zugleich die Betrachtung über die Ge­meindegrenzen hinaus zu erweitern. Dafür bietet es sich an, aus benachbarten Gemeinden"Bil­dungsregionen" zu bilden, die sowohl einen Rahmen für die Versorgungsvergleiche liefern als auch praktisch für Kooperationen der Schulen bedeutsam sein können. Regionalisierte Schulentwicklung: Verwaltungsgemeinschaften bzw.-verbände Der Lkrs. Reutlingen ist in sechs Verwaltungsgemeinschaften, darunter ein Gemeindever­waltungsverband, unterteilt. Sie alle können den Rahmen für Kooperationen im Schulbereich ab­geben und die planerische Grundlage für Bildungsregionen darstellen: 1. Verwaltungsgemeinschaft Engstingen mit Hohenstein(zwei Gemeinden), 2. Verwaltungsgemeinschaft Metzingen mit Grafenberg und Riederich(3 Gemeinden) 3. Verwaltungsgemeinschaft Münsingen mit Gomadingen und Mehrstetten(drei Gemeinden), 4. Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen mit Walddorfhäslach(zwei Gemeinden), 5. Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach mit Grabenstetten, Hülben und Römerstein(vier Gemeinden), 6. Gemeindeverwaltungsverband Zwiefalten-Hayingen mit Hayingen, Pfronstetten und Zwie­falten(drei Gemeinden). Damit sind neun Gemeinden keinem Verwaltungsverbund eingegliedert: zum einen die drei Städte Reutlingen, Pfullingen und Trochtelfingen sowie sechs Gemeinden Dettingen, Eningen, Lichten­stein, Sonnenbühl, St. Johann und Wannweil. 7.1 Leistungsvergleich der Schulstrukturen Um die wohnortnahe Versorgungsleistung von Fortschreibung und Alternativen zu bestimmen, ist für die jeweiligen Modelle des Schulangebotes zu klären, in wie vielen Gemeinden überhaupt gesi­chert ein hauptschulischer, ein realschulischer und ein gymnasialer Bildungsgang mit den entspre­chenden Abschlüssen vorhanden sein wird. Je mehr Gemeinden tragfähig und gesichert diese Bildungsgänge und Abschlüsse zukünftig vorhalten können, umso günstiger ist die Versorgungs­leistung. In der Übersicht stellt sich der Versorgungsvergleich für die 26 Gemeinden im Landkreis Reutlingen folgendermaßen dar(vgl. Tabelle 18). Bei der Fortschreibung des gegliederten Schulsystems halten nur 6 der 26 Gemeinden das Haupt-/Werkrealschulangebot, gegenwärtig sind es immerhin 23 Gemeinden. Das öffentliche Re­alschulangebot ist in 8 Gemeinden und das Gymnasium in 5 Gemeinden wie bisher vorhanden, wenn angebrachte Neugründungen nicht realisiert werden. Wird die Verbundschule eingerichtet, dann verbessert sich die Versorgungslage etwas. Die 20 möglichen Verbundschulen verteilen sich auf 13 Gemeinden, die dann gesichert eine zumindest zweizügige Schule mit dem hauptschulischen mit dem realschulischen Bildungsgang vorhalten können. Bei der Einrichtung von Sekundarschulen mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen hängt es davon ab, ob sie dreizügig verlangt oder auch zweizügig zugelassen werden. Bei vorgeschriebener Dreizügigkeit für die integrierte Sekundarschule ist bereits ein erheblicher Gewinn für die Breite, Verteilung und Sicherung der schulischen Bildungsgänge zu erreichen. Insgesamt können zehn 26