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über den Jugendschutz zum Sozialismus gefommen sind. Die Arbeiterjugend bewies nach der Lockerung der politischen und ge­fellschaftlichen Feffeln, daß die Freizeit geistigen und fulturellen Auf­stieg bedeutet. Der Jugendschutz ist somit eine Forderung nach einer gefünderen Zukunft des Volkes und der Menschheit geworden. Für Deutschland   liegt in seiner Erfüllung ein Schritt mehr zur sozialen Republik  .

werden.

Beter Graßmann führte für den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund aus, daß hinter den er füllbaren und gerechten Forderungen die politischen und gewerk­Schaftlichen Formationen der Arbeiterschaft stehen. Die Kräfte der Arbeiterschaft müssen von tiefstem Pflichtbewußtsein erfüllt werden, fo nur kann der Kampf in der kommenden großen Krise gemeistert Für die Sozialdemokratische Partei   sprach Hermann Müller  . Er legte dar, daß die Geschichte der Sozial­demokratischen Partei die Geschichte des deutschen   Arbeiterschutzes Ist. Den Verelendungstendenzen der kapitalistischen   Ordnung gelte es entgegenzuwirken für die gesamte Arbeiterschaft und besonders für die arbeitende Jugend. Die deutsche Arbeiterjugend muß sich in dem Kampf gegen die Ausbeutung als vierte Generation des Sozialismus ihrer hohen Aufgaben bewußt sein. Legten Endes wird die Geschichte von Menschen gemacht.

Für den Zentralverband der Angestellten be­tannte fich Georg Udo zu den aufgestellten Forderungen. Er wies darauf hin, daß selbst zum Gesetz gewordene Forderungen hinfällig find, wenn nicht die Macht der gesamten Arbeiterklasse hinter ihnen steht, woraus sich die Notwendigkeit für die Berstärkung der gesamten Arbeiterbewegung ergibt.

Nach den mit viel Beifall aufgenommenen Reden der ver­schiedenen Redner wurde nach einem Schlußwort von Mag Westphal folgende Resolution angenommen:

Die gemeinsame Konferenz der Delegierten des Verbandes der Sozialistischen Arbeiterjugend Deutschlands   und der Vertreter des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes   richten an die ge­feggebenden Körperschaften der deutschen Republik das dringende Ersuchen, die nachstehenden lebenswichtigen Jugend schusforderungen so schnell wie möglich gesetzlich fest

zulegen.

1. Festsetzung einer Arbeitswoche von höchstens 48 Stunden, einschließlich der Zeit für den Besuch der Fort bildungsschule und der Zeit für die Aufräumungsarbeiten. Be­ginn der fonntäglichen Arbeitsruhe am Sonnabendmittag. Ber bot der Nachtarbeit und Festsetzung der Altersgrenze für Schutz­bestimmungen für Jugendliche auf 18 Jahre.

2. Gesetzliche Sicherstellung eines bezahlten Urlaubs von 3 Wochen für die erwerbstätigen Jugendlichen und Lehrlinge bis zum 16. Lebensjahr und von 2 Wochen für die Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.

tätige Jugend, sondern sie sehen in der Erfüllung ihrer berechtigten Forderungen eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen und fulturellen Wiederaufstieg des deutschen   Volkes.

An die Mitglieder der auf der Tagung vertreteneen Organi­fationen richtet die Konferenz die dringende Aufforderung, die Er­reichung dieses Zieles zu fördern durch eine rege Propaganda der Jugendschutzbestrebungen der erwerbstätigen Jugend in Stadt und Land, durch eine tatkräftige Mitarbeit in den sozialistischen   Jugend­verbänden und vor allem auch durch eine restlose Organisierung in den freigewerkschaftlichen Berufsorganisationen.

3ur gleichen Stunde fand im Mufiffaal des Gewerkschafts­hauses eine gleichfalls überfüllte Rundgebung der Jungsoziali. ften statt, in der Genosse Professor Dr. Radbruch ein mit großem Beifall aufgenommenes Referat hielt über das Thema Die staatliche und revolutionäre Aufgabe der Jugend".

