Druckschrift 
Geschlechter in Verhältnissen : Denkanstöße für die Arbeit in Gender Mainstreaming Prozessen
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

4. Geschlechterpolitische Strategien: Antidiskriminie­rungspolitik, Managing Diversity oder Gender Main­streaming zur aktuellen Debatte In diesem Kapitel werden geschlechterpolitische Strategien verglichen. Dabei bilden die theoretischen Überlegungen zu Gender und die in Kapitel 3 entwickelten geschlechter­politischen Zielsetzungen den Rahmen der Analyse. 4.1 Antidiskriminierungspolitik oder Gender Mainstreaming? Geschlechterpolitik kann viele verschiedene Strategien nutzen. Auf europäischer Ebene wird neben der Strategie des Gender Mainstreaming zur Zeit eine breite Antidiskrimi­nierungspolitik verfolgt, in deren Rahmen auch die Kategorie Gender vorkommt. Bei der Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien wird der neue, Üçêáòçåí~äÉ= ^åë~íò= diskutiert. Das Grundprinzip dieses Ansatzes lautet:Jede Person hat das Recht, gleich behandelt zu werden, egal, ob es sich um eine Frau, einen Mann, einen Men­schen mit oder ohne Behinderung, oder ob es sich um eine Person handelt, die einer Minderheitengruppe angehört oder nicht.(Lockett 2004). Als Diskriminierungsmerk­male werden erfasst: Rasse oder ethnische Herkunft(Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse 2000/43/EG), Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung(Richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 2000/78/EG). Die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist bereits in früher verabschiedeten Richtlinien erfasst. Auf drei verschiedenen Ebenen wird die Diskriminierung aufgrund der unterschiedlichen Faktoren mit einem einheitlichen Ansatz erfasst: 1. Auf der rechtlichen Ebene, in dem in einem Gesetz die unterschiedlichsten Diskrimi­nierungsfaktoren erfasst werden: Eine Politik der Antidiskriminierung formuliert nun rechtliche Maßnahmen, mit denen die Ungleichbehandlung bekämpft werden soll. Folgende Prinzipien werden für die Bekämpfung jeder Art von Diskriminierung bei der Rechtsgestaltung verwendet: Beweislastumkehr(nicht der/die Diskriminierte muss die Diskriminierung bewei­sen, sondern der Diskriminierungsverdächtige muss beweisen, dass er nicht dis­kriminiert), Definition des rechtlichen Status(wer ist befugt, Diskriminierungen anzuklagen), Sanktionen bei Nichteinhaltung der Diskriminierungsgesetze. 2. In der Förderung von Gruppen, die sich um Antidiskriminierung bemühen: In dem Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierung werden NGOs, die bislang nur eine einzige Zielgruppe von Diskriminierung vertreten haben, durch die Vergabe der europäischen Mittel aus dem Aktionsprogramm angehalten, mit anderen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, die ihnen bisher fremde Antidis­kriminierungsgründe behandeln 3. In der Gestaltung der Antidiskriminierungsinstitution: Gefordert ist eine Stelle, die auf die Einhaltung der in nationales Recht umgesetzten Richtlinien achtet. Der horizontale Ansatz kann den Eindruck erwecken, dass alle Diskriminierungsfaktoren wie Perlen auf einer Kette nebeneinander aufgereiht sind und gleichgewichtig neben­einander stehen. Wenn die Diskriminierungsfaktoren mit einem Komma voneinander 27