getrennt sind und„Geschlecht“ sich einreiht, so ist das für rechtliche Definitionen, die die Diskriminierung verbieten, naheliegend. Allerdings wird damit nicht gleichzeitig ausgesagt, dass diese Faktoren in der gesellschaftlichen Wirklichkeit auch von gleichem Gewicht sind. In der Debatte um den horizontalen Ansatz wird Gender teilweise als ein Diskriminierungsfaktor unter vielen betrachtet und die Bedeutung von Geschlechterpolitik gleichzeitig relativiert. Damit werden allerdings theoretische Überlegungen zur Kategorie Gender übersehen. Sie haben gezeigt, dass damit nicht nur ein Merkmal von Personen, sondern auch ein strukturbildendes Merkmal von Organisationen und Kulturen gemeint ist(vgl. Kap. 1). Geschlecht ist als gesellschaftliches Muster zur Ordnungsbildung tief in die gesellschaftlichen Verhältnisse eingewoben. Staatliche, organisatorische und kulturelle Strukturen sind androzentrisch gestaltet(eine spezifische Form von Männlichkeit zur Norm zu erklären). Der Androzentrismus im System sozialer Sicherung, der dadurch bedingt ist, dass nur die bezahlte Erwerbsarbeit zählt, kann nicht als Diskriminierung von einzelnen Frauen gefasst werden. Die relative Unterbezahlung und mangelhafte Professionalisierung von Erziehungs- und Pflegeberufen ist ebenfalls keine Diskriminierung einer einzelnen Frau aufgrund ihres Geschlechtes, sondern zeigt eine GenderStruktur, deren Auswirkungen u.a. in dem relativen Lohnabstand der Männer zu den Frauen zu sehen sind. Auch die Tatsache der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung ist keine Diskriminierung, sondern eine Gender-Struktur, die Privilegien und Arbeiten über das Geschlecht verteilen. Deshalb ist Geschlechterpolitik mehr als Antidiskriminierungspolitik. Um Geschlechtergerechtigkeit, Gender Diversity oder Degendering anzustreben (vgl. Kap. 3), bedarf es einer Theorie, also eines Begreifen dessen, was Geschlechterverhältnisse konstituiert. Erst die Analyse der Ursachen und der Bedingungen für die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts stecken den Rahmen der Geschlechterpolitik ab. Dabei geht es nicht nur um Diskriminierungen im engeren Sinne, die durch die bloße Anerkennung des bisher Diskriminierten aufgehoben werden können. Vielmehr werden die strukturellen Gründe für die erscheinende Unterschiedlichkeit gesucht und politisch verändert. Gender Mainstreaming als Strategie, die die gesellschaftlichen Bedingungen der Verfestigung hierarchischer, dualer und polarer Geschlechterverhältnisse verändern soll, ist Teil einer umfassenden Geschlechterpolitik. Antidiskriminierungspolitik ist dabei der erste Schritt. 4.2 Managing Diversity oder Gender Mainstreaming Diversity Management wird oft als umfassender und breiterer Ansatz als Gender Mainstreaming dargestellt, weil diese Strategie viel mehr Diskriminierungsfaktoren umfasst als Gender Mainstreaming(Döge 2004). Diversity als Zielvokabel meint, dass die Verschiedenheiten von Menschen anerkannt werden. Als Faktoren der Verschiedenheiten werden erfasst: Geschlechtszugehörigkeit, ethnische Zugehörigkeit, soziale Herkunft, Alter, Gesundheitszustand oder sexuelle Orientierung. Damit sind Herrschaftsformen angesprochen, die die gesellschaftliche Realität stark prägen: patriarchale Herrschaftsformen, die Unterdrückung aufgrund des Geschlechts bewirken, Rassismus, der ethnische Zugehörigkeit diskriminiert, Kapitalismus, der die Klassenzugehörigkeit bzw. die sozioökonomischen Lebensverhältnisse bestimmt. Auf diesem Hintergrund muss Diversity als eine idealistische Zielsetzung erscheinen, die suggeriert, dass es um die Abschaffung aller Herrschaftsformen auf einmal gehen könnte. Damit wird ein wahrhaft paradiesischer Zustand versprochen: die Gleichwertigkeit aller Menschen. 28
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Geschlechter in Verhältnissen : Denkanstöße für die Arbeit in Gender Mainstreaming Prozessen
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