FES BRIEFING – die Erlaubnis zur Gründung von Betriebsgruppen auch für Betriebsgewerkschaften mit mehreren Betrieben – die Ausweitung des Kündigungsschutzes auf eine größere Anzahl von Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften – die Festlegung des Geltungsbereichs von Tarifverhandlungen nicht mehr für alle Beschäftigten eines Unternehmens, sondern nur noch für Gewerkschaftsmitglieder(die Ausdehnung des Geltungsbereichs ist eine beliebte Taktik einiger Unternehmen, um das Interesse an einem Gewerkschaftsbeitritt unter den Arbeitnehmer_innen zu verringern) in multinationalen Unternehmen sowie in nationalen Unternehmen, die Teil von Lieferketten sind, beispielsweise im Textil- und Agrarexportsektor. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz verfügte Peru zwar über eines der besten Gesetze der Region zum Schutz von Arbeitnehmer_innen, allerdings wurde es wiederholt geändert, um die Anforderungen an Unternehmen zu verringern. Die Einrichtung von paritätischen Gesundheits- und Sicherheitsausschüssen in Unternehmen und Behörden hat es jedoch ermöglicht, Arbeitgeber_innen und Gewerkschaften auf das Thema aufmerksam zu machen und mehr Bestimmungen zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten aufzunehmen. – die Vereinfachung des Verfahrens zur Ankündigung von Streiks und eventueller Gegenmaßnahmen durch das Unternehmen während der Dauer des Streiks – die vorteilhaftere Regelung des Verfahrens zur gerichtlichen Auflösung einer Gewerkschaft aufgrund des Verlustes der Mindestmitgliederzahl, da nun zunächst geprüft werden muss, ob der Rückgang nicht auf gewerkschaftsfeindliche Handlungen zurückzuführen ist Die Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen durch einige Unternehmen sind ein weiterer Grund für den wiederholten Kampf der Gewerkschaften. Diese Entlassungen entsprechen oft nicht der wirtschaftlichen Realität, sondern stellen für die Unternehmen eher eine Möglichkeit dar, gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer_innen loszuwerden. Im Allgemeinen bedarf diese Maßnahme der Genehmigung des Arbeitsministeriums und muss mindestens zehn Prozent der Gesamtzahl der Arbeitnehmer_innen des Unternehmens betreffen. Die Beschäftigungsrate von Kindern und Jugendlichen liegt bei ca. 25 Prozent. Zwangsarbeit kommt in schwer zugänglichen Gebieten und in von Illegalität durchdrungenen Sektoren vor, wie bei der Holzgewinnung im peruanischen Amazonasgebiet, im informellen und illegalen Bergbau oder bei der Hausarbeit. Sowohl Kinderarbeit als auch Zwangsarbeit besitzen jedoch nicht die höchste Priorität auf den Agenden der Gewerkschaften, was die systematische Beobachtung der Kontrollmaßnahmen durch die Behörden erschwert. Bis dato hat der peruanische Staat 77 ILO-Konventionen unterzeichnet, darunter acht der zehn Kernarbeitsnormen. Dazu zählen unter anderem die beiden wichtigsten ILO-Konventionen zur Vereinigungsfreiheit(C87 und C98), während die Konvention 135 über Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter_innen im Betrieb noch nicht unterzeichnet werden konnte. Weitere wichtige von Peru unterzeichnete Konventionen sind die Konvention 81 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel sowie die Konvention 144 über dreigliedrige Konsultationen. Die Ratifizierung der Konventionen zu Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt(C155 und C187) steht jedoch noch aus. Die Konventionen zur Gleichstellung der Geschlechter(C100 und C111) wurden hingegen ratifiziert. Die Konventionen zum Mutterschutz (C183) und über die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Arbeitnehmer_innen mit Familienpflichten(C156) wurden zwar ratifiziert, aber nicht mit dem nötigen Nachdruck umgesetzt, um eine Verbesserung der Situation zu bewirken. Zuletzt wurden die Konventionen C189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte(2018) und C190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2022) ratifiziert. Die erstgenannte Konvention hat dank der unermüdlichen Arbeit der nationalen Verbände dieses Sektors größere Fortschritte in der Arbeitsgesetzgebung erzielt, sodass es auch ein Gesetz für Hausangestellte gibt. Bei der Konvention C190 gibt es auch drei Jahre nach der Ratifizierung noch keine Anzeichen für bedeutende Fortschritte bei deren Umsetzung. Nur ein geringer Anteil der Bevölkerung hat Zugang zur Renten- oder Krankenversicherung. Dies ist auf den hohen Grad an Informalität in der Arbeitswelt und das Fehlen von Reformen zur einfacheren Einbeziehung aller Arten von sozialen Gruppen in diese Leistungen zurückzuführen. Zudem existiert in Peru keine Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2021 wurde der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, ein Instrument, mit dem Fälle von Arbeitsrechtsverletzungen oder gewerkschaftsfeindlichen Praktiken von Unternehmen sichtbar gemacht werden können. Eine besondere Herausforderung ist jedoch die Einhaltung der Rechte von Arbeitnehmer_innen GEWERKSCHAFTEN UND IHRE KERNAUFGABEN Die Betriebsgewerkschaften oder Branchenverbände sind hauptsächlich für Tarifverhandlungen und Beschwerden aufgrund von Verletzungen der Arbeitnehmer_innenrechte zuständig. Die Gewerkschaftsdachverbände sind hingegen für die Interessenvertretung und die Einhaltung bzw. Überwachung der Arbeitnehmer_innenrechte verantwortlich sowie, neben anderen Maßnahmen der öffentlichen Politik, für die Anerkennung des dreigliedrigen sozialen Dialogs im Land. Zudem bieten sie rechtliche Unterstützung sowie Mobilisierung in Fällen, in denen Unternehmen gewerkschaftsfeindliche Praktiken, diskriminierende Handlungen und/oder 6
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2025
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