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Herausforderungen und Chancen: Der deutsche ÖRR in Zeiten von Plattformen und KI
Entstehung
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bot wurde auf Telemedien ausgeweitet und digitalisiert (Wagler 2018: 163; vgl. hierzu auch NDR.de 2024). Seit den 2010er Jahren verändern zudem Streaming ­dienste und soziale Medien ebenso wie globale Plattfor ­men das Publikumsverhalten grundlegend(Aigner et al. 2018: 77ff.), was zu weiteren Veränderungen bei den ÖRR-Anstalten führte(Lehner 2025). 2. Rechtsrahmen und Auftrag des ÖRR Der Auftrag des ÖRR ist im Laufe der Zeit wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz(GG) konkreti ­siert worden. In einer Reihe von Grundsatzurteilen hat das Gericht seit den 1960er Jahren die besondere Funktion des Rundfunks für die demokratische Ordnung hervorgehoben. Es hat in diesem Zusammenhang eine vom Gesetzgeber umzusetzende Bestandsgarantie formuliert und Anforde ­rungen an die Ausgestaltung des ÖRR konkretisiert. 1 Dem­nach hat dieser eine Grundversorgung der Gesamtbevölke­rung mit Informationen zu gewährleisten, wobei eine Viel ­falt an Meinungen darzustellen ist(Dörr et al. 2023: 127ff.). Den Rechtsrahmen für den ÖRR setzt heute auf ein ­fachgesetzlicher Ebene vor allem der zwischen den 16 Län ­dern geschlossene Medienstaatsvertrag(MStV, vgl. Bayeri­sche Staatskanzlei 2020). Dieser formuliert in§ 26 Absatz 1 den allgemeinen Auftrag der ÖRR-Anstalten dahingehend, dass diesedurch die Herstellung und Verbreitung ihrer ­Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier indi ­vidueller und öffentlicher Meinungsbildung wirkenund dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Be ­dürfnisse der Gesellschaft erfüllen sollen. Hinzu kommen weitere Vorgaben, etwa dass die öffentlich-rechtlichen An­gebote der Bildung und Information sowie der Unterhal ­tung zu dienen haben, sie eine breite Beteiligung ermögli ­chen sollen und unabhängig, ausgewogen und vielfältig sein sollen(Bayerische Staatskanzlei 2020:§ 26). 3. Deutsche ÖRR-Organisationen Der ÖRR in Deutschland umfasst heute neun regionale Landesrundfunkanstalten, die zusammen in der ARD orga ­nisiert sind, das ZDF als bundesweite Fernsehanstalt und den Hörfunksender Deutschlandradio. Hinzu kommt der Auslandssender Deutsche Welle. Die Landesrundfunkan ­stalten der ARD, das ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle sind Anstalten des öffentlichen Rechts und bilden je ­weils eigenständige juristische Einheiten, die organisato ­risch vom Staat getrennt und nicht Teil der staatlichen Exe­kutive sind. Neben den deutschen Rundfunkanstalten gibt es die internationalen Kooperationsprojekte Arte und 3sat (vgl. Bayerische Staatskanzlei 1990; 3sat o. J.; Arte o. J.). II. Analyse 1. Steuerung, Aufsicht und demokratische Kontrolle Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutsch­land verfügen jeweils über eine ähnliche institutionelle Grundstruktur. Zentrale Organe sind ein Aufsichtsgremium (Rundfunkrat bzw. beim ZDF-Fernsehrat und beim Deutsch­landradio Hörfunkrat), ein Verwaltungsrat sowie die Intendanz. 2 Zeitstrahl zur Historie des deutschen ÖRR 1923 1933–45 1950 1961 1963 1984 1987 1990 2013 2020 erste regelmäßige Rundfunksendungen in Deutschland Gleichschaltung des Rundfunks im Nationalsozialismus Gründung der ARD Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts Sendestart des ZDF Einführung des dualen Rundfunksystems Rundfunkstaatsvertrag(RStV) Integration der neuen Bundesländer in das Rundfunksystem Einführung des Rundfunkbeitrags Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags Quelle: Eigene Darstellung. Abb. 1 1  BVerfG , Urteil vom 4.11.1986 1 BvF 1/84, https://openjur.de/u/175210.html(3.3.2026). 2  Siehe etwa§§ 13ff. WDR-Gesetz(Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 1998) und§§ 19ff. Deutschlandradio-Staatsvertrag(Bayerische Staatskanzlei 1993). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa Deutschland 2