FES BRIEFING Tabelle 2 Die wichtigsten Branchen- bzw. Einzelgewerkschaften in Peru Branchenverband / Gewerkschaft Federación Nacional de Trabajadores en Construcción Civil del Perú, FTCCP (Nationaler Bund der peruanischen Bauarbeiter_innen) Sindicato Unitario de Trabajadores de la Educación Peruana, SUTEP (Einheitsgewerkschaft der peruanischen Bildungsarbeiter_innen) Federación de Trabajadores de la Industria Manufacturera y Afines del Perú, FETRIMAP(Bund der Arbeiter_innen der verarbeitenden und verwandten Industrie Perus) Sindicato Único de Inspectores del Trabajo de la Superintendencia Nacional de Fiscalización Laboral, SUIT SUNAFIL(Einheitsgewerkschaft der Arbeitsinspektor_innen der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde) Federación Nacional de Trabajadores Textiles, Confecciones y Afines del Perú, FNTTP(Nationaler Bund der Arbeiter_innen der Textil-, Bekleidungsund verwandten Industrie Perus) Federación Nacional de Trabajadores y Trabajadoras del Hogar del Perú, FENTTRAHOP(Nationaler Bund der Hausangestellten Perus) Dachverband CGTP CGTP CGTP CATP CGTP CGTP Vorsitz/ stv. Vorsitz Generalsekretär: Luis Villanueva Carbajal Generalsekretär: Lucio Castro Chipana Generalsekretär: Gilmer Ibañez Generalsekretärin: Ruth Mattos Guzmán Stv. Generalsekretärin: Paola Egúsquiza Granda Generalsekretärin: Abel Montoya Stv. Generalsekretärin: Ana Huaman Generalsekretärin: Leddy Mozombite Linares Mitglieder k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Internationale Mitgliedschaften Bau- und Holzarbeiterinternationale (BWI) Bildungsinternationale(EI) IndustriALL – IndustriALL – im Bereich der Distribution und des Privattransports(Taxi), ist es besonders schwierig, eine Organisation zu gründen, die ihre Interessen gegenüber den multinationalen Unternehmen, welche die Plattformen verwalten, vertreten kann. ARBEITSBEDINGUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN Die peruanischen Rechtsvorschriften, die das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung schützen, sind die Verfassung Perus und das Gesetz über kollektive Arbeitsbeziehungen, wobei insbesondere die Bestimmungen des Letzteren von großer Bedeutung für die Gründung und Entwicklung der Gewerkschaftsarbeit im Land sind. Um eine Gewerkschaft zu gründen, bedarf es im Fall von Betriebsgewerkschaften mindestens 20 Beschäftigten oder im Fall von anderen Gewerkschaftsarten 50 Beschäftigten. Reicht die Anzahl der Beschäftigten nicht aus, können zwei Delegierte gewählt werden, welche die Beschäftigen gegenüber ihren Arbeitgeber_innen und der Arbeitsbehörde vertreten. vielen Fällen die Ausübung der Gewerkschaftsarbeit im Kontext hoher Arbeitsflexibilisierung sowie neuer Formen der Unternehmensorganisation erschwert. Im Juli 2022 wurde das Präsidialdekret 014-2022-TR veröffentlicht, mit dem wesentliche Änderungen an dem Gesetz über kollektive Arbeitsbeziehungen vorgenommen wurden, um sie mit geltenden Vorschriften und internationalem Recht in Einklang zu bringen sowie Verbesserungen für die Gewerkschaftsorganisationen zu erzielen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen: – die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf unabhängige Arbeitnehmer_innen im Privatsektor – die Ausweitung des Rechts sich gewerkschaftlich zu organisieren, sodass Arbeitnehmer_innen, die nicht von einer Betriebsgewerkschaft vertreten werden, direkt einem Gewerkschaftsverband beitreten können, mit dem das Arbeitgeberunternehmen dann verhandeln muss Seit der Veröffentlichung des Gesetzes über kollektive Arbeitsbeziehungen kritisieren die Gewerkschaftsvertreter_innen den einschränkenden Charakter dieses Gesetzes, der in – die Erlaubnis zur Gründung neuer Arten von Gewerkschaften, z. B. für Unternehmensgruppen, Produktionsketten oder Subunternehmernetze 5
Jahrgang
2025
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