Gewerkschaftliche Jugendtagung.

Seit einigen Jahren ist die Jugendfrage innerhalb der Gewerk­schaftsorganisation dringlich geworden; das Erwachen der Jugend, das sich in der Jugendbewegung ihre großartige Aeußerungsform schuf, wurde auch in den Gewerkschaften spürbar. In Caffel ( 1921) und Leipzig  ( 1922) fanden zum ersten Male eigene Kons ferenzen zur Besprechung gewerkschaftlicher Jugendarbeit statt; die Sorgen, Wünsche und Bedürfnisse der arbeitenden Jugend wurden hier erörtert, Abhilfsmaßnahmen gegenüber der jugendlichen Arbeits­not wurden geprüft. Es setzte sich die Auffassung durch, daß die in besonderem Maße schußbedürftige Stellung des jugendlichen Arbeiters und Lehrlings im Produktionsprozeß erkennbare Berücksichtigung im Rahmen gewerkschaftlicher Tätigkeit verlange. Diese Einsicht führte zur Einrichtung eines Jugendfetretariats beim ADG B., zur Gründung von Jugendsekretariaten bei verschiedenen Verbänden, zur Herausgabe eigener gewerkschaftlicher Jugendzeit­schriften. Von Zeit zu Zeit lud der ADGB  . die in der Jugendarbeit der Berbände erfahrenen Sachverständigen" zur fachkundigen Be­ratung zusammen.

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Gewerkschaftliche Jugendgruppen entstanden in allen Teilen des Reiches; sie wollten bewußtermaßen Pflegestätten eines wertvollen gewerkschaftlichen Nachwuchses sein. Mit ihrer Ausbreitung wuchs ihr Geltungsbedürfnis; sie wollen beachtet sein und von den obersten gewerkschaftlichen Stellen gehört werden. Während der Inflations­zeit hatten sie mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt; feit diese überwunden sind, trat das Verlangen nach einer neuen dritten Konferenz immer stärker hervor; in Hamburg   tagte fie schließlich am 6. und 7. Auguft. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage der Berufsausbildung.

Eingeleitet wurde die Veranstaltung durch einen Rechenschaftsbericht des Jugendfekretärs beim ADGB  . Maschke. Er behandelte die Entwicklung gewerkschaftlichen Jugendorganisationen, das Schicksal der Arbeitszeit- und Urlaubsbestimmungen, Erfahrungen im Hinblick auf das Berufsschulwesen, die Beziehungen zu den mannigfachen Jugendpflegeförperschaften. Nach seinen Angaben erreicht der gegenwärtige Mitgliederstand der gewerkschaftlichen Jugend die Zahl 267 000 gegenüber 464 000 im Jahre 1922.

Dem Bericht folgte eine umfangreiche Debatte; sie war

3. Reform der Berufsausbildung unter Be­rücksichtigung der wiederholt von den Organisationen der arbeiten den Jugend gestellten Anträge hinsichtlich der Begrenzung der Höchstdauer der Lehrzeit auf 3 Jahre, der leberwachung in der Berufsausbildung durch paritätische Kommiffionen, der Sichelehrreich und aufschlußreich insofern, als sie zeigte, daß in den Ge­rung des Koalitionsrechts der Lehrlinge und der An­erkennung des Rechtes der Gewerkschaften auf Festlegung der Arbeitsbedingungen für Lehrlinge in den Tarifverträgen.

Die Konferenz nimmt mit großer Genugtuung Kenntnis von den Erklärungen der Vertreter der Sozialdemokratischen Bartei Deutschlands   und des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes  , daß diese Organisationen gewillt sind, sich für die Verwirklichung der oben genannten Forderungen tatkräftig einzusetzen. Sie be­grüßt ferner, daß der Ausschuß der deutschen   Jugendverbände fich Die hier genannten Forderungen hinsichtlich der Arbeitszeit und der Ferien zu eigen gemacht hat und erklärt, daß sie alle Maß­nahmen des Ausschusses zur Berwirklichung seiner Beschlüffe auf diesem Gebiet nachdrücklichst fördern wird.

Die Konferenz ist sich darüber flar, daß in dem Berlangen nach ausreichendem Jugendschutz die Verpflichtung für alle Jugend­arbeit leistenden Organisationen eingeschlossen ist, dafür zu sorgen, daß die der Jugend gewährte Freizeit in zwed mäßiger Weise zu ihrer förperlichen, geistigen und fittlichen Ertüchtigung verwendet wird. Die an der Konferenz beteiligten Organisationen werden nach besten Kräften an der Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen ihrer Er­ziehungsarbeit mitwirken. Die Konferenz wendet sich aber gleich zeitig an alle öffentlichen Körperschaften, an die staatlichen und fommunalen Behörden mit dem dringenden Ersuchen, durch Schaffung und Unterstügung von Jugend heimen, Spielplätzen und Ferienheimen und durch die Gemährung sonstiger Erleichterungen der erwerbstätigen Jugend die fruchtbare Ausgestaltung ihrer Ferien zu ermöglichen.

Die Konferenz erklärt weiter, daß sie über die hier genannten Gegenwartsforderungen hinaus festhält an den Jugendschutz­programmen, die die Reichskonferenzen der Sozialistischen Arbeiter­jugend und die Jugendkonferenzen des ADGB  . bereits früher als Grundlage für ihre soziale Arbeit im Interesse der Jugend be­Schloffen haben. Diese Organisationen erstreben mit der Ver­wirklichung diefes Programms feine Vorrechte für die erwerbs­

werkschaften Strömungen vorhanden sind, denen das Maß von Rücksicht noch nicht genügen tut, das bisher der Jugendarbeit einge räumt worden ist. Die einen forderten einen Jugendbeirat beim ADGB  . mit bestimmendem Einfluß; andere wünschten ein gewert schaftliches Reichsjugendferienheim; verschiedene Kritiker waren der Ansicht, daß das zentrale Jugendsekretariat nicht aftiv genug fei. Der Drang, die Dinge ungestüm vorwärtszutreiben, ist der Jugend naturgemäß, fie mag nirgends warten und mag nichts von der Weisheit hören, daß man alle Gebilde, die Bestand haben sollen, wachsen und ausreifen lassen muß. Ernst Nietisch( Deutscher   Tertilarbeiterverband) hielt das Referat über das Thema

,, Jugend und Beruf".

Er versuchte vor allem die ganze Schwere der fragwürdigen Situa­tion, in der das Berufstum steckt, fühlbar werden zu lassen. Der Mensch hat das Bedürfnis, sich als einen befonderen Wert zu ers leben; er will sich auszeichnen, will nicht durch jeden beliebig anderen ersetzbar und auswechselbar sein. Für den Arbeiter ist das berufliche Können, die qualifizierte Leistung, das Gut, von dem her ihm das Bewußtsein feines besonderen Wertes, Persönlichkeitsgefühl und Selbstsicherheit zuzuwachsen vermag. Indes hat die moderne indu striell- tapitalistische Entwicklung dem Berufstum die fachlichen Grundlagen entzogen. Die Arbeit ist mechanisiert, der Mensch wurde zum Hebel, zum Maschinenteilchen. Die Arbeitsteilung und Arbeits­zerlegung hat die Totalität des Berufs zerstört. Darunter leidet niemand mehr als die Jugend, fie will aus der Fülle ihres Daseins heraus den Dingen ihr Gesetz aufdrücken; es ist für sie unerträglich, die Rolle eines Maschinenteilchens zu übernehmen. Mit dieser Ge­ftaltung der Arbeit scheint die Berufsausbildung ihren Sinn ver loren zu haben. Es ist nicht zu leugnen, daß augenblicklich ein be­Ausweg aus friedigender vorhanden dieser Lage nicht ist. Was vorgeschlagen werden fann, ist nur Milderung, Rotbehelf, nicht Erlösung. Handwerkslehre und Industrielehre, ergänzt durch die Berufsschule verleihen wertbetontes Können, Sicherheit